Gerichte geben ungern Auskunft über Schöffen. Einer der namentlich bekannten mit AfD-Parteibuch sieht in Flüchtlingen »kriminelles und radikales Pack«
Von Marvin Oppong
Garderobe für Richter und Schöffen im Landgericht Osnabrück (Archivbild)
Foto: Friso Gentsch/dpa
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Schöffen üben eine verantwortungsvolle Aufgabe innerhalb des Gemeinwesens aus. Sie müssen ohne Ansehen der Person urteilen, dürfen nicht befangen sein. Die Herkunft eines Klägers, Beklagten oder Angeklagten darf für die ehrenamtlichen Richter keine Rolle spielen. Die Gemeinden, die dem jeweiligen Gerichtsbezirk angehören, stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf, aus denen dann kommunale Wahlgremien die Schöffen auswählen. Alle im Bundestag vertretenen Parteien bringen dabei ihre eigenen Leute sowohl auf die Vorschlagslisten als auch in die Gerichte.
Im Rahmen dieser Recherche wurden mehr als 230 Gerichte bundesweit angeschrieben und um Listen mit den Namen der Schöffen gebeten, um herauszufinden, wie verbreitet Laienrichter mit AfD-Parteibuch sind – darunter alle Amtsgerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sowie alle Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Der weit überwiegende Teil der Gerichte antwortete gar nicht. Einige beriefen sich auf »Datenschutz« – obwohl das Finanzgericht Köln und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt die Namen ihrer ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sogar auf ihren Internetseiten veröffentlicht hatten.
Das Amtsgericht Freiburg teilte mit, die Anfrage müsse »zunächst in Abstimmung mit dem Justizministerium rechtlich geprüft werden«. Auch in Sachsen wandten sich mehrere Amtsgerichte an das Justizministerium des Landes, Auskunft gab es jedoch auch hier nicht. Zum Teil verlangten die Gerichte entgegen dem Pressegesetz eine schriftliche Begründung für die Anfrage, Gebühren oder die »Übersendung einer Personalausweiskopie (Vor- und Rückseite)« zur Prüfung der »Identität«.
Lediglich 20 der 108 Amtsgerichte in Baden-Württemberg sowie die Verwaltungsgerichte Potsdam und Magdeburg gaben Listen mit den Namen von Schöffen heraus; das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Köln boten auf eine Anfrage vom 20. November hin erst gut einen Monat später Einsicht in die Listen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an. Die herausgegebenen Listen enthielten keine Hinweise auf AfD-Mitgliedschaften. Sie betreffen allerdings die aktuelle Schöffenperiode, also Personen, die vor fünf Jahren in dieses Ehrenamt kamen, als die AfD noch nicht so groß war. Im Januar 2019 beginnt die neue Schöffenperiode. Tausende kommen neu ins Amt.
Von der FDP zur AfD
Einer, der aktuell Laienrichter ist und zugleich Mitglied der AfD, ist Arno Bausemer, der in Leipzig Journalismus studiert hat. Auf seinem Facebook-Profil hat er ein süßes Video von einem frisch geborenen Fohlen gepostet, allerdings gibt er sich dort manchmal auch ganz anders. Er klagt über eine »Verdopplung« der Flüchtlingszahlen und »Asylmissbrauch«. »Frau Merkel, bitte aufwachen«, schreibt er. Bausemer schimpft dort über »zahlreiche sexuelle Übergriffe von größtenteils arabischstämmigen Flüchtlingen auf Mädchen und junge Frauen«. Jeden Tag fielen diesem »kriminellen und radikalen Pack Menschen zum Opfer«. In einem Youtube-Video sagt Bausemer, kein einziger syrischer Flüchtling habe zuerst in Deutschland EU-Boden betreten, es sei denn, er habe sich irgendwo »in ein Flugzeug gemogelt«. Arno Bausemer war bis Ende 2016 FDP-Mitglied. Jetzt ist er Landesschriftführer der AfD in Sachsen-Anhalt und war deren Bürgermeisterkandidat in Schönhausen. Bausemer ist schon so lange Schöffe in Magdeburg, dass er anscheinend selbst nicht mehr genau weiß, seit wann. Auf Anfrage erklärt er schriftlich, er sei »tatsächlich seit 2008 ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg«. Nach Angaben eines Sprechers des Verwaltungsgerichts ist das jedoch falsch. Bausemer sei »in den Jahren 2008 und 2009 hier nicht als ehrenamtlicher Richter tätig« gewesen, sondern seit 2010 im Amt. Seitdem hat Bausemer an zwölf Verfahren des Verwaltungsgerichts Magdeburg mitgewirkt.
»Sie haben Verständnis, dass ich mich zu einzelnen Verfahren nicht äußern werde«, erklärte Bausemer schriftlich. Seine politische Einstellung habe keinen Einfluss auf seine Tätigkeit als Schöffe. »Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Mitgliedschaft in politischen Parteien kein Hinderungsgrund für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist.«
Zusätzlich zu seinem Ehrenamt am Verwaltungsgericht Magdeburg war Arno Bausemer »vom 1. Januar 2009 bis zum 31.Dezember 2013 Jugendhauptschöffe am Amtsgericht Stendal«, so dessen Sprecher. Es habe dort »16 Anklagen« gegeben, »an deren Verhandlung Herr Bausemer beteiligt war«.
Ämterhäufung
Auch im Süden der Republik gibt es einen AfD-Schöffen. Markus Bayerbach war bis vor kurzem Förderlehrer und Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Schulamtsbereich Augsburg-Stadt, ist Vizechef der AfD-Stadtratsfraktion Augsburg und stellvertretender Bezirksvorsitzender. Am 14. Oktober wurde er zudem in den Bayerischen Landtag gewählt, wo er seit Anfang Dezember den Ausschuss für Bildung und Kultus leitet. Zudem gehört Bayerbach dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes an. Unter »Beruf/Qualifikation« gibt Bayerbach auf der Internetseite der Bayern-AfD an, »Schöffe« zu sein. Auf der Homepage des AfD-Kreisverbandes schreibt Bayerbach über sich, er sei »für die aktuelle Schöffenperiode« »als Schöffe bestellt«. Nach jW-Informationen ist Bayerbach Schöffe am Amtsgericht Augsburg. Auch dieses reagierte auf eine Anfrage nicht.
Deutsche Opfermythen
Jochen Behr, geboren 1974 in Schweinfurt, wohnhaft in Bad Neustadt an der Saale, ist Vizechef des AfD-Kreisverbands Unterfranken-Nord. Im Internet kursiert ein Post von Behr, den die Facebook-Seite »AfD-Watch« dokumentiert und dessen Echtheit er auf Anfrage weder bestätigte noch dementierte. Darin zog Behr Parallelen zwischen Morden des Naziregimes und einem angeblich drohenden Untergang der Deutschen. Man könne, schrieb Behr, »ein Volk auch töten, indem man ihm das nimmt, was es ausmacht, seine Identität!« Keiner habe das Recht, zu entscheiden, »dass ein bestimmtes Volk im Keim erstickt wird. Das gilt auch für das deutsche Volk, für Menschen, die schon länger hier leben und nicht durch Geburt oder Einbürgerung den deutschen Pass bekommen haben«.
Im Webauftritt des hessischen AfD-Kreisverbands Main-Spessart führt Behr seine »ehrenamtlichen Tätigkeiten bisher« auf – darunter »Schöffe am Landgericht«. Nach einer Anfrage an Behr verschwand die Angabe von der Homepage. Ob er noch Schöffe ist und wo er dies war, wollte er auf Anfrage nicht mitteilen, fragte aber im Präsens: »Darf man als AfD-Funktionär nicht Schöffe sein?« Eine entsprechende Anfrage an alle Landgerichte in Unterfranken und das bayerische Justizministerium blieb unbeantwortet. Von Beruf ist Behr Sozialversicherungsfachangestellter bei der AOK Plus.
Anhaltspunkte dafür, dass ihr Parteibuch Einfluss auf ihre Rechtsprechung hat, gibt es bei den AfD-Schöffen nicht – allerdings wird ihr Anteil an den Gerichtsentscheidungen in der Regel auch nicht öffentlich. Die Beratung erfolgt geheim, die Urteilsbegründung trägt der Berufsrichter vor – die Schöffen haben aber das gleiche Stimmrecht.
Nicht nur im Gerichtssaal, auch in Gremien, die Schöffen in ihr Amt wählen, mischt die AfD mit. Im Vogtlandkreis am westlichen Ende Sachsens wurde 2013 vom Kreistag Ulrich Lupart als Vertrauensperson in den siebenköpfigen Wahlausschuss zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Plauen gewählt. Lupart, 65, aus Oelsnitz im Vogtland, ist der erste AfD-Bürgermeister Deutschlands. Bei der letzten Bundestagswahl war er AfD-Direktkandidat im Wahlkreis Vogtlandkreis. Zudem ist er Mitglied des AfD-Kreisvorstandes. Bis 2016 gehörte Lupart der rechtskonservativen Partei Deutsche Soziale Union an, seit Herbst 2016 ist er bei der AfD. »Ich bin überzeugt worden von der Frauke Petry«, sagt Lupart am Telefon. Sie habe ihm nahegelegt, dass er seine politischen Ambitionen besser in der AfD verfolgen und dort Erfolg haben könne.
Auch im Wahlausschuss
Vor einigen Wochen wurde das Schöffenwahlgremium in Plauen neu gewählt. Dieses Mal wählte der Kreistag Steffen Ekkehardt Arlt in den Wahlausschuss. Der frühere Volkspolizist kandidierte im Frühjahr im sächsischen Rosenbach als Bürgermeister – für die AfD. Zum Wahlverfahren fürs Schöffenamt in Plauen sagt Arlt am Telefon: »Bei den Kandidaten ist gar nicht nachgefragt worden, ob die in einer Partei sind – von niemandem.«
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