Montag, 28. Januar 2019

»Lifeline« geht juristisch gegen die »Bild« vor


Boulevardmedium verbreite »wider besseres Wissen« falsche Fakten über Kapitän Claus-Peter Reisch und die Seenotretter

  • Lesedauer: 2 Min.

Dresden. Die Dresdner Seenotrettungsorganisation »Mission Lifeline« geht juristisch gegen »Bild« vor. Das Blatt behaupte in einem Artikel vom Montag »wider besseres Wissen«, »Lifeline«-Kapitän Claus-Peter Reisch stehe in Malta wegen »Schleuserei« vor Gericht, erklärte »Mission Lifeline« am Montag in Dresden mit. »Das ist unwahr«, erklärte der Medienrechtsanwalt Jonas Kahl im Namen der Organisation und ergänzte: »Wir werden gegen diese Falschberichterstattung vorgehen.«
Ausgangspunkt des »Bild«-Artikels war eine Twitter-Nachricht von »Mission Lifeline« vom vergangenen Mittwoch. Darin schrieb die Organisation: »Ihr seid noch nicht verheiratet? Vielleicht verliebt Ihr Euch zufällig in einen Menschen, der*die hier noch kein Bleiberecht hat. Könnte passieren, oder? Bleibt offen!«. Am Freitag ergänzten die Seenotretter unter Verweis auf ihr Spendenkonto in einem weiteren Tweet: »...und wenn Ihr glücklich seid, denkt auch an Menschen auf der Flucht! Es macht noch glücklicher, etwas Gutes zu tun«. »Bild« versah daraufhin einen Artikel mit der Überschrift: »Seenotretter werben für Ehen mit Flüchtlingen«.


»Mission Lifeline«-Sprecher Axel Steier erklärte, die Twitternachricht habe dem Anliegen gedient, »die Menschen hinter abstrakten Begriffen wie 'Flüchtling' oder 'Ertrunkene' sichtbar zu machen«. In der politisch aufgeladenen Debatte werde viel zu oft vergessen, dass es bei der Seenotrettung um das Leben und die Gefühle von Menschen gehe, betonte Steier. Durch die Rettungen entstehe zwischen den Beteiligten ein Band, das ein Leben lang halte und mitunter auch zu Liebe führte, fügte er hinzu. Davon habe der Tweet gehandelt. »Eine Werbung für Scheinehen können wir darin nicht erkennen«, sagte Steier.
Auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) räumte Steier ein, dass es sich bei der »Bild«-Überschrift um eine Meinungsäußerung handele, gegen die nur schwer vorgegangen werden könne. Jedoch enthalte der Artikel auch mehrere falsche Zahlen, sagte Steier weiter. Insgesamt enthalte der Zeitungstext vier falsche Tatsachenbehauptungen.

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