Dossier
„Die Abschiebung war brutal und gewalttätig. Ich wurde wie ein großer Verbrecher in Handschellen gelegt und von der rassistischen Polizei verwundet, die mich auf dem Boden fixierte. (…) Sie haben mich abgeschoben, da der Dublin-Prozess wenige Monate zuvor begonnen hatte und sie meinen Fingerabdruck in Italien gefunden haben. Deshalb soll mein Asylverfahren in Italien abgeschlossen werden. Nach unserem Protest vom 30. April wurde ich am 3. Mai von der Polizei in meiner Unterkunft verhaftet. Doch viele Anklagepunkte blieben mir vorenthalten. Am 9. Mai entschieden wir uns, die Situation selbst zu klären, indem wir uns selbst erklärten. Ich war einer der Anführer der Demo, die Migranten aufrief, für ihr Recht zu kämpfen. Im Anschluss wurde ich beschuldigt, gefälschtes Geld zu verwenden. Es folgten viele Vorwürfe, bis letztlich die Abschiebung nach Italien stattfand. (…) Nach meiner Abschiebung wurde mir vorgeworfen, gefälschte Geldmittel verwendet zu haben, und am Tag der Abschiebung selbst wurde ich von der Polizei misshandelt. Ich möchte anprangern, was sie mir angetan haben – und das was sie mir vorwerfen, ist nicht begründet. Es gibt nun eine Petition, die man unterschreiben kann. Darin wird gefordert, dass ich wieder nach Deutschland zurückkehren kann. Wer außerdem unterstützen möchte, kann eine Mail an den Freundeskreis-alassa@gmx.de schreiben…“ – aus dem Interview „Abgeschobener Flüchtlingsaktivist: „Tagsüber lebe ich in der Kirche, nachts schlafe ich am Bahnhof.““ am 19. August 2018 bei Perspektive Online mit Alassa Mfouapon. Siehe dazu auch die Solidaritäts-Petition mit Alassa Mfouapon – und den Hinweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge zu „Ellwangen“ – und hier speziell zum “Fall” Alassa Mfouapon:
- [Neue Petition] Alassa Alarm! Abschiebung droht! / täglich „Zelt der Solidarität“ in Karlsruhe
“Angesichts der sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung von Alassa Mfouapon, weitet der Freundeskreis seinen Aktionsradius erheblich aus und gewinnt neue Unterstützer*innen. Juristisch wurde eine ausführliche Klageschrift/Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF eingereicht. Am Sonntag den, 27.01. traf sich der Freundeskreis Alassa, der bisher vor allem in Stuttgart beheimatet war, zum ersten Mal in Karlsruhe und beschloss ein kämpferisches, optimistisches 10-Punkte Programm. (…) Ab heute führt der Freundeskreis täglich ein „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch: Kaiserstraße / Ecke Waldstraße, 15 bis 18 Uhr. Dort kann am offenen Mikrofon diskutiert, kann der Freundeskreis und seine Arbeit kennen gelernt und jeder Interessierte selbst aktiv werden. (…) Zu Spenden wird aufgerufen, um die Öffentlichkeitsarbeit und die begleitenden juristischen Schritte zu finanzieren! Gegen die akute Abschiebungsanordnung wurde auch eine neue Petition gestartet: „Alarm Alassa!“ unter www.openpetition.de/!alassa . Dort können auch Listen heruntergeladen werden, um auf der Straße, vor Schulen und Betrieben Unterschriften zu sammeln. Aktuelle updates informieren dort die Unterzeichner und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung, denn der „Fall Alassa“ ist zu einem Brennpunkt der gegenwärtigen fortschrittlichen Flüchtlingsbewegung gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik der großen Koalition mit ihrer Verschärfung der Asyl- und Abschieberegelungen mit dem Hauptdrahtzieher Seehofer geworden.” Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa am 28.1.2019
- Klage und Eilantrag in der Asylsache Alassa Mfouapon eingereicht
“Am 24. Januar 2019 wurde von dem durch uns vertretenen kamerunischen Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19) und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K 468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Die Maßnahmen richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt. 1. Alassa M. ist schwer erkrankt und befindet sich in fachmännischer Behandlung. Dies wird durch eine entsprechende medizinische Stellungnahme belegt. (…) Alassa M. wurde Opfer massiver wahrheitswidriger Diffamierungen. Dagegen setzt er sich rechtlich zur Wehr (…) Bestandteil eines fairen Verfahrens im Sinne Art. 6 EMRK muss auch sein, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu haben, auch persönlich die mit den oben genannten Vorgängen verbundenen Verfahren und Prozesse zu führen. Es liegt deshalb auch ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis vor, das sich aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Recht auf ein faires Verfahren – ergibt...” Pressemitteilung der Anwälte von Alassa M. vom 25. Januar 2019
- Spendensammlung für die Prozesskosten von Alassa M. und seinen Kampf gegen verleugnerische Presse
Es gibt eine Spendensammlung über “Solidarität International e. V.”, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: “Alassa” – wir bitten um großzügige Beachtung!
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt in extrem ungewöhnlicher Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa M. erneut ab und ordnet seine Abschiebung an – Rechtsmittel werden eingelegt – Solidarität notwendig!
“Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018 einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine rassistische Pogrom¬stimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“ musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist. In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des Gesundheits¬zu-standes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig. Wir werden im Auftrag von Alassa M. sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben…” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 19. Januar 2019
- Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die „BILD“-Zeitung in Sachen Alassa M. beim Landgericht Hamburg eingereicht
“Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019: Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass unsere Kanzlei gegen die falsche, reißerische und volksverhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2 und als Aufmacher sowie auf www.bild.de juristische Schritte einleiten wird. Am 10.01.2019 haben wir nunmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Herausgeber Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eingereicht. U. a. haben wir beantragt, dass „BILD“ unter Androhung eines Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft untersagt wird, die Falschbehauptungen (http://t1p.de/uafu) über unseren Mandanten, seine ohne seine Einwilligung veröffentlichten Fotos weiter zu verbreiten. Weiter wurde beantragt, dass „BILD“ den Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ von der Website von www.bild.de zu entfernen hat. Da die Springer SE auf unser Abmahnungsschreiben vom 05.01.2019 „keine Veranlassung“ zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sah, hat unsere Kanzlei, wie angekündigt, gerichtliche Schritte eingeleitet.” Pressemitteilung vom Anwaltsbüro Meister & Partner zu Alassa M. vom 14.1.2019
- Strafanzeige gegen BILD-Redakteure wegen Volksverhetzung und Übler Nachrede/Verleumdung eingereicht
“Am 08.01.2018 hat unsere Kanzlei in eigener Sache und im Namen von Alassa M. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Die Strafanzeige richtet sich gegen verschiedene BILD-Zeitungsredakteure wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung. (§ 187 StGB) Am 04.01.2019 erschien in der Print-Ausgabe der BILD-Zeitung auf Seite 2 ein Artikel über unseren Mandanten unter der Überschrift „Der unfassbare Fall des Alassa M.“, der bereits auf Seite 1 als Aufmacher in 4 cm-großen Lettern angekündigt wurde. In unserer Strafanzeige heißt es dazu: „An mehreren Stellen des Artikels wird behauptet, Herrn M. sei trotz einer Einreisesperre in das Bundesgebiet zurückgekehrt und habe sich dadurch strafbar gemacht. Bereits in der Überschrift findet sich die Formulierung ‚Kam trotz Einreisesperre zurück’ (…) Im Kommentar des beschuldigten Redakteurs Vehlewald findet sich ebenfalls die Behauptung „Da schleusen Linksaktivisten einen abgelehnten Asylbewerber mit Einreiseverbot zurück nach Deutschland“. Auch in diesem Kommentar wird daher Herr Mfouapon damit unzweifelhaft als Straftäter bezeichnet.“ Alle diese Behauptungen sind falsch. (…) Durch diese menschenverachtenden Formulierungen wird unser Mandant öffentlich diffamiert und als Straftäter an den Pranger gestellt. Der Artikel erfüllt damit in seiner Gesamtheit nach Aufmachung und Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dazu kommt, dass neben unseren Mandanten alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Asylbewerber pauschal als Straftäter und Personen, die soziale Leistungen zu Unrecht beziehen, beschimpft werden…” Pressemitteilung vom 10.1.2019 des Anwaltsbüros Meister & Partner per e-mail
- BildBlog: Ein unfassbarer Fall
“Manchmal gibt es so Glückstage in der „Bild“-Redaktion, da gleicht die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo (…) Ein Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres! Es gibt allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von „Bild“ nämlich für so falsch, reißerisch und „aufhetzend“, dass sie nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben. (…) Auch nach der „unfassbaren“ Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb „Bild“ am Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe „eine Regierungssprecherin“ („Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …“) sowie den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte gestern ein „Interview“ mit Alassa M.: “So einfach kam ich zurück nach Deutschland!” Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich „Bild“ das Interview „erschlichen“: Personen, die sich nicht als Journalisten vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten, hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend aufgeschrieben. „Wenn er gewusst hätte, dass das für ‚Bild‘ ist, hätte er natürlich nie mit denen gesprochen!“ (…) Wir haben bei „Bild“ nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt, ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das „Interview“ mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, „dass wir uns zu redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern“. Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor online.” Beitrag von Lukas Heinser vom 9.1.2019 beim BildBlog
- BILD lernt nichts dazu. Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.19, 17 Uhr vor dem BILD-Redaktionsbüro Stuttgart
“BILD lernt nichts dazu: Auch das neue angebliche Interview mit Alassa ist ein fake. Wir werden am Mittwoch, 9. Januar, um 17 Uhr vor der BILD-Redaktion in Stuttgart (im Tagblatt-Turm) protestieren, kommt zur Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.2019, 17 Uhr, Stuttgart Mitte, Eberhardstraße 3” Aufruf des Freundeskreises Alassa
- »Bild hat gezielt falsch berichtet«. Boulevardblatt will im Fall Alassa M. mit Diffamierung und Kriminalisierung ein Exempel statuieren.
Interview von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 09.01.2019 mit Frank Stierlin , Anwalt in der Gelsenkirchener Kanzlei Meister und Partner
- Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD Abgeordneten Thomas Seitz
“Unsere Kanzlei vertritt die Rechte von Alassa M., der am 20. Juni 2018 nach Italien abgeschoben wurde. Er war einer der Sprecher der Flüchtlinge nach dem rechtswidrigen Polizeiüberfall auf die LEA Ellwangen vom 03. Mai 2018.
Seit der Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien kämpfte der „Freundeskreis Alassa“ für dessen Rückkehr. Mit Erfolg. Seit dem 21. Dezember befindet sich Alassa M. wieder in Deutschland. „Wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums in Stuttgart weiter bestätigte, ist dies laut deutscher Rechtslage möglich.“ (welt-online.de vom 29.12.18) Herr Mfouapon beantragte noch am selben Tag die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Zu einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ über die Rückkehr von Alassa M. twitterte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz am 30. Dezember 2018 folgenden Text: „Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung des Art. 102 GG kein Tabu sein.“
Art. 102 GG lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Die Äußerung von Seitz bedeutet daher nichts anderes als die öffentliche Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge, deren einziges „Verbrechen“ es ist, ihre Rechte einzufordern.
In der Strafanzeige unserer Kanzlei gegen Thomas Seitz an die Staatsanwaltschaft Stuttgart heißt es dazu: „Die o.g. dargestellte Äußerung des Beschuldigten erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB. … Die Forderung nach Anwendung der Todesstrafe auf diese Gruppe der Bevölkerung fordert zum einen unter Missachtung des in Art. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen zu Gewalt gegen diese Gruppe und zu ihrer Tötung auf.“(…) „Diese Wirkung seiner Äußerung war dem Beschuldigten bekannt und von ihm zum Zwecke der eigenen Profilierung auch gewollt. Es kam ihm zudem darauf an, die o.g. Bevölkerungsgruppe als Personen verächtlich zu machen, gegen die man ohne weiteres mit der Todesstrafe vorgehen kann. Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind daher geboten.“” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 8.1.2019
- Erklärung von Alassa Mfouapon zur Hetze der BILD Zeitung: Jetzt rede ich!
“… Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit. Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge. Der AfD Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich – und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen. (…) Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr wie es die Menschenrechte festsetzen?? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen” angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse. Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen?? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist. (…) Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden. Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach 6 Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland ein zu reisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?? Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten…” Erklärung von Alassa Mfouapon, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe, vom 5. Januar 2019
- Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!
“Die Rückkehr von Alassa und die Öffentlichkeitsarbeit des Freundeskreises wurden in verschiedenen rechten Netzwerken, in BILD und FAZ mit Lügen, mit Hetze und Verleumdungen kommentiert – in diesem Klima fühlen sich offenbar rassistische Kräfte zu Übergriffen und persönlichen Attacken ermutigt: So geschehen am 2. Januar, wo ein Anrufer der Sprecherin des Freundeskreises , Adelheid Gruber, in rassistisch-sexistischer Fäkalsprache wünschte, sie möge „verrecken“, sowie am 4. Januar, wo eine Gruppe Jugendlicher vor ihrer Wohnung mit rassistischen Parolen randalierte. Gegen diese Angriffe protestiert der Freundeskreis auf Schärfste! Anzuprangern sind aber nicht nur die Angreifer selbst, sondern auch die Gruppierungen – vorneweg AfD- und Pegida-nahe Kreise, die in den sozialen Netzwerken einen widerlichen shitstorm gegen Alassa Mfouapon und den Freundeskreis entfachten und Medien wie BILD, die bewusst Lügen verbreiten und eine Pogromstimmung erzeugen. Insbesondere die Berichterstattung der BILD wird von diesen Kreisen offenbar als Aufforderung zur Hetzjagd auf alle diejenigen verstanden, die sich für Geflüchtete und für selbstverständliche demokratische Rechte einsetzen! Es sind diese ultrarechten, rassistischen und faschistoiden Kräfte, die die Demokratie bedrohen und „rechtsfreie Räume“ schaffen. Wehret den Anfängen! Mit freundlichen Grüßen, Freundeskreis Alassa” Pressemitteilung vom 07.01.2019
- Anwälte von Alassa M. zur Strafanzeige gegen Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019
“Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de. BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. (…) Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal? (…) Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.” Aus der Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner vom 5.1.2019 (per e-mail), nun auch online bei justizwatch . Ähnlich äußert sich der Freundeskreis Alassa am 4.1.:- “Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung”: “In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.
Er verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:
1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?
2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.
3. Bereits am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.
4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.
5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.
Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht…” Ähnlich lautet auch eine Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 04.01.2019 zum Asylfall Alassa M. vom 6.1.2019 - Siehe zum Hintergrund auch: Rassismus in der “Bild”: Unfassbar. Leo Fischer am 5.1.2019 beim ND online über die gar nicht neue »Bild«-Methode, mit Fremdenhass Geld zu verdienen
- “Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung”: “In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.
- Rückkehr von Alassa Mfouapon, eines der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen – die Petition und Spendensammlung werden fortgeführt
“Liebe Unterstützer*innen des Ellwangen Appell, Seit 9 Tagen ist Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3.5.2018. Inzwischen hat Alassa Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. (…) Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht und Nebel Aktion nach Italien abgeschoben. Der Freundeskreis Alassa hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20 774 Unterzeichner*innen. (…) Am 21.12. ist Alassa Mfouapon nach Deutschland zurückgekehrt – empfangen von ca. 200 begeisterten Unterstützer*innen auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister: „Die Landesregierung bringt es fertig über 3 Monate zur Klage keinerlei Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3.5. war rechts- und verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem darauf hin dass seine Abschiebung am 20.6.18 ebenfalls rechts- und verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt. Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. (…) Die Debatte zeigt deutlich: der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung, sowie faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben. (…) Die Petition wird noch bis 6. Januar 2019 weiter geführt. Auf zum Endspurt! Spendet weiter für den Fond „Alassa“ bei der Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International e.V.: Frankfurter Volksbank, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, BIC: FFVBDEFF…” Pressemitteilung vom 31. Dez. 2018 beim Ellwangen-Appell bei change.org
- „Ellwangen-Appell: Holt Alassa Mfouapon sofort zurück nach Deutschland!“ seit dem 17. August 2018 bei change.org ist die erwähnte Petition, die bisher knapp 500 Menschen unterzeichnet haben und in der es unter anderem heißt: „Alassa Mfouapon stellt sich mit vielen anderen öffentlich dagegen, wird in Zeitungen zitiert. Er organisiert mit Freunden am 9. Mai eine Pressekonferenz und Demonstration und meldet sie an: „Viel wird über uns geredet, jetzt reden wir: Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen! Stoppt die Abschiebungen!“ Alassa steht im Zentrum öffentlicher Berichterstattung, wird Symbol des Protestes gegen Rassismus und verschärfte Asylgesetze, spricht bundesweit auf Kundgebungen und Kongressen. Dann die Quittung! Zynischerweise am Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, am 20. Juni, wird Alassa frühmorgens wie ein Schwerverbrecher von einem massiven Polizeiaufgebot aus der LEA abgeführt, gefesselt und sofort nach Italien abgeschoben – eine menschenunwürdige, politisch motivierte Abschiebung! Eine Rückkehrzustimmung der italienischen Regierung – Voraussetzung für Abschiebungen nach Dublin III – liegt nicht vor. Nach bisheriger Rechtslage ist das nicht zulässig. Für dpa eine ruhige Abschiebung. Aber: um ihn zu kriminalisieren, wird ihm Widerstand angedichtet. Eine glatte Lüge!…“
- Siehe am 25. Juni 2018: Heimlich, still und leise soll die Abrechnung mit dem Widerstand gegen Abschiebungen in Ellwangen fortgesetzt werden: Aktivist abgeschoben
- Zum Widerstand in Ellwangen und seiner „Aufarbeitung“ siehe unsere Rubrik Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Abschiebung und Proteste » Als Beispiel: Ellwangen
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