Montag, 28. Januar 2019

Polizeigesetz Baden Württemberg: (Uniform-)Grün regiert



Dossier

Nein zum Polizeigesetz Das Gesetzespaket wurde von den Regierungsparteien in Baden-Württemberg – den „Grünen“ und der CDU – erarbeitet. Hans-Ulrich Sckerl von den „Grünen“ spricht von einer gelungenen „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“. Wo er den freiheitlichen Teil des Gesetzes wähnt, bleibt wohl sein Geheimnis. Ohne dass dies nötig gewesen wäre, stimmte nach minimalen Nachbesserungen auch die oppositionelle SPD dem Gesetz zu. Das autoritäre Gesetzespaket wurde somit von einer besonders großen Koalition der Überwachenden (Grüne, CDU und SPD) im Ländle angenommen. Von den im Landtag vertretenen Parteien sprachen sich nur FDP und AfD gegen das Gesetz aus. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte das Gesetz: Es führe zu einer „realen Einbuße an Freiheit“, wobei gleichzeitig offen bleibe, ob das Gesetz zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheitslage beitrage. Außerdem kritisierte er, dass Teile des Gesetzes möglicherweise verfassungswidrig seien und: „Wer an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen geht, provoziert zwei Konsequenzen: Er überantwortet die Letztentscheidung zu sicherheitspolitischen Fragen dem Verfassungsgericht und er läuft Gefahr, Anlass und Zweck der Sicherheitsnovelle aus den Augen zu verlieren.“ Angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger_innen hätten die Medien die Aufgabe gehabt, über das Thema ausgiebig zu berichten und eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Leider war die mediale Aufarbeitung – vielleicht auch mangels wirklicher Opposition im Landtag – sehr unkritisch und vielen Zeitungen nur eine Randnotiz wert“ – aus der IMI-Analyse 47/2017 „Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg von Alexander Kleiß am 14. Dezember 2017 bei IMI-Online externer Link, worin abschließend noch darauf verwiesen wird, dass dieses Gesetz genau der „Richtlinienkompetenz“ der Bundesregierung folge… Siehe dazu:
  • Onlinedurchsuchung auf bloßen Verdacht – Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung? New
    “Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird das Polizeigesetz in Baden-Württemberg zur Zeit kontinuierlich verschärft. Nach einer sehr einschneidenden Verschärfung vor gerade einmal 14 Monaten plant der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun einen weiteren Abbau von Bürgerrechten. Während die letzte Gesetzesänderung anfangs noch mit einer “abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge” begründet wurde, wird mit der Zeit immer offensichtlicher, dass die Aufrüstung der Polizei sich auch gegen soziale Bewegungen und Migrant*innen richtet. (…) Der Gesetzesentwurf wird bislang geheim gehalten und auch auf Anfrage nicht herausgegeben. Vermutlich soll das Gesetz auch dieses Mal im Schnellverfahren und ohne öffentliche Diskussion durch den Landtag gepeitscht werden. Dennoch wurden über die Presse einige Vorhaben aus dem neuen Gesetzesentwurf bekannt: So soll in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung die Schleierfahndung möglich sein. Bislang war dies nur auf den großen Fernstraßen möglich. Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes wären anlasslose Kontrollen dann in diesem Bereich, in den auch ganze Städte wie Freiburg oder Karlsruhe fallen, jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich. Auch im Zusammenhang mit Demonstrationen sollen die rechtlichen Spielräume für umfassende Personenkontrollen erweitert werden. De facto kontrolliert die Polizei bereits jetzt schon häufiger im Vorfeld von Demonstrationen. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung jedoch eigentlich nicht erlaubt, da Vorkontrollen einschüchternd auf die Demonstrierenden wirken und diese vom Demonstrieren abhalten könnten – ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Mit dem neuen Gesetz soll die bereits gängige illegale Praxis der Polizei nun legalisiert werden. Protest wird dadurch weiter kriminalisiert. Bislang darf die Polizei bereits Bodycams, also kleine Kameras, die z.B. auf der Schulter der Polizist*innen angebracht sind, an öffentlich zugänglichen Orten einsetzen. Mit der neuen Gesetzesänderung soll dies auch in Privatwohnungen möglich sein, wodurch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Presseberichten zufolge steht auch die DNA-Untersuchung zu präventiven Zwecken im Gesetzesentwurf. Zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter soll es künftig präventiv, also noch vor der Begehung einer Straftat, möglich sein, “das DNA-Identifizierungsmuster (‘genetischer Fingerabdruck’), das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft” Verdächtiger zu erfassen. Die DNA-Analyse befindet sich jedoch noch in der Entwicklungsphase. Sie weist noch eine hohe Fehlerquote auf…” Beitrag von Alexander Kleiß vom 25. Januar 2019 bei Telepolis externer Link
  • Verfassungsbeschwerde gegen baden-württembergisches Polizeigesetz eingelegt 
    “… Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) und der Chaos Computer Club Stuttgart e. V. (CCCS) haben in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde (PDF) gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt. Die Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern setze falsche Anreize für Behörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken. Seit einer Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Jahr darf die Polizei in Baden-Württemberg IT-Sicherheitslücken für die Überwachung mit staatlichen Cyber-Angriffen ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in IT-Systemen, über die Schadsoftware eindringen kann, um so etwa Daten auszulesen. Hersteller bemühen sich, solche Schwachstellen durch regelmäßige Updates zu schließen. Solange solche Schwachstellen zwar der Polizei, aber nicht den Herstellern bekannt seien, könnten beispielsweise Kriminelle auf die Daten aller Nutzer:innen der gleichen Soft- oder Hardware zugreifen, sagt die Juristin Lea Beckmann, die das Verfahren bei der GFF koordiniert: „Das ist unverantwortlich – und unvereinbar mit dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber seinen Bürger:innen.“…” Beitrag von Markus Reuter vom 7. Dezember 2018 bei Netzpolitik externer Link
  • [CCC] Keine erneute Verschärfung des PolG in BW! 
    “Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es sich um eines der schärfsten in Deutschland. Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte. Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen: – Gewahrsam für Unschuldige- Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen) – DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks – Bodycams auch in Gebäuden. Wir widersprechen der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordern, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ…” Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Stuttgart e.V. vom 6. November 2018 externer Link

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