Mittwoch, 5. Dezember 2018

Polizeigewalt: Studie an Bochumer Ruhr-Uni soll Licht ins Dunkelfeld bringen. Gespräch mit Tobias Singelnstein

»Anzeigen führen nur sehr selten zu einer Verurteilung«


Interview: Kristian Stemmler
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Gewalt im Auftrag des Staates: Polizisten attackieren G-20-Gegner im Hamburger Schanzenviertel (7.7.2017)
Tobias Singelnstein ist Professor für Kriminologie an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
Nach dem G-20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 sagte der damalige Erste Bürgermeister, Olaf Scholz von der SPD, es habe keine Polizeibrutalität gegeben, obwohl Berichte und Bilder das Gegenteil belegten. Auch bei den Protesten im Hambacher Forst wurde viel über das Thema gesprochen. Gibt es heute mehr Polizeigewalt?
Ich glaube, dass es schon seit längerer Zeit eine größere Sensibilität der Öffentlichkeit für die Thematik gibt. Bis weit in die 90er Jahre hinein wurde das Problem in der Polizei und von weiten Teilen der Politik unter den Teppich gekehrt. Dokumentierte Vorfälle wurden als Verstöße von einzelnen schwarzen Schafen dargestellt. Seit zehn bis 15 Jahren haben wir aber eine Debatte, die das Thema stärker aufgreift. Es gibt etwa wegen der Verbreitung von Handys häufiger Filmaufnahmen von solchen Vorfällen.
Mit einem Forscherteam haben Sie an der Ruhr-Universität Bochum eine auf zwei Jahre angelegte Studie zu Polizeigewalt gestartet. Was war der Anlass, und wie gehen Sie vor?
Ausgangspunkt für uns ist, dass über den Deliktsbereich »Körperverletzung im Amt« bislang wenig empirisch gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Verfahren diesbezüglich sind zwar statistisch relativ gut erfasst, so dass wir das Hellfeld und den Umgang der Justiz damit kennen. Aber über das Dunkelfeld, also die nicht angezeigten Fälle, ist kaum etwas bekannt.
Die Studie besteht aus zwei Teilprojekten. Derzeit machen wir in einem ersten Schritt eine Onlinebefragung von Betroffenen übermäßiger Polizeigewalt. Personen, die solche Erfahrungen gemacht haben, können auf unserer Webseite anonym unseren Fragebogen ausfüllen. Im zweiten Teilprojekt führen wir qualitative Experteninterviews, um die vorherigen Ergebnisse zu vertiefen.
Polizisten sind qua Amt berechtigt, in bestimmten Situationen »unmittelbaren Zwang« anzuwenden. Warum ufert das immer wieder aus?
Die Polizei ist in bestimmten Situationen befugt, Gewalt einzusetzen, und sie tut das jeden Tag hundertfach. Es wäre sehr verwunderlich, wenn es dabei nicht auch zu Grenzüberschreitungen und zu Missbrauch kommen würde.
Kurz vor dem Hamburger G-20-Gipfel hat der Gesetzgeber den Paragraphen 114 des Strafgesetzbuches – »Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte« – neu gefasst. Jetzt kann schon das Anfassen eines Polizisten als Angriff gewertet werden, verbunden mit einer Strafandrohung von mindestens drei Monaten Haft. War das nicht ein verhängnisvolles Signal?
Der neue Tatbestand ist aus meiner Sicht hochproblematisch, da er eine recht hohe Mindeststrafe vorsieht, obwohl er auch Bagatellen erfasst. Gleichzeitig wurden begrenzende Tatbestandsmerkmale gestrichen, so dass die Grenze zwischen straflosen und strafbaren Handlungen weniger klar ist.
Welchen Effekt haben die in mehreren Bundesländern auf den Weg gebrachten neuen Polizeigesetze für die Sicherheitsbehörden?
Sie erweitern die Befugnisse und Mittel für die Polizei. Dabei sind drei grundlegende Entwicklungen zu erkennen: erstens eine Vorverlagerung der Eingriffsbefugnisse, insbesondere über die Kategorie der »drohenden Gefahr«; zweitens eine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen, insbesondere solche heimlicher Art; drittens wird die Polizei in manchen Bundesländern mit neuen Einsatzmitteln ausgestattet, darunter auch militärischen.
Unter vielen Linken gilt es als sinnlos, nach Gewalterfahrungen Polizisten anzuzeigen, weil außer Gegenanzeigen meist nichts geschieht. Wie sind hier insgesamt die Zahlen, was die Verfahren angeht?
Wir sehen anhand der statistischen Daten der Staatsanwaltschaften, dass Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt nur sehr selten zu einer Verurteilung führen. Die Staatsanwaltschaften erledigen jedes Jahr mehr als 2.100 Verfahren dieser Art. Dabei werden weniger als drei Prozent der Fälle – im vergangenen Jahr waren es sogar weniger als zwei Prozent – überhaupt zur Anklage gebracht, gelangen also zum Gericht.

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