Donnerstag, 6. Dezember 2018

KLASSENJUSTIZ Solidarität mit Frank Oettler


Am 28. November hat das Landgericht Halle an der Saale das Urteil in der Unterlassungsklage des Organisators einer reaktionären "Montagsdemonstration", Sven Liebich, gegen den stadtbekannten Straßenbahnfahrer, ver.di-Vertrauensmann, Antifaschisten und Kandidaen der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) bei Bundes- und Landtagswahlen, Frank Oettler, gesprochen.
Korrespondenz aus Halle an der Saale / ffz
Solidarität mit Frank Oettler
Frank Oettler (fünfter von links) mit seinem Anwalt Frank Stierlin und Unterstützerinnen und Unterstützern am Prozesstag vor dem Landgericht in Halle an der Saale (rf-foto)
Zur Erinnerung: es ging darum, ob Frank Oettler Liebich öffentlich als „Faschisten“ bezeichnen darf, oder nicht (siehe Rote Fahne News).

Urteil ist ein Justizskandal

Das Urteil der Richterin Claudia Milferstedt-Grubert ist ein echter Justizskandal und ein Ausdruck der in Deutschland herrschenden Klassenjustiz: Wenn Frank Oettler Sven Liebich weiter als „Faschisten“ bezeichnet, drohen ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, Ordnungshaft bis zu sechs Monate, bzw. bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Fakt ist aber: Sven Liebich hetzt vor allem gegen Demokratinnen, Demokraten, Antifaschistinnen, Antifaschisten, Migrantinnen, Migranten, Flüchtlinge und Revolutionärinnen wie Revolutionäre. Außerdem arbeitet er mit der faschistoiden und rassistischen AfD und faschistischen Organisationen zusammen.

Urteil entspricht dem Prozessverlauf

Das Urteil entspricht dem kompletten Verlauf des Prozesses. Es war ein Unding, dass die demokratische Öffentlichkeit de facto vom Prozess ausgeschlossen wurde, selbst der Pressevertreterin der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) wurde der Zutritt zur Verhandlung durch den Sicherheitsdienst verwehrt. Auf den gerade mal zehn Zuschauerplätzen hatte man die Anhänger Liebichs Platz nehmen lassen. Frank Oettlers Begleiter mussten zu großen Teilen draußen bleiben.

Zeigt Solidarität mit Frank Oettler! Helft mit Spenden für die Prozess- und Anwaltskosten!

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