Montag, 8. September 2014

Hartz IV: Höhe der Tagessätze begrenzt

Der Tagessatz einer Geldstrafe bei einer Verurteilung bei Hartz IV Beziehern 08.09.2014 Im vorliegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Hannoversch Münden einen Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen (Hartz 4) zu einer Geldstrafe. Das Gericht setzte dabei eine Tagessatz von 10 Euro fest. Insgesamt muss der Angeklagte 40 Tagessätze zu je 10 Euro zahlen. Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze berücksichtigte das Gericht die wirtschaftliche Lage des Angeklagten. Dieser ist Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II. (Az: 4 Cs 43 Js 4382/14) Der aktuell geltende Hartz IV Regelsatz stellt das absolute Existenzminimum eines Menschen dar. Das ergeht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wird nun ein Hartz IV Bezieher zu einer Geldstrafe verurteilt, so ist der Bedeutung der Strafsache Rechnung zu tragen. Das bedeutet, die Strafe muss dem Angeklagten als Strafe spürbar sein. So führte es dazu, dass die Tagessatzhöhe auf 10 Euro als angemessen angesehen wird. Das Amtsgericht orientierte sich offenbar auch an bereits gefällten Urteilen und Beschlüssen anderer Gerichte. Die Amtsgerichte Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Goslar, Kassel, Eschwege, Burgdorf, Diepholz, Heiligenstadt, Mühlhausen, Nordhausen, Meißen, Görlitz, Seesen und Tiergarten legten ebenfalls einen Betrag von 10 Euro fest. (wm)

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