Dienstag, 30. September 2014
Jobcenter Ostprignitz-Ruppin will rechtswidrig Widersprüche eindämmen
Frech: Jobcenter will Zahl der Widersprüche reduzieren, indem sie Hartz IV-Bezieher nicht auf die Möglichkeit hinweist, Bescheiden widersprechen zu können
26.03.2014
Im Kreis Ostprignitz-Ruppin hat sich der Leiter des Jobcenters, Dr. Bernd Lüdemann, anscheinend eine spezielle Strategie ausgedacht, um die Zahl de Widersprüche gegen Jobcenter-Hartz-IV-Bescheide zu reduzieren. Denn diese sei unverhältnismäßig hoch. Wie die „Märkische Online-Zeitung“ berichtet, sollen Hartz IV-Bezieher zukünftig nicht mehr explizit darauf hingewiesen werden, dass sie die Möglichkeit haben, gegen Bescheide Widerspruch einzulegen. Fraglich ist jedoch, ob das rechtlich zulässig ist.
Hartz IV-Bezieher sollen im Kreis Ostprignitz-Ruppin zukünftig nicht mehr über ihre Rechte informiert werden
Wer Leistungen nach SGB II beantragt, erhält einen Hartz IV-Bescheid über die Höhe und Dauer der gewährten Leistungen. Bei allen Entscheidungen, die das Jobcenter zum Antrag trifft, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der als schriftlicher Bescheid ergeht. Jeder Leistungsbezieher hat das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid als Ganzes oder gegen einzelne Punkte einzulegen. Da immer wieder Bescheide vom Jobcenter versendet werden, die entweder formelle oder inhaltliche Fehler beinhalten, ist die Zahl der Widersprüche in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, besteht die Möglichkeit per Klage gegen den Bescheid vorzugehen. Auch diese Möglichkeit nutzen immer mehr Menschen – zu Recht. Auf Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ bestätigte das Bundesarbeitsministerium im vergangenen Jahr, dass 44 Prozent der Klagen vor den Sozialgerichten zugunsten der Hartz IV-Bezieher entschieden werden.
Dr. Bernd Lüdemann vom Jobcenter im Kreis Ostprignitz-Ruppin scheint dennoch nicht der Ansicht zu sein, dass die hohe Zahl der Widersprüche und daraus resultierenden Klagen mit fehlerhaften Bescheiden in Verbindung steht. Zumindest beinhaltet seine Lösung des Problems nicht etwa eine bessere Qualifizierung der Mitarbeiter, um die Zahl der fehlerhaften Bescheide zu reduzieren. Vielmehr plant er, die Leistungsbezieher zukünftig nicht mehr explizit auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen, wie die Online-Zeitung berichtet. Stattdessen sollen aber vermehrt Gespräche mit den Hartz IV-Beziehern stattfinden, um Unklarheiten bei den Bescheiden bereits im Vorfeld auszuräumen. Gleichzeit weist Lüdemann jedoch auf personelle Engpässe hin. Wie dann zusätzliche Gespräche ermöglicht werden sollen, bleibt fraglich. Im vergangenen Jahr seien aber zusätzliche Mitarbeiter zur Verstärkung der Service-Gruppe, die die Widerspruchsbearbeitung übernimmt, bereitgestellt worden. (ag)
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