Donnerstag, 20. Juni 2019

Rentnerinnen und Renter werden doppelt zur Kasse gebeten


Millionen Betriebsrentnern, die während des Arbeitslebens in eine betriebliche Altersversorgung oder Direktversicherung von ihrem Nettolohn eingezahlt haben, werden nach der Auszahlung zur Kasse gebeten.
Korrespondenz aus Erlangen
Sie müssen den vollen Betrag (inklusive „Arbeitgeberanteil“) der Krankenversicherung und Pflegeversicherung nochmals bezahlen, obwohl dieser Beitrag schon einmal abgezogen wurde (Doppelverbeitragung). Bei einem Daimler-Kollegen machte das 16.800 Euro aus, ca. 19 Prozent seiner Direktversicherung.

Einer alleinerziehenden Kollegin werden von der Versicherungssumme von 59.000 Euro insgesamt 12.000 Euro abgezogen. Beide fühlen sich bestohlen. Möglich macht das ein Gesetz der SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt aus dem Jahr 2004, mit dem den Krankenkassen Milliarden zugeschustert wurden und werden.

Ein Siemens-Kollege rechnet in den Nürnberger Nachrichten aus, dass ihm vom Versicherungsbetrag von 69.000 Euro insgesamt 13.248 Euro abgezogen würden, wenn er sich diesen jetzt auszahlen lassen würde. Unter Einbeziehung der Inflationsrate bekäme der Siemensianer sogar am Ende 3.500 Euro weniger ausbezahlt, als er selbst über die Laufzeit eingezahlt hat.

Aufgrund der massiven Proteste wollte Gesundheitsminister Jens Spahn das insoweit ändern, dass nur noch der „Arbeitnehmeranteil“ abgezogen wird, obwohl das auch schon doppelter Abzug wäre. Dagegen legte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr Veto ein, so dass alles beim alten bleibt. Genauso wie der Umgang mit der Jugend, ist auch der Umgang mit Älteren Indikator für das Menschenbild eines Gesellschaftssystems.

Dieser Raub an den Ersparnissen der Kolleginnen und Kollegen für ihr Rentenalter ist eine weitere Bankrotterklärung der Regierung sowie des kapitalistischen Gesellschaftssystems. Die MLPD legt ein konsequentes und zukunftsweisendes Rentenkonzept als Teil ihres gesellschaftlichen Plans vor.

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