Donnerstag, 27. Juni 2019

Hafenarbeiterin gewinnt gegen Eurogate die Gewährung von Teilzeit


TeilzeitarbeitDas LAG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 24.6.2019 (Az.: 5 Sa 61/18) das Hafenunternehmen „Eurogate“ verurteilt, dem seit fast zwei Jahren bestehenden Teilzeitwunsch einer Hafenarbeiterin und Mutter eines 7 Jahre alten Sohnes zu entsprechen. Mit zahlreichen Argumenten hatte das Unternehmen sich in einem umfangreichen Rechtsstreit gegen das Teilzeitbegehren der Klägerin gewandt. Die wesentlichen Gründe lauteten, daß der Drei-Schichten-Betrieb im Hafenbetrieb keine Beschränkung auf eine Schicht und auch keine Verkürzung der Frühschicht zulasse. Die Klägerin hingegen berief sich auf § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), in dem es heisst, der Arbeitgeber habe einem Teilzeitwunsch zu entsprechen, „soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen“. (…) Doch die Firma Eurogate war selbst zu einem von der Klägerin vorgeschlagenen Kompromiss nicht bereit. (…) Ungewöhnlich an dem ganzen Fall war, dass die über den Betriebsablauf sehr gut informierte Hafenarbeiterin dem Unternehmen eine Vielzahl ganz konkreter Einsatzmöglichkeiten aufzeigen konnte, die aber allesamt von Eurogate abgelehnt wurden. Es muss festgehalten werden, dass die Betroffene keinerlei Unterstützung durch den zuständigen Betriebsrat erhielt. Im Gegenteil: Innerhalb und ausserhalb des Prozesses berief sich das beklagte Unternehmen wiederholt a u c h auf den Betriebsrat. In einem Gespräch gemeinsam mit Betriebsrat und Arbeitgeber hatte der Vertreter des Betriebsrats der Klägerin gegenüber erklärt, sie, die Klägerin, solle „der Firma doch mal entgegenkommen“, ansonsten stünden ihr „viele Unannehmlichkeiten bevor“…” Aus dem Rat & Tat Info 285 vom 24.6.2019 von und bei Institut für Arbeit – ICOLAIR externer Link

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen