Donnerstag, 14. Februar 2019

EU-Kommission als Geburtshelfer der „Europäischen Patientenakte“?


"Meine Krankenakte gehört mir!"Die EU ist bei der Gesundheitsversorgung nicht zuständig, das ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission hat dies aber nicht daran gehindert, am 06.02.2019 „eine Reihe von Empfehlungen für die Schaffung eines sicheren Systems“ vorzuschlagen, „das den Bürgern den Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten in allen Mitgliedstaaten“ der EU erlauben soll. (…) Dass mit dem neuen Projekt der EU-Kommission nicht nur altruistische Ziele im Interesse der Versicherten verfolgt werden, macht die Bemerkung deutlich: „Die medizinische Forschung im Hinblick auf große Herausforderungen im Gesundheitsbereich wie chronische oder neurodegenerative Erkrankungen wird gefördert, indem Daten leichter gemeinsam genutzt werden können…“ Bereits mit der im April 2018 angenommenen Mitteilung der EU-Kommission über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt wurde als einer von drei Aktionsbereichen festgelegt (…) Die Europäische Patientenakte ist der Kern der offiziellen Empfehlung der EU-Kommission. Um diese auszubauen und gemeinsame technische Standards zu erarbeiten wurde ein Koordinierungsprozess angestoßen. Erklärtes Ziel ist die Europäische Patientenakte (European Electronic Health Records).” Beitrag vom 7.2.2019 bei dieDatenschützer Rhein Main externer Link

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