Dienstag, 5. September 2017
Tarifbindung der Beschäftigten: [Nur noch] Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag
"Im Jahr 2016 arbeiteten hochgerechnet 48 Prozent der Beschäftigten in
Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Etwa
51 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen
Beschäftigten waren in Betrieben tätig, die branchentarifgebunden
sind. Firmentarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und
rund 11 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für 42 Prozent der Beschäftigten im Westen und 53 Prozent im Osten gab
es keinen Tarifvertrag..." IAB-Betriebspanel vom 2. Juni 2017 (pdf)
mit Übersicht der Branchentarifbindung der Beschäftigten von 1996 bis
2016
http://doku.iab.de/aktuell/2017/Tarifbindung_2016.pdf
Siehe dazu die Antwort des Ausschuss für Arbeit und Soziales der
Bundesregierung (18/13398) vom 24. August 2017 (pdf) auf die Kleine
Anfrage der Linksfraktion zur Bestandsaufnahme des deutschen
Tarifvertragssystems (68 Seiten)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813398.pdf
Auf der Homepage wird die Position der Bundesregierung wie folgt
zusammengefasst: "Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Erosion
des Systems der Branchenbeziehungsweise Flächentarifverträge derzeit
nicht zu beobachten. (...) Zwar sei die Zahl der Flächentarifverträge
rückläufig. Allerdings weise die Zahl der Tarifverträge insgesamt in
den Letzten Jahren eine steigende Tendenz auf (...) So habe sich im
Jahr 2016 die Zahl der Verbands- und Firmentarifverträge auf rund
73.000 belaufen. Zudem orientierten sich Arbeitsverhältnisse auch bei
fehlender Tarifbindung häufig hinsichtlich der Arbeitsbedingungen an
tarifvertraglichen Regelungen..." Antwort Arbeit und Soziales vom 29.
August 2017 (hib 483/2017) auf der Homepage des Deutschen Bundestags
(nach Aufruf nach unten blättern)
https://www.bundestag.de/arbeit#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wOC8tLzUyNTQxOA==&mod=mod441096
Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum die Erosion der
Tarifbindung für Nahles als Vorwand gilt, um mit sog. Tarifvorbehalten
gesetzliche Standards zu unterlaufen! Siehe dazu:
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