Dienstag, 5. September 2017

Tarifbindung der Beschäftigten: [Nur noch] Für jeden zweiten Beschäftigten gilt ein Branchentarifvertrag



"Im Jahr 2016 arbeiteten hochgerechnet 48 Prozent der Beschäftigten in 
Deutschland in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Etwa 
51 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen 
Beschäftigten waren in Betrieben tätig, die branchentarifgebunden 
sind. Firmentarifverträge galten für 8 Prozent der westdeutschen und 
rund 11 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 
Für 42 Prozent der Beschäftigten im Westen und 53 Prozent im Osten gab 
es keinen Tarifvertrag..." IAB-Betriebspanel vom 2. Juni 2017 (pdf) 
mit Übersicht der Branchentarifbindung der Beschäftigten von 1996 bis 
2016
http://doku.iab.de/aktuell/2017/Tarifbindung_2016.pdf

Siehe dazu die Antwort des Ausschuss für Arbeit und Soziales der 
Bundesregierung (18/13398) vom 24. August 2017 (pdf) auf die Kleine 
Anfrage der Linksfraktion zur Bestandsaufnahme des deutschen 
Tarifvertragssystems (68 Seiten)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/133/1813398.pdf

Auf der Homepage wird die Position der Bundesregierung wie folgt 
zusammengefasst: "Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine Erosion 
des Systems der Branchenbeziehungsweise Flächentarifverträge derzeit 
nicht zu beobachten. (...) Zwar sei die Zahl der Flächentarifverträge 
rückläufig. Allerdings weise die Zahl der Tarifverträge insgesamt in 
den Letzten Jahren eine steigende Tendenz auf (...) So habe sich im 
Jahr 2016 die Zahl der Verbands- und Firmentarifverträge auf rund 
73.000 belaufen. Zudem orientierten sich Arbeitsverhältnisse auch bei 
fehlender Tarifbindung häufig hinsichtlich der Arbeitsbedingungen an 
tarifvertraglichen Regelungen..." Antwort Arbeit und Soziales vom 29. 
August 2017 (hib 483/2017) auf der Homepage des Deutschen Bundestags 
(nach Aufruf nach unten blättern)
https://www.bundestag.de/arbeit#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wOC8tLzUyNTQxOA==&mod=mod441096

Es stellt sich dann allerdings die Frage, warum die Erosion der 
Tarifbindung für Nahles als Vorwand gilt, um mit sog. Tarifvorbehalten 
gesetzliche Standards zu unterlaufen! Siehe dazu:

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