Dienstag, 5. September 2017
“Stärkung der Tarifautonomie: Unternehmer fürchten Rückkehr des Tarifkartells” – wir fürchten uns auch vor Tarifvorbehalten
Mit Tarifverträgen fahren Arbeitnehmer besser. Das stimmt (nicht
immer). Über "tarifdispositive Regelungen" und ihre Ambivalenz mit
erheblicher Schlagseite
"Man sollte ja meinen, dass es ganz einfach ist: Wenn Arbeitnehmer
unter einem Tarifvertrag arbeiten (können und dürfen), dann stellen
sie sich besser, als wenn es keinen Tarifvertrag gibt. (...) Beim
Arbeitsrecht gilt (eigentlich) das "Günstigkeitsprinzip". Dahinter
verbirgt sich eine an sich nachvollziehbare Hierarchie der
Rechtsquellen: Höherwertige Arbeitsrechtsquellen haben in aller Regel
Vorrang vor nachgeordneten Bestimmungen. (...) Aber jetzt kommt der
hier relevante Einschub: Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag dürfen
nicht zu Lasten der Arbeitnehmer von einer höherwertigen Rechtsnorm
abweichen, es sei denn, die höherrangigere Norm lässt eine
ungünstigere Regelung ausdrücklich zu. (...) Das muss man sich mal
vorstellen: Die sowieso nicht üppigen Schutzvorschriften für die
Arbeitnehmer können durch tarifvertragliche Regelungen - die ja
eigentlich einer Besserstellung der Arbeitnehmer zu dienen haben -
noch unterlaufen werden. Und gleichsam als Krönung gibt es dann die
Option für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber (und
Arbeitnehmer) in diesem Fall einer schlechteren Regelung für die
Arbeitnehmer als im Gesetz sich auf den Tarifvertrag, den man ja
ansonsten nicht befolgen will, zu beziehen, um davon auch profitieren
zu können.(...) [Bundesarbeitsministerin Andres Nahles] will damit das
Tarifvertragssystem (wieder) stärken. Sie will die Unternehmen davon
überzeugen, wieder stärker in die Tarifbindung zurückzukehren, denn
dann profitieren sie ja von der Flexibilität, die ihnen durch die
Öffnungsklauseln ermöglicht werden. Nun muss man kein Held der Logik
sein um sofort zu erkennen, wie voraussetzungsvoll ein solches
Unterfangen ist. Offensichtlich einleuchtend ist dieser Punkt: Wenn
das funktionieren soll, dann muss es sich um eine tarifexklusive
Regelung handeln, also die Arbeitgeber dürfen nur dann davon
profitieren (können), wenn sie sich auf die Tarifbindung (wieder)
einlassen (...) Angesichts der eben nicht gegebenen "gleichen
Augenhöhe" zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern (...) ist dieser
Weg ein ganz gefährliches Abenteuer, bei dem die meisten
Gewerkschaften auf einer Rutschbahn nach unten landen werden müssen."
Beitrag von und bei Stefan Sell vom 2. September 2017
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/09/tarifdispositive-regelungen.html
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