Dienstag, 5. September 2017

“Stärkung der Tarifautonomie: Unternehmer fürchten Rückkehr des Tarifkartells” – wir fürchten uns auch vor Tarifvorbehalten



Mit Tarifverträgen fahren Arbeitnehmer besser. Das stimmt (nicht 
immer). Über "tarifdispositive Regelungen" und ihre Ambivalenz mit 
erheblicher Schlagseite

"Man sollte ja meinen, dass es ganz einfach ist: Wenn Arbeitnehmer 
unter einem Tarifvertrag arbeiten (können und dürfen), dann stellen 
sie sich besser, als wenn es keinen Tarifvertrag gibt. (...) Beim 
Arbeitsrecht gilt (eigentlich) das "Günstigkeitsprinzip". Dahinter 
verbirgt sich eine an sich nachvollziehbare Hierarchie der 
Rechtsquellen: Höherwertige Arbeitsrechtsquellen haben in aller Regel 
Vorrang vor nachgeordneten Bestimmungen. (...) Aber jetzt kommt der 
hier relevante Einschub: Vereinbarungen in einem Arbeitsvertrag dürfen 
nicht zu Lasten der Arbeitnehmer von einer höherwertigen Rechtsnorm 
abweichen, es sei denn, die höherrangigere Norm lässt eine 
ungünstigere Regelung ausdrücklich zu. (...) Das muss man sich mal 
vorstellen: Die sowieso nicht üppigen Schutzvorschriften für die 
Arbeitnehmer können durch tarifvertragliche Regelungen - die ja 
eigentlich einer Besserstellung der Arbeitnehmer zu dienen haben - 
noch unterlaufen werden. Und gleichsam als Krönung gibt es dann die 
Option für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber (und 
Arbeitnehmer) in diesem Fall einer schlechteren Regelung für die 
Arbeitnehmer als im Gesetz sich auf den Tarifvertrag, den man ja 
ansonsten nicht befolgen will, zu beziehen, um davon auch profitieren 
zu können.(...) [Bundesarbeitsministerin Andres Nahles] will damit das 
Tarifvertragssystem (wieder) stärken. Sie will die Unternehmen davon 
überzeugen, wieder stärker in die Tarifbindung zurückzukehren, denn 
dann profitieren sie ja von der Flexibilität, die ihnen durch die 
Öffnungsklauseln ermöglicht werden. Nun muss man kein Held der Logik 
sein um sofort zu erkennen, wie voraussetzungsvoll ein solches 
Unterfangen ist. Offensichtlich einleuchtend ist dieser Punkt: Wenn 
das funktionieren soll, dann muss es sich um eine tarifexklusive 
Regelung handeln, also die Arbeitgeber dürfen nur dann davon 
profitieren (können), wenn sie sich auf die Tarifbindung (wieder) 
einlassen (...) Angesichts der eben nicht gegebenen "gleichen 
Augenhöhe" zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern (...) ist dieser 
Weg ein ganz gefährliches Abenteuer, bei dem die meisten 
Gewerkschaften auf einer Rutschbahn nach unten landen werden müssen." 
Beitrag von und bei Stefan Sell vom 2. September 2017
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/09/tarifdispositive-regelungen.html

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