mit
der Bitte um Berichterstattung senden wir Ihnen die Erklärung
„Demonstrationsrecht verteidigen!“, die wir hiermit auch
erstmals veröffentlichen.
Sie
ist ein Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer
demokratischen Grundrechte und wird von der gleichnamigen
Initiative zur öffentlichen Unterzeichnung auf www.demonstrationsrecht-verteidigen.de
verbreitet; zu den Erstunterzeichnern zählen
Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaftsgremien, Politiker,
Künstler und Migrantenorganisationen.
Im
Anhang senden wir Ihnen zudem einen Bericht von auf dem
G20-Gipfel in Hamburg von Polizeigewalt und Grundrechtsentzug
betroffenen Mitgliedern der ver.di-Jugend NRW-Süd, die zu den
Mitinitiatoren der Erklärung „Demonstrationsrecht
verteidigen!“ zählt.
Mit
freundlichen Grüßen!
Initiative
"Demonstrationsrecht verteidigen!"
info@demonstrationsrecht-verteidigen.de
info@demonstrationsrecht-verteidigen.de
- Julia Kaufmann | 0176-21360797
Betroffene, Mitglied im ver.di-Bezirksjugendvorstand NRW-Süd - Nils
Jansen | 01575-4221244
Betroffener, Mitglied im ver.di-Bezirksjugendvorstand NRW-Süd - Dr.
Rolf Gössner | rolf-goessner@ilmr.de
Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte (Berlin; www.ilmr.de)
Für
Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier
der Wortlaut der Erklärung:
Demonstrationsrecht verteidigen!
Aufruf zum Widerstand gegen den Abbau
unserer demokratischen Grundrechte
Von den USA bis zur Türkei, von
Frankreich bis Ungarn rücken Regierungen nach rechts, heben
durch die Verfassung gesicherte demokratische Grundrechte
auf, verbieten und unterdrücken Proteste und Streiks und
gehen den Weg in einen Polizeistaat. Die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland liegt in diesem Trend: In den
letzten zwei Jahren hat auch sie demokratische Grundrechte
von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv
beschnitten, insbesondere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“;
mit verfassungswidrigen Methoden hat sie viele
Migrantenorganisationen verfolgt und kriminalisiert,
beispielsweise kurdische und türkische Frauen-, Studenten-
und Arbeiterorganisationen wie NAV-DEM, ATIK und YXK.
Seit den jüngsten Gesetzesänderungen
durch die Bundesregierung (u.a. §§113, 114 StGB sowie
Massen-Überwachung von WhatsApp/facebook), der Initiative
zur Einschränkung des Streikrechts („Tarifeinheit“) und
den schweren Grundrechtsverletzungen gegen
Demonstrant*innen, Sanitäter*innen, Rechtsanwält*innen und
Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017
ist es offensichtlich: Nach den Repressionen gegen
Flüchtlinge und Migrantenorganisationen werden der
gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevölkerung der
Bundesrepublik grundlegende demokratische Rechte genommen
– insbesondere das Recht auf Versammlungsfreiheit.
Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden
unverzichtbare Bestandteile der Versammlungsfreiheit wie
zentrale Übernachtungsmöglichkeiten in Protestcamps
verboten; genehmigte Camps räumte die Polizei in den Tagen
vor dem Gipfel gegen ausdrückliche Gerichtsbeschlüsse. Die
Auftakt-Demo der Gipfelgegner am 6.7. wurde unter Einsatz
von brutaler Gewalt, mit Wasserwerfern und Schlagstöcken
polizeilich aufgelöst, obwohl von ihr keinerlei Eskalation
ausgegangen war. Dutzende Demonstrant*innen wurden durch
Polizeigewalt im Laufe der Demonstrationen schwer
verletzt. Die Polizei griff sogar gekennzeichnete
Anwält*innen, Sanitäter*innen und Journalist*innen tätlich
an. Mehr als 30 missliebigen Journalist*innen entzogen die
deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträglich die
Arbeitserlaubnis vor Ort. Hoch gerüstete Spezialeinheiten
stürmten mit Kriegswaffen in Hamburg Häuser, sie
terrorisierten ganze Straßenzüge, während die behaupteten
Anlässe keiner Überprüfung standhalten. Privatwohnungen
und Jugendzentren wurden polizeilich „durchsucht“ und
verwüstet.
Über 250 Demonstrant*innen wurden von
der Polizei unter teils haarsträubender Begründung in
oftmals überfallartigen Szenen von vermummten
Polizeibeamt*innen festgenommen und tagelang unter
folterähnlichen Bedingungen ihrer Freiheit beraubt,
darunter fast der gesamte Jugendvorstand der ver.di-Jugend
NRW-Süd und ein kompletter anreisender Bus der
Jugendorganisation „Die Falken“. Zu den Haftmethoden
zählten systematischer Schlafentzug, Demütigungen und
Schläge. Mehr als einen Monat
nach den Gipfelprotesten dauert die Freiheitsberaubung
immer noch an, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in
Untersuchungshaft, der größte Teil von ihnen ausländischer
Herkunft. Die mittlerweile freigelassenen
ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjährigen
Gefängnisstrafen bedroht, die mit einer Reihe von neuen
Gesetzen durchgesetzt werden sollen.
Bereits
wenige Wochen vor dem G20-Gipfel reformierte die Bundesregierung die
§§113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff
gegen Vollstreckungsbeamte“). Demnach droht in diesem
Fall künftig eine Mindeststrafe von drei
Monaten. Für den Vorwurf des Widerstands
reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm. Zudem wurde der Katalog für besonders
schwere Fälle, die mit sechs Monaten Mindeststrafe belegt
sind, erweitert: Künftig reicht dafür u.a. auch die so
genannte gemeinschaftliche Tatausführung – doch welche Demonstration, welcher Streik
erfolgt nicht gemeinschaftlich?
Diese Gesetzesänderungen werden das
gesamte Demonstrationsgeschehen in Deutschland nachhaltig
verändern. Wenn jeder Demonstrant Angst haben
muss, z.B. im Falle eines Handgemenges hinter Gittern zu
landen – und zwar auch, wenn es von der Polizei ausging –
werden sich viele von der Teilnahme an Kundgebungen, Demos
oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzeitigen
Gesetzesänderungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die
Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) seit
Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und höhlen damit ein
elementares Recht völlig aus, das vom BVerfG als „ein Stück
ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das
geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in
geschäftiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde.
Weiterhin widersprechen sie der Menschenwürde (Art. 1), der
Freiheit der Person (Art. 2), schränken die Meinungsfreiheit
(Art. 5) massiv ein, die das BVerfG als eines der
vornehmsten Menschenrechte überhaupt bezeichnete und richten
sich nicht zuletzt gegen die Pressefreiheit. Die uns
durch unsere Verfassung gewährten Rechte lassen
wir uns nicht nehmen. Wir fordern:
- Freiheit für die
politischen Gefangenen von G20 und NAV-DEM/ATIK und
Einstellung der Verfahren!
- Verteidigung des
Demonstrationsrechts: Weg mit der Reform der §§ 113 u. 114
StGB!
- Verteidigung des
Streikrechts: Weg mit der „Tarifeinheit“!
- Verteidigung der
Pressefreiheit: Weg mit der Repression gegen
Journalist*innen!
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