Montag, 6. Februar 2017
Prozessbeobachtung in Polen wg Klage für eine Festeinstellung: Wer kommt am 24.11.16 mit auf die andere Oderseite?
Urteil bezüglich Scheinselbstständigkeit ausgelöst durch die Hebamme
Barbara aus Kostrzyń: Klage zur Festeinstellung abgewiesen
"Die Hebamme Barbara Rosołowska bekam in der Klinik in Gorzów
Wielkopolski - jenseits der Oder - nur einen sog. Kontrakt - also eine
Anstellung auf zivilrechtlicher Basis als Scheinselbstständige. Andere
Optionen gab es nicht und arbeitslos wollte sie nicht sein. Sie
arbeitet auf einer Kinderstation und verrichtet die gleiche Arbeit wie
ihre festangestellten Kolleginnen. Ihr Vertrag umfasst 14 Diensten zu
12 Stunden hat nicht nur weniger Lohn, muss sich selbst versichern und
eine Buchhalterin für "ihre Firma" einstellen, erhält auch keinen
Urlaub. Sie klagte vor über einem Jahr um eine Festeinstellung nach
Arbeitsrecht. Am 31.Januar hat das Gericht die Klage abgewiesen.
Hauptargument: sie hätte durch ihre Unterschrift dem Vertrag
zugestimmt. Die vielen Zeugenaussagen ihrer Kolleginnen, dass eine
Festanstellung gar nicht möglich war, blieb unberücksichtigt. Barbara
hatte diese Klage eingereicht, um auf diese Schrottverträge aufmerksam
zu machen und für KollegenInnen, die in gleicher Situation sind, etwas
zu erreichen. Leider blieben Zeichen der Solidarität von
Gewerkschaften aus, so ist die Resignation in ihrem vorletzten Satz zu
verstehen. Stellungnahme von Barbara Rosołowska zum Urteil des
Gerichtes vom 31.01. 2017 zu ihrer Klage ihr Arbeitsverhältnis von
Scheinselbstständigkeit in Festeinstellung umzuwandeln..." im Wortlaut
im Dossier - wir danken Norbert Kollenda
http://www.labournet.de/?p=106772
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