Montag, 6. Februar 2017

Prozessbeobachtung in Polen wg Klage für eine Festeinstellung: Wer kommt am 24.11.16 mit auf die andere Oderseite?



Urteil bezüglich Scheinselbstständigkeit ausgelöst durch die Hebamme 
Barbara aus Kostrzyń: Klage zur Festeinstellung abgewiesen

"Die Hebamme Barbara Rosołowska bekam in der Klinik in Gorzów 
Wielkopolski - jenseits der Oder - nur einen sog. Kontrakt - also eine 
Anstellung auf zivilrechtlicher Basis als Scheinselbstständige. Andere 
Optionen gab es nicht und arbeitslos wollte sie nicht sein. Sie 
arbeitet auf einer Kinderstation und verrichtet die gleiche Arbeit wie 
ihre festangestellten Kolleginnen. Ihr Vertrag umfasst 14 Diensten zu 
12 Stunden hat nicht nur weniger Lohn, muss sich selbst versichern und 
eine Buchhalterin für "ihre Firma" einstellen, erhält auch keinen 
Urlaub. Sie klagte vor über einem Jahr um eine Festeinstellung nach 
Arbeitsrecht. Am 31.Januar hat das Gericht die Klage abgewiesen. 
Hauptargument: sie hätte durch ihre Unterschrift dem Vertrag 
zugestimmt. Die vielen Zeugenaussagen ihrer Kolleginnen, dass eine 
Festanstellung gar nicht möglich war, blieb unberücksichtigt. Barbara 
hatte diese Klage eingereicht, um auf diese Schrottverträge aufmerksam 
zu machen und für KollegenInnen, die in gleicher Situation sind, etwas 
zu erreichen. Leider blieben Zeichen der Solidarität von 
Gewerkschaften aus, so ist die Resignation in ihrem vorletzten Satz zu 
verstehen. Stellungnahme von Barbara Rosołowska zum Urteil des 
Gerichtes vom 31.01. 2017 zu ihrer Klage ihr Arbeitsverhältnis von 
Scheinselbstständigkeit in Festeinstellung umzuwandeln..." im Wortlaut 
im Dossier - wir danken Norbert Kollenda
http://www.labournet.de/?p=106772

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