Samstag, 11. Februar 2017

Mindestlohn: Kabinett beschließt Bericht zur Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose




"... Die Evaluation zeigt, dass die Sonderregelung nur in wenigen 
Fällen genutzt wurde. Sie entfaltet somit keine nachweisbare Wirkung. 
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es daher aktuell weder zwingende 
Gründe für eine Beibehaltung oder Abschaffung der Regelung. Angesichts 
der Unsicherheiten der weiteren Entwicklung der Wirtschaft und des 
Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren empfiehlt die Bundesregierung 
dem Deutschen Bundestag, die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt 
beizubehalten." Meldung vom 8. Februar 2017 beim BMAS, dort auch der 
Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für 
Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/mindestlohn-kabinett-beschliesst-bericht-zur-ausnahmeregelung-fuer-langzeitarbeitslose.html

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