Samstag, 11. Februar 2017
Mindestlohn: Kabinett beschließt Bericht zur Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose
"... Die Evaluation zeigt, dass die Sonderregelung nur in wenigen
Fällen genutzt wurde. Sie entfaltet somit keine nachweisbare Wirkung.
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es daher aktuell weder zwingende
Gründe für eine Beibehaltung oder Abschaffung der Regelung. Angesichts
der Unsicherheiten der weiteren Entwicklung der Wirtschaft und des
Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren empfiehlt die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag, die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt
beizubehalten." Meldung vom 8. Februar 2017 beim BMAS, dort auch der
Bericht und Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für
Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 2 des Mindestlohngesetzes
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/mindestlohn-kabinett-beschliesst-bericht-zur-ausnahmeregelung-fuer-langzeitarbeitslose.html
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