Attentat auf den Rechtsstaat – Jobcenter gehen auf
Menschenjagd
14.10.2016
In Deutschland sind seit 1945 - im
Gegensatz zur Nazi-Herrschaft- Polizei, Justiz und Gesetzgeber getrennt.
Staatsanwälte haben klar definierte und begrenzte Vollmachten gegenüber
Normalbürgern - wegen ihrer besonderen Pflicht als Strafverfolger. Zur
Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Interesse dürfen sie Grundrechte von
Tatverdächtigen und Zeugen zeitweise einschränken. Seit August 2016 hat auch die
„Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ in den Jobcentern vergleichbare
Sonderrechte.
Welche Aufgabe hat der Staatsanwalt?Staatsanwälte würdigen von der
Polizei ermittelte Sachverhalte; sie können Verfahren einstellen, Anklage
erheben oder einen Strafbefehl beantragen; sie können anordnen, dass die Polizei
weiter ermittelt, und die Polizei muss der Staatsanwaltschaft alles mitteilen,
was für den Strafprozess von Bedeutung ist.
Der Staatsanwalt verleist die
Anklageschrift, wirkt an der Beweisaufnahme mit und hält ein Plädoyer. Er kann
Rechtsmittel einlegen, wenn er die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptiert.
Die Staatsanwaltschaft ist darüber hinaus eine Vollstreckungsbehörde, um Strafen
durchzusetzen.
Staatsanwälte können selbst ermitteln, Beschuldigte und
Zeugen laden und hat dafür, im Gegensatz zur Polizei, Zwangsmittel: Er kann
Zeugen von der Polizei vorführen lassen, und Ordnungsgeld wie Ordnungshaft
beantragen.
Rechtsvereinfachung?Das seit August 2016 gültige
„Rechtsvereinfachungsgesetz“
für von Hartz-IV-Abhängige ermöglicht, Betroffene mit einem Bußgeld von 5000
Euro zu bestrafen, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Laut der Zeitung
Neues Deutschland besteht diese zum Beispiel darin, Angaben gegenüber dem
Jobcenter nicht vollständig gemacht zu haben.
Das Neue Deutschland
schreibt: „Um dem zu entgehen, müsste der Hartz-IV-Bezieher im Grunde seinen
ganzen Sachverstand zusammennehmen und eifrig die permanenten Änderungen des
Gesetzes über die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, dem er unterworfen ist,
verfolgen.“
Angriff auf das GrundgesetzDie Bundesagentur für
Arbeit erließ zusätzlich „fachliche Weisungen“, die die Bußgeldverfolgung
regeln. Die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt „die Durchsetzung
von Mitwirkungspflichten bei Zuwiderhandlungen von leistungsberechtigten
Personen, Arbeitgebern, sonstigen Dritten und privaten Trägern im Wege der
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.“
Wohlgemerkt: Es handelt
sich hier nicht um die Polizei oder Staatsanwaltschaft eines
bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates, die laut Verfassung, diese Rechte
haben, sondern um eine Abteilung der Jobcenter.
Die Mitarbeiter dieser
„Hartz-IV-Polizei“ „besitzen weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die
Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.“ Sie dürfen alos
schnüffeln, in fremde Wohungen eindringen, Ordnungsgelder verhängen
etc.
„Ausgenommen davon sind lediglich schwere Eingriffe in die
Rechtsphäre der betroffenen Personen, wie z.B. freiheitsentziehende
Maßnahmen.“
Ob sie einen Betroffenen verfolgen oder nicht, entscheiden
allein die Jobcenter. In Ruhe lassen müssen sie nur Kinder unter 14 Jahren, die
noch nicht strafmündig sind.
„Fachliche Weisungen“ beinhalten auch
Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschung.
Die Hand, die vernichtet,
füttert
Hartz-IV-Empfänger können sich einen Anwalt zu Hilfe nehmen, der
seine Rechte gegenüber den Verfolgern vertritt. Das Jobcenter übernimmt aber
dessen Kosten nicht zwangsläufig, auch wenn das Verfahren eingestellt wird. Der
Betroffene muss einen Antrag stellten – und zwar an das Jobcenter. Das
entscheidet dann, „ob die notwendigen Auslagen der oder des Betroffenen der
Staatskasse auferlegt werden oder von ihr oder ihm selbst zu tragen
sind.“
Ein harter Bruch mit dem Rechtsstaat: Die verfolgende Behörde
beurteilt gleichzeitig, ob sie dem von ihr selbst verfolgten Menschen die
Verfahrenskosten erstattet, und die „Bearbeitungsstelle Ordnungswidrigkeiten“
ermittelt in eigenem Interesse und nach purer Willkür.
Hartz-IV bricht
bereits in etlichen Punkten mit dem Grundgesetz. Es verstößt unter anderem gegen
die Menschenwürde, die freie Wahl von Wohnort und Arbeitsplatz und das
Postgeheimnis.
Jetzt gilt für Hartz-IV-Abhängige auch die Gewaltenteilung
von Exekutive, Judikative und Legislative nicht mehr. Wie in totalitären
Diktaturen sind Ermittler, Verfolger und Richter die gleiche Behörde, die ihre
Opfer gleichzeitig am Tropf hängen lässt, ob sie den Ärmsten der Armen am Ende
den Anwalt bezahlt oder nicht. Faktisch heißt das für Menschen, die keine
eigenen Mittel für einen Rechtsbeistand haben: Wenn sie das elementare Recht
eines Verteidigers in Anspruch nehmen, riskieren sie finanziellen
Ruin.
Mit Rechtsstaat und Menschenrechten hat das nichts mehr zu tun. Es
geht vielmehr darum, Hartz-IV-Opfern ihre Rechtlosigkeit vor Augen zu führen und
die Allmacht der willigen Vollstrecker der organisierten Menschenfeindlichkeit
zu zementieren. (Dr. Utz Anhalt)
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