Donnerstag, 20. Oktober 2016

Bundestaganhörung zur Leiharbeit: Experten fordern Korrekturen



"Die Bundesregierung sollte ihren Gesetzentwurf (18/9232) zur 
Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen an mehreren Stellen 
korrigieren. Dafür plädierten am 17. Oktober zahlreiche 
Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für 
Arbeit und Soziales. (...) Vertreter von Arbeitgeberverbänden 
kritisierten zum einen die mangelhafte Definition von equal pay 
(gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft) und die 
Höhe der Sanktionen bei Verstößen gegen die geplanten Vorschriften. 
(...) Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) führt in 
ihrer Stellungnahme aus, dass die Verpflichtung zur Zahlung von equal 
pay in vielen Fällen eine finanzielle Mehrbelastung und einen "nicht 
zu überschauenden" bürokratischen Aufwand bedeute. Es sei schwierig 
festzustellen, welche Bestandteile zur Zahlung von equal pay gehören. 
(...) Eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer befürchtete dagegen 
Christiane Brors, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität 
Oldenburg. Bei der Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen 
Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz abzustellen, bedeute, dass 
der Leiharbeitnehmer einfach ausgewechselt werden kann. "So kann durch 
Leiharbeitnehmer auf dem gleichen Arbeitsplatz dauerhaft Stammpersonal 
ersetzt werden", sagte Brors. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund 
(DGB) kritisierte, dass durch den Gesetzentwurf Dauerarbeitsplätze mit 
wechselnden Leiharbeitskräften besetzt und so letztlich 
Stammbeschäftigte verdrängt werden. Um Drehtüreffekte bei der 
Höchstüberlassungsdauer zu vermeiden, müsse deshalb ein 
Arbeitsplatzbezug im Gesetz verankert werden. Franz Josef Düwell, 
Honorarprofessor für Arbeitsrecht an der Universität Konstanz, 
kritisierte die ausschließlich arbeitnehmerbezogene 
Befristungsregelung von 18 Monaten. "Werden die 18 Monate durch die 
als Sperre vorgesehene Zeit von drei Monaten unterbrochen, beginnt die 
Frist neu." Dies stehe im Widerspruch zur Gesetzesbegründung, so 
Düwell." Parlamentsnachricht des Bundestagesausschusses für Arbeit und 
Soziales vom 17. Oktober 2016
http://www.bundestag.de/presse/hib/#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxNjEwLy0vNDc1NzU2&mod=mod454590

Siehe die Stellungnahmen und einen Kommentar im Dossier
http://www.labournet.de/?p=81850

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen