[Arbeitsgericht Offenbach am Main am 17.8.16]
"Die Werbeplakate von VW stechen sofort ins Auge: ...100%. Das Berufen
auf diese 100 % ist nun für einen langgedienten Beschäftigten der VW
Zubehör GmbH mit Hauptsitz in Dreieich bei Frankfurt am Main ins Auge
gegangen: Sein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis mit ihm
außerordentlich gekündigt... Dem Kläger wurde im Oktober 2015 zunächst
wegen Schmähkritik fristlos gekündigt. Er soll nach Vortrag der
Beklagten für die Betriebsversammlung im März 2015 eine Holzpuppe
entworfen haben, auf der folgender Schriftzug zu ersehen ist: "100 %
Volkswagen = 0 € Bonus", weil die VW-Tochter für sich mit "100% VW"
wirbt, aber nicht den entsprechenden Bonus zahlt. Weitere
Kündigungserklärungen wegen Geheimnisverrats und Rufschädigung
folgten. Nach 2 Strafanzeigen des Geschäftsführers mit anschließenden
Ermittlungen durch die StA hat diese die Ermittlungen eingestellt. Die
für außerordentliche Kündigungen gem. §626 (2) BGB notwendige
2-Wochenfrist hat die Beklagte allerdings nicht eingehalten.
Überraschender Grund: „Aufgrund der damals zum gleichen Zeitpunkt
aufgetretenen Dieselaffäre bei der Volkswagen AG, kam es hier zu
Verzögerung der Bearbeitung.“! [Beachte: Dieselgate wurde erst im
August 2015 öffentlich!] Am 07.12.2015 scheiterte die Güteverhandlung
zwischen dem Arbeitnehmer Jens Kutter und der beklagten VW Zubehör
GmbH. Nun muss die X. Kammer des Arbeitsgerichts Offenbach am Main
entscheiden, ob der 56-jährige Jens Kutter mit seiner Kritik an der VW
Zubehör GMBH Gründe lieferte, die die Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses sozial rechtfertigen." So weit eine - von uns
leicht überarbeitete - Info an die Redaktion zum Kammertermin Kutter
./. Volkswagen Zubehör GmbH am Mittwoch, den 17. August 2016 um 10:30
Uhr beim Arbeitsgericht Offenbach am Main. Für die Teilnahme am Termin
kam diese Infos zu spät... siehe für die Hintergründe den Beitrag, wir
werden berichten!
http://www.labournet.de/?p=102999
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen