Dienstag, 6. September 2016

Kampf um Leiharbeit



Text und Video der Plusminus-Sendung vom 27.07.16 von Hermann Abmayr 
bei Das Erste
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/kampf-zeitarbeit-100.html

Neben einer guten, aber uns bekannten vernichtenden Kritik an dem 
Gesetzesentwurf (und uns bekannten Daimler-Betriebsräten), als Extra 
ein Interview mit Prof. Däubler als Video und wichtig für uns in der 
Aktualisiserung vom 03.08.2016 die schriftliche Beantwortung der 
Plusminus-Fragen durch das Bundesarbeitsministerium, darin: "... Als 
roter Faden durch den Gesetzentwurf zieht sich der Vorrang von 
Vereinbarungen der Sozialpartner, der maßvolle Abweichungen 
ermöglicht. (...) PLUSMINUS: Die Wirtschaft beklagt die Begrenzung der 
Überlassungsdauer auf 18 Monaten. Unter welchen Bedingungen könnte ein 
Tarifvertrag eine Lösung für die Wirtschaft sein?
MINISTERIUM: In Abstimmung mit den Sozialpartnern wurde diese Regel 
ergänzt: Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich 
durch einen Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Auch 
nicht tarifgebundene Entleiher erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der 
in ihrer Branche geltenden tariflichen Vorgaben die 
Überlassungshöchstdauer zu verlängern. Sie können dazu entweder eine 
tarifvertragliche Regelung mit einer festgelegten 
Überlassungshöchstdauer 1:1 mittels Betriebsvereinbarung nachzeichnen 
oder eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen 
nutzen, der für die Einsatzbranche repräsentativ ist. Repräsentativ 
bedeutet, dass bei mehreren Tarifverträgen derjenige zur Anwendung 
kommt, der von der Gewerkschaft mit mehr Mitgliedern in der Branche 
abgeschlossen wurde. Legt der Tarifvertrag für eine solche 
betriebliche Öffnungsklausel selbst keine konkrete 
Überlassungshöchstdauer fest, können tarifungebundene Entleiher bei 
Nutzung der Öffnungsklausel nur eine Überlassungshöchstdauer von 
maximal 24 Monaten vereinbaren. Legt der Tarifvertrag eine konkrete 
Überlassungshöchstdauer für die Öffnungsklausel fest (z.B. 48 Monate), 
können auch tarifungebundene Entleiher die Öffnungsklausel in vollem 
Umfang nutzen, wenn sie eine Betriebsvereinbarung abschließen. Mehr 
Flexibilität gibt es also nur, wenn Schutz und Sicherheit für 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart 
werden. Diese Regelung soll dazu führen, dass in vielen Branchen, in 
denen es bisher keine Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt, 
diese vermehrt abgeschlossen werden." (!)

Alles klar: Mehr "Flexibilität" gibt es nur sozialpartnerschaftlich! 
Ein tolles Argument für unseren Offenen Brief “Equal Pay für 
LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!”
http://www.labournet.de/?p=100678



Kollegen/innen in prekären Arbeitsverhältnissen für eine 
Fernsehsendung gesucht

"Viele Menschen arbeiten in Deutschland unter prekären Verhältnissen – 
als Leih- oder Werkvertragbeschäftigte, mit ständig neuen befristeten 
Verträgen, als Mini-Jobber usw. Teilweise können sie von ihrer Arbeit 
nicht leben, erhalten Hungerlöhne, die auf Hartz-IV-Niveau aufgestockt 
werden müssen.
Ein Journalist, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit 
diesen Themen beschäftigt hat, sucht erneut aktuell betroffene 
Kolleginnen oder Kollegen, Leute, die den Mut haben, ihre schlimmen 
Geschichten zu erzählen. Schön wäre, wenn sie dabei mit Bild gezeigt 
werden könnten." So die Anfrage eines vertrauenswürdigen Kollegen, die 
wir daher - ausnahmsweise - unterstützen. Wer jemanden kennt oder 
selbst betroffen ist, bitte bei mag.wompel@labournet.de melden!

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