Dienstag, 6. September 2016
Kampf um Leiharbeit
Text und Video der Plusminus-Sendung vom 27.07.16 von Hermann Abmayr
bei Das Erste
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/kampf-zeitarbeit-100.html
Neben einer guten, aber uns bekannten vernichtenden Kritik an dem
Gesetzesentwurf (und uns bekannten Daimler-Betriebsräten), als Extra
ein Interview mit Prof. Däubler als Video und wichtig für uns in der
Aktualisiserung vom 03.08.2016 die schriftliche Beantwortung der
Plusminus-Fragen durch das Bundesarbeitsministerium, darin: "... Als
roter Faden durch den Gesetzentwurf zieht sich der Vorrang von
Vereinbarungen der Sozialpartner, der maßvolle Abweichungen
ermöglicht. (...) PLUSMINUS: Die Wirtschaft beklagt die Begrenzung der
Überlassungsdauer auf 18 Monaten. Unter welchen Bedingungen könnte ein
Tarifvertrag eine Lösung für die Wirtschaft sein?
MINISTERIUM: In Abstimmung mit den Sozialpartnern wurde diese Regel
ergänzt: Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich
durch einen Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. Auch
nicht tarifgebundene Entleiher erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der
in ihrer Branche geltenden tariflichen Vorgaben die
Überlassungshöchstdauer zu verlängern. Sie können dazu entweder eine
tarifvertragliche Regelung mit einer festgelegten
Überlassungshöchstdauer 1:1 mittels Betriebsvereinbarung nachzeichnen
oder eine Öffnungsklausel im Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen
nutzen, der für die Einsatzbranche repräsentativ ist. Repräsentativ
bedeutet, dass bei mehreren Tarifverträgen derjenige zur Anwendung
kommt, der von der Gewerkschaft mit mehr Mitgliedern in der Branche
abgeschlossen wurde. Legt der Tarifvertrag für eine solche
betriebliche Öffnungsklausel selbst keine konkrete
Überlassungshöchstdauer fest, können tarifungebundene Entleiher bei
Nutzung der Öffnungsklausel nur eine Überlassungshöchstdauer von
maximal 24 Monaten vereinbaren. Legt der Tarifvertrag eine konkrete
Überlassungshöchstdauer für die Öffnungsklausel fest (z.B. 48 Monate),
können auch tarifungebundene Entleiher die Öffnungsklausel in vollem
Umfang nutzen, wenn sie eine Betriebsvereinbarung abschließen. Mehr
Flexibilität gibt es also nur, wenn Schutz und Sicherheit für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart
werden. Diese Regelung soll dazu führen, dass in vielen Branchen, in
denen es bisher keine Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gibt,
diese vermehrt abgeschlossen werden." (!)
Alles klar: Mehr "Flexibilität" gibt es nur sozialpartnerschaftlich!
Ein tolles Argument für unseren Offenen Brief “Equal Pay für
LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!”
http://www.labournet.de/?p=100678
Kollegen/innen in prekären Arbeitsverhältnissen für eine
Fernsehsendung gesucht
"Viele Menschen arbeiten in Deutschland unter prekären Verhältnissen –
als Leih- oder Werkvertragbeschäftigte, mit ständig neuen befristeten
Verträgen, als Mini-Jobber usw. Teilweise können sie von ihrer Arbeit
nicht leben, erhalten Hungerlöhne, die auf Hartz-IV-Niveau aufgestockt
werden müssen.
Ein Journalist, der sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit
diesen Themen beschäftigt hat, sucht erneut aktuell betroffene
Kolleginnen oder Kollegen, Leute, die den Mut haben, ihre schlimmen
Geschichten zu erzählen. Schön wäre, wenn sie dabei mit Bild gezeigt
werden könnten." So die Anfrage eines vertrauenswürdigen Kollegen, die
wir daher - ausnahmsweise - unterstützen. Wer jemanden kennt oder
selbst betroffen ist, bitte bei mag.wompel@labournet.de melden!
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