Dienstag, 6. September 2016
Bundeswehreinsätze im Inneren gefährden die Demokratie
"Nach den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg hat Ministerin
von der Leyen angekündigt, gemeinsame Antiterror-Übungen von
Bundeswehr und Polizei noch in diesem Herbst abhalten zu wollen. Seit
langem findet ein politischer Streit um den Einsatz der Bundeswehr im
Inneren statt. Über den Amtshilfe-Artikel 35 GG wurden bereits in der
Vergangenheit die Einsätze der Bundeswehr im Inneren stets weiter
ausgebaut, bis hin zu Einsätzen gegen Demonstrierende, etwa beim
G-8-Gipfel in Heiligendamm. Bislang verbietet das Grundgesetz
Bundeswehreinsätze im Inneren bis auf wenige Ausnahmeregelungen
strikt. (...) Vor der Veröffentlichung des neuen Weißbuches im Juli
2016 wurde noch kontrovers um eine mögliche Grundgesetzänderung in
dieser Frage gestritten. Dann einigte sich die Koalition darauf, dass
der Verfassungsgerichtsbeschluss von 2012 eine hinreichende Grundlage
sei, um die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ einsetzen zu
können. Das Weißbuch beruft sich ausdrücklich auf diesen Beschluss,
weswegen ihm nun erhöhte Bedeutung zukommt. (...) Angesichts der
konkreten Ankündigung solcher Übungen und der Aufwertung des
Verfassungsgerichtsbeschlusses durch das Weißbuch fordert das
Grundrechtekomitee, der schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes ein
Ende zu setzen. Die in der deutschen Vergangenheit begründete strikte
Trennung von Militär und Polizei muss aufrechterhalten bleiben. Die
Argumentation, in Zeiten des Terrors seien innere und äußere
Sicherheit nicht mehr zu trennen, stellt eine Scheinlegitimation für
Inlandseinsätze der Bundeswehr dar. Dem gilt es entschieden zu
widersprechen. Denn Bundeswehreinsätze mit militärischen Waffen sind
nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährden die Grundlagen der
Demokratie..." Pressemitteilung vom 17.8.2016 von und bei
Grundrechtekomitee
http://www.grundrechtekomitee.de/node/804
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