Dienstag, 6. September 2016

Bundeswehreinsätze im Inneren gefährden die Demokratie



"Nach den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg hat Ministerin 
von der Leyen angekündigt, gemeinsame Antiterror-Übungen von 
Bundeswehr und Polizei noch in diesem Herbst abhalten zu wollen. Seit 
langem findet ein politischer Streit um den Einsatz der Bundeswehr im 
Inneren statt. Über den Amtshilfe-Artikel 35 GG wurden bereits in der 
Vergangenheit die Einsätze der Bundeswehr im Inneren stets weiter 
ausgebaut, bis hin zu Einsätzen gegen Demonstrierende, etwa beim 
G-8-Gipfel in Heiligendamm. Bislang verbietet das Grundgesetz 
Bundeswehreinsätze im Inneren bis auf wenige Ausnahmeregelungen 
strikt. (...) Vor der Veröffentlichung des neuen Weißbuches im Juli 
2016 wurde noch kontrovers um eine mögliche Grundgesetzänderung in 
dieser Frage gestritten. Dann einigte sich die Koalition darauf, dass 
der Verfassungsgerichtsbeschluss von 2012 eine hinreichende Grundlage 
sei, um die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ einsetzen zu 
können. Das Weißbuch beruft sich ausdrücklich auf diesen Beschluss, 
weswegen ihm nun erhöhte Bedeutung zukommt. (...) Angesichts der 
konkreten Ankündigung solcher Übungen und der Aufwertung des 
Verfassungsgerichtsbeschlusses durch das Weißbuch fordert das 
Grundrechtekomitee, der schleichenden Aushöhlung des Grundgesetzes ein 
Ende zu setzen. Die in der deutschen Vergangenheit begründete strikte 
Trennung von Militär und Polizei muss aufrechterhalten bleiben. Die 
Argumentation, in Zeiten des Terrors seien innere und äußere 
Sicherheit nicht mehr zu trennen, stellt eine Scheinlegitimation für 
Inlandseinsätze der Bundeswehr dar. Dem gilt es entschieden zu 
widersprechen. Denn Bundeswehreinsätze mit militärischen Waffen sind 
nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährden die Grundlagen der 
Demokratie..."  Pressemitteilung vom 17.8.2016 von und bei 
Grundrechtekomitee
http://www.grundrechtekomitee.de/node/804

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