ie haben ihren Sitz meist nur in einem Staat und können ihre Geschäftstätigkeiten noch an Standorten mit für sie günstigen Steuersätzen bündeln – oft außerhalb Europas. Durch ihre Nutzer erzielen sie aber auf der ganzen Welt Wertschöpfung. Die EU-Kommission etwa schätzt, dass Digitalfirmen im Schnitt etwa neun Prozent Unternehmenssteuern zahlen, klassische Betriebe aber mehr als 20 Prozent.
Die Lösungsansätze, auch innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), konzentrieren sich zunehmend auf zwei Bereiche: Der Verteilung von Besteuerungsrechten für Staaten sowie einer globalen Mindeststeuer, um die legale Steuerflucht in Steueroasen zu erschweren.
Bei Ersterem geht es darum, festzulegen, wo genau die Steuern bezahlt werden. Sprengkraft hat dabei vor allem die Frage, welcher Anteil an Gewinnen dort besteuert werden sollte, wo Kunden beziehungsweise Nutzer von Internetdiensten sitzen – und nicht dort, wo die Firmen ihre Sitze haben.
Das ist wichtig, denn neben der Frage der Steuergerechtigkeit geht es vor allem darum, einen Flickenteppich an internationalen Steuerregelungen zu verhindern. In Europa bahnt sich ein solcher mit Blick auf Digitalkonzerne bereits an.
Im vergangenen Jahr war die Einführung einer Digitalsteuer für Konzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sowie einem Online-Umsatz von 50 Millionen Euro in der EU am Widerstand Irlands und skandinavischer Staaten gescheitert. Eine ganze Reihe an Ländern, darunter Großbritannien und Frankreich, brachte daraufhin nationale Modelle auf den Weg.
Eine solche Fragmentierung an Steuerregelungen bringe allerdings die Möglichkeit mit sich, unterschiedliche Systeme auszunutzen, hieß es dazu aus deutschen Regierungskreisen.
Doch es gibt verschiedene Interessen. Deutschland und Frankreich hatten im vergangenen Jahr einen gemeinsamen Vorstoß für weltweite Mindeststeuern geliefert. Vereinfacht könnte das Modell so funktionieren: Wenn ein Konzern Gewinne in ein Land verschiebt, in dem er nur mit einem Niedrigsteuersatz unter einem bestimmten Wert belastet wird, kann der Fiskus im Ursprungsland die Differenz zur Mindestschwelle vom Mutterkonzern kassieren.
Auch die USA, deren große Konzerne wie etwa Apple zuletzt bereits einen großen Teil ihrer Auslandsgewinne zurück gebracht hatten, weil nach der US-Steuerreform dafür geringere Abgaben vorgesehen sind als bisher, signalisierten hier Gesprächsbereitschaft, hieß es.
Andere Staaten - vor allem Schwellenländer - haben hingegen ein deutlich größeres Interesse an der Neuregelung von Besteuerungsrechten. Bei klassischen Industriebetrieben profitiert Europa nämlich von den bislang bestehenden Regeln. Vor allem Deutschland als Industrie- und Exportland würde erhebliche Steuereinnahmen verlieren, wenn stärker am Ort des Konsums und nicht am Produktionsstandort besteuert würde - etwa in der Automobilindustrie. dpa/nd
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