Dienstag, 22. Januar 2019
Kooperationsvertrag von Landespolizei und Sicherheitswirtschaft in Brandenburg: Am staatlichen Gewaltmonopol vorbei...
"Landespolizei und Sicherheitswirtschaft haben für das Bundesland
Brandenburg einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Diese
“Sicherheitspartnerschaft“ ermöglicht es private Sicherheitsdienste in
polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einzubinden. Laut dem
Landespolizeipräsidenten von Brandenburg haben die “Privaten“ hierbei
“Zugriffsrecht“. (...) Wenn ein Kaufhausdetektiv einen Ladendieb „auf
frischer Tat betrifft“ (Befugniskriterium) und diesen bis zum
eintreffen der Polizei festhält, ist das etwas völlig anderes, als der
Wachmann, der im Auftrag der Polizei nach einem flüchtigen Straftäter
fahndet um ihn dingfest zu machen. Ob dies dem brandenburgischen
Landespolizeipräsidenten entweder nicht bewusst oder egal ist, lässt
sich nur vermuten. Zudem haben wir in der Bundesrepublik Deutschland
ein staatliches Gewaltmonopol, nach dem sich diese “public private
partnership-Fahndungen“ klar verbieten. Das staatliche Gewaltmonopol
lässt sich weder “aushebeln“, noch peu a peu “aufweichen“. Dies sollte
vor allem hochrangigen Behördenvertretern des Bundeslandes klar
sein..." Artikel von Tim Blaschke vom 17.1.2019 - wir danken!
http://www.labournet.de/?p=142852
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