Dienstag, 22. Januar 2019

Kooperationsvertrag von Landespolizei und Sicherheitswirtschaft in Brandenburg: Am staatlichen Gewaltmonopol vorbei...


"Landespolizei und Sicherheitswirtschaft haben für das Bundesland  
Brandenburg einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Diese  
“Sicherheitspartnerschaft“ ermöglicht es private Sicherheitsdienste in  
polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einzubinden. Laut dem  
Landespolizeipräsidenten von Brandenburg haben die “Privaten“ hierbei  
“Zugriffsrecht“. (...) Wenn ein Kaufhausdetektiv einen Ladendieb „auf  
frischer Tat betrifft“ (Befugniskriterium) und diesen bis zum  
eintreffen der Polizei festhält, ist das etwas völlig anderes, als der  
Wachmann, der im Auftrag der Polizei nach einem flüchtigen Straftäter  
fahndet um ihn dingfest zu machen. Ob dies dem brandenburgischen  
Landespolizeipräsidenten entweder nicht bewusst oder egal ist, lässt  
sich nur vermuten. Zudem haben wir in der Bundesrepublik Deutschland  
ein staatliches Gewaltmonopol, nach dem sich diese “public private  
partnership-Fahndungen“ klar verbieten. Das staatliche Gewaltmonopol  
lässt sich weder “aushebeln“, noch peu a peu “aufweichen“. Dies sollte  
vor allem hochrangigen Behördenvertretern des Bundeslandes klar  
sein..." Artikel von Tim Blaschke vom 17.1.2019 - wir danken!
http://www.labournet.de/?p=142852

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