In einem Interview mit dem Weserkurier,
einer lokalen Bremer und Niedersachsener Tageszeitung, denunziert
Polizeipräsident Lutz Müller „linksextremistische Anschläge“.
Bemerkenswert ist, dass ein solches Interview im Bezug zur
„linksextremen" Szene geführt wird, im Bezug zur „rechtsextremen" jedoch
nicht, obwohl er sogar selbst im Interview zugibt, dass es „auch am
rechten Rand Entwicklungen mit Sachbeschädigungen und außerhalb Bremens
auch mit Anschlägen“ gibt. Allein in Niedersachsen gab es nur in 2015 12
Angriffe auf Asylbewerberheime. Die 39 Gewaltdelikte, darunter 16 Brandstiftungen und zwei Sprengstoffanschläge
in Deutschland 2016 sind anscheinend auch kein Grund zur Sorge. Auch
Brandanschläge auf Wohnhäuser scheinen für Müller weniger Tötungsabsicht
zu haben als Angriffe auf Lkw, sonst hätte er ja auch zu diesem
Vorfall, dessen Täter übrigens nur eine Bewährungsstrafe erhält, ein
Interview gegeben.
Noch ironischer wird dies wenn er später im Interview der Frage ob „die
Bremer Politik auf dem linken Auge blind“ sei bestätigend antwortet und
behauptet: „Wenn wir solche Anschläge am rechten Rand haben, dann gibt
es sofort Reaktionen. In den Medien, in der Politik, in der gesamten
Gesellschaft. Wenn wir das Gleiche auf der linken Seite haben, bleibt es
relativ ruhig.“
Des
weiteren spricht Müller auch davon „dass sich in der linken Szene
vielleicht eine Gruppe gebildet hat, die nochmal exzessiver solche
Anschläge begeht.“ um eine erhöhte Gefahr zu vermitteln, obwohl er im
Laufe des Interviews zugeben muss, dass es nicht einmal Beweise gibt,
dass es sich um mehr als einen Täter handelt. Auch den Brandanschlag auf
einen Lkw im Dezember 2017 bezeichnen er und die Staatsanwaltschaft als
versuchten Mord, da im benachbarten Lkw ein Fahrer geschlafen hätte.
Natürlich finden wir es falsch das Leben von Massen zu gefährden, aber
der Fahrer war klar nicht das Ziel des Anschlags und den Anschlag als
versuchten Mord zu bezeichnen ist absurd.
Es ist kein Zufall, dass Anschläge der
„Linken" so anders gehandhabt werden als die der „Rechten". Es gibt zwei
Arten von Gewalt die reaktionäre und die revolutionäre. Faschistische
Anschläge auf Flüchtingsunterkünfte sind Teil der reaktionären, da sie
denn Staat ihrem Inhalt und ihrer Form nach nicht attackiert, sondern
ergänzt. Revolutionäre Gewalt hingegen ist dem Staat in Inhalt und Form
feindlich gegenüber und wird von dem Staat auch entsprechend anders
gehandhabt.
- Geschrieben von chsc
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