Dienstag, 12. September 2017
Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB - BAP von 2003
"Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als
Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die
Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer
jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur
Nachteile, wie ich dies im Folgenden noch näher darlegen werde.
Beispielsweise werden in einsatzfreien Zeiten ohne jede Grundlage
unbegrenzt Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ich war
selbst 23 Jahre lang Betriebsrat bei einem großen Verleiher und weiß,
über was ich schreibe. Darüber hinaus bin seit September 1984 Mitglied
der IG Metall. (...) Für mich ist es trotz Anspannung meiner gesamten
Vorstellungskraft bis heute nicht nachvollziehbar, wie sich die
Gewerkschaften haben dazu breitschlagen lassen, mit einer
zwielichtigen Branche wie der Leiharbeit, in der ein rüpelhafter
Umgang mit den Leiharbeitern an der Tagesordnung ist, neben einem
Entgelttarifvertrag mit garantierter finanzieller Unterversorgung auch
noch das Arbeitszeitkonto mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen zu
Lasten Leiharbeiter in den MTV zu zementieren. Die segensreiche
Wirkung des Arbeitszeitkontos zu Gunsten der Leiharbeitsbranche ist
mittlerweile in das 14te Kalenderjahr eingetreten, ohne das dessen
unzulässige Bestandteile bislang beseitigt wurden. Es bedarf
keineswegs eines besonderen Sachverstands, um zu erkennen, dass sich
Leistung und Gegenleistung in den Tarifverträgen in einem
aufdringlichen Missverhältnis zu Ungunsten der Leiharbeiter befinden.
Darüber hinaus springt ins Auge, das der MTV DGB-BAP sehr feinfühlig
und passgenau auf die Bedürfnisse der Zeitarbeit zugeschnitten wurde.
Wer böse denkt, könnte auf die Idee kommen, als haben die
Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche eine lukrative Einnahmequelle
verschaffen wollen. (...) Aber auch ohne das Arbeitszeitkonto
garantieren die Tarifverträge den Leiharbeitern für ihr späteres
Rentendasein immerhin einen Lebensabend in Würde und Altersarmut. Mit
Tarifverträgen auf Ramschniveau kann jedenfalls nicht verhindert
werden, dass die betroffenen Leiharbeiter nach wie vor zu den ewigen
Verlierern des Arbeitsmarktes zählen..." Brief von Dieter Vogt an den
IG Metall-Vorstand vom 1.9.2017 (pdf) - über die uns natürlich
passende Einschätzung hinaus sehr informativ! Wir freuen uns auf die
Antwort...
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/09/leiharbeit_zeitkonto.pdf
Herausragend darin ein zitierter Arbeitsrichter: "Wenn ich
Gewerkschafter gewesen wäre und hätte den Tarifvertrag unterschreiben
sollen, wäre mir der Griffel aus der Hand gefallen".
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