Dienstag, 12. September 2017

Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die IG Metall zur Problematik seit dem Manteltarifvertrag DGB - BAP von 2003




"Werter Kollege Hofmann, ich bitte Dich, in Deiner Eigenschaft als 
Vorsitzender der IG Metall darauf hinzuwirken, dass die 
Arbeitszeitkonten für Leiharbeiter nach §4 ff des MTV DGB-BAP in ihrer 
jetzigen Form abgeschafft werden. Leiharbeiter haben dadurch nur 
Nachteile, wie ich dies im Folgenden noch näher darlegen werde. 
Beispielsweise werden in einsatzfreien Zeiten ohne jede Grundlage 
unbegrenzt Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ich war 
selbst 23 Jahre lang Betriebsrat bei einem großen Verleiher und weiß, 
über was ich schreibe. Darüber hinaus bin seit September 1984 Mitglied 
der IG Metall. (...) Für mich ist es trotz Anspannung meiner gesamten 
Vorstellungskraft bis heute nicht nachvollziehbar, wie sich die 
Gewerkschaften haben dazu breitschlagen lassen, mit einer 
zwielichtigen Branche wie der Leiharbeit, in der ein rüpelhafter 
Umgang mit den Leiharbeitern an der Tagesordnung ist, neben einem 
Entgelttarifvertrag mit garantierter finanzieller Unterversorgung auch 
noch das Arbeitszeitkonto mit all seinen Risiken und Nebenwirkungen zu 
Lasten Leiharbeiter in den MTV zu zementieren. Die segensreiche 
Wirkung des Arbeitszeitkontos zu Gunsten der Leiharbeitsbranche ist 
mittlerweile in das 14te Kalenderjahr eingetreten, ohne das dessen 
unzulässige Bestandteile bislang beseitigt wurden. Es bedarf 
keineswegs eines besonderen Sachverstands, um zu erkennen, dass sich 
Leistung und Gegenleistung in den Tarifverträgen in einem 
aufdringlichen Missverhältnis zu Ungunsten der Leiharbeiter befinden. 
Darüber hinaus springt ins Auge, das der MTV DGB-BAP sehr feinfühlig 
und passgenau auf die Bedürfnisse der Zeitarbeit zugeschnitten wurde. 
Wer böse denkt, könnte auf die Idee kommen, als haben die 
Gewerkschaften der Leiharbeitsbranche eine lukrative Einnahmequelle 
verschaffen wollen. (...) Aber auch ohne das Arbeitszeitkonto 
garantieren die Tarifverträge den Leiharbeitern für ihr späteres 
Rentendasein immerhin einen Lebensabend in Würde und Altersarmut. Mit 
Tarifverträgen auf Ramschniveau kann jedenfalls nicht verhindert 
werden, dass die betroffenen Leiharbeiter nach wie vor zu den ewigen 
Verlierern des Arbeitsmarktes zählen..." Brief von Dieter Vogt an den 
IG Metall-Vorstand vom 1.9.2017 (pdf) - über die uns natürlich 
passende Einschätzung hinaus sehr informativ! Wir freuen uns auf die 
Antwort...
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/09/leiharbeit_zeitkonto.pdf

Herausragend darin ein zitierter Arbeitsrichter: "Wenn ich 
Gewerkschafter gewesen wäre und hätte den Tarifvertrag unterschreiben 
sollen, wäre mir der Griffel aus der Hand gefallen".

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