Montag, 13. Februar 2017

Ich lasse mir meine Verfassungsrechte nicht beschneiden!

Wenn ich meine Verfassungsrechte wahrnehme, kann mir kein Gericht das verbieten. Urteile, die meine Grundrechte einschränken, sind  verfassungswidrig und damit ungültig.

 
von Günter Ackermann
Protestschreiben bitte an:Kanzlei Prof. Ralf Höcker
Zuständiger Rechtsanwalt Dr.  Johannes Gräbig
Friesenplatz 1
50670 Köln
Fax 0221 – 93 39 110
 Und an das Gericht:
Landgericht Köln
Luxemburger Straße 101
50938 Köln
Aktenzeichen 28 O 280/16

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