von Günter Ackermann
Liebe Genossinnen und Genossen,
um Unklarheiten zu beseitigen: Die gegnerische
Seite des
Verfahrens ist in Wirklichkeit nicht dieser Dreigroschenjunge und
Neonazi/Verfassungsschutz-Spitzel, Johann Helfer, die andere Seite
ist der
Verfassungsschutz selbst. Es geht offenbar auch nicht mehr um den
Bombenanschlag in der Kölner Probsteigasse. Darüber berichteten
und berichten
schon Tausende. Wenn ich die Suchanfrage „Johann Helfer
Probsteigasse“ bei
Google eingebe, bekomme ich fast 10.000 Ergebnisse. Wenn also ich
den Namen
Helfer auf Kommunisten-online lösche, bleibt es doch auf anderen
Internetseiten.
Das
weiß auch der Verfassungsschutz. Der Aufhänger, ich dürfe den
Nehmen nicht
bringen, schützt also keineswegs die Persönlichkeitsrechte des
Nazi – ich bin
das Ziel und Kommunisten-online. Mit im Januar über 1 Million
Zugriffe werde
ich denen allmählich lästig, man will mich zum Schweigen bringen.
Da es mittels
finanzieller
Erpressung – mir teure Verfahren beim Landgericht anhängen, nicht
klappt, sagt
man, ich habe die Gerichtsauflage, den Nehmen Helfer von K-online
zu löschen,
nicht erfüllt und bedroht mich mit Or3snungshaft.
Ich habe wirkliche
den Gerichtsbeschluss
die Sache Köln, Probsteigasse und Johann Helfer unverändert
gelassen. Aber:
Ich habe mein
Grundrecht
wahrgenommen, und mich „aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert“
(Grundgesetz Art. 5) informoert und meine „Meinung in Wort … frei
geäußert.“
(ebenda) und habe mich keiner Zensur unterworfen, denn „Eine
Zensur findet
nicht statt.“ (ebenda). Noch sind wir kein faschistischer Staat –
auch wenn die
Zeichen auf Sturm stehen. Ich habe den Artikel, gegen den es geht,
aus dem
Internet und dort steht tausendfach Ähnliches.
Wenn ich meine
Verfassungsrechte
wahrnehme, kann mir kein Gericht das verbieten. Urteile, die meine
Grundrechte
einschränken sind verfassungswidrig
und
damit ungültig.
Sollte man mir
Ordnungshaft
aufbrummen, ist das ein weiterer Verfassungsbruch. Mal abgesehen
davon, dass
ich nicht haftfähig bin, das wird jeder Arzt bestätigen. Ich bin
lebensbedrohlich
krank. Würde ich einer Haft unterzogen, wäre ein weiterer
Verfassungsbruch
geschehen. Da steht, unter Art. 2. Absatz 2: „(2) Jeder hat das
Recht auf Leben
und körperliche Unversehrtheit.“
Bei einem
Gesundheitszustand muss
ich um mein Leben
fürchten.
Ich will nicht
weinerlich auf der
Verfassung rum reiten, aber die gibt es nun mal und sie gilt auch
für
Kommunisten.
Max Reimann, der
damalige
Vorsitzende der KPD sagte im Parlamentarischen Rat sinngemäß: „Wir
stimmen
gegen das Grundgesetz, aber Kommunisten werden es einst
verteidigen.
Genau das tat ich.
Günter Ackermann
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