Mittwoch, 4. März 2020
Petition "Erklärung zu den Morden in Hanau" und Aufruf an die Gewerkschaften zu einer zehn-minütigen Arbeitsniederlegung für den 4. März 2020 um 11:50
a) RA Benedikt Hopmann an Gewerkschaftsvorstände: Ruft zu
Arbeitsniederlegung gegen Rechts am Mittwoch 11:50 Uhr auf - wir
dürfen nicht noch einmal den Fehler wiederholen, den wir vor 1933
gemacht haben
"Betreff: Arbeitsniederlegung gegen Rechts am Mittwoch 11:50 Uhr (...)
An die Vorstände und Bezirksleitung der Gewerkschaften: Wir rufen den
DGB-Vorstand, die Vorstände der Einzelgewerkschaften, insbesondere die
Vorstände der IG Metall und von ver.di und ihre Bezirksleitungen:
Handelt so, wie es die Petitionen vorschlagen. Ruft am Tag der
Trauerfeier der Stadt Hanau, am kommenden Mittoch, dem 4. März um
11:50 Uhr die Beschäftigten zur Arbeitsniederlegung auf. Setzt ein
Zeichen gegen rechte Gewalt und diejenigen, die ihr den Boden
bereiten. Es kommt darauf an, unsere gewerkschaftlichen
Handlungsmöglichkeiten einzusetzen, bevor es zu spät ist. Wir dürfen
nicht noch einmal den Fehler wiederholen, den wir vor 1933 gemacht
haben..." Aus der e-mail von RA Benedikt Hopmann, Verfasser der beiden
Petitionen, vom 2. März 2020 (pdf) an Vorstände der DGB-Gewerkschaften
und den DGB
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/03/hopmann020320.pdf
b) Die Freiheit in Betrieben und Verwaltungen am 4. März gegen rechts
zu demonstrieren
"Es sind die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Betrieben und
Verwaltungen, die das in die Hand nehmen müssen. In manchen Betrieben
und Verwaltungen haben sie Vertrauensleute gewählt. Häufig werden
Betriebsräte ihren ‚Betriebsratshut‘ ab - und Ihren ‚Gewerkschaftshut‘
aufsetzen und dann in dieser Funktion die Beschäftigten am kommenden
Mittwoch zur Arbeitsniederlegung aufrufen: Am Tag der Trauerfeier der
Stadt Hanau, um 11:50 Uhr. Wenn die Gewerkschafterinnen und
Gewerkschafter einen solchen Beschluss gefasst haben, werden sie in
der Regel den Arbeitgeber auffordern, diese Initiative zu
unterstützen. Unterstützt der Arbeitgeber diese Initiative, wird es
häufig leichter sein, die Beschäftigten zur Teilnahme zu mobilisieren.
Was aber, wenn der Arbeitgeber die Unterstützung ablehnt, zum Beispiel
weil er mit der AfD sympathisiert? Dann sollten die Beschäftigten
trotzdem dazu aufgerufen werden, die Arbeit niederzulegen. Der
Vorschlag der IG Metall Hanau-Fulda schließt diese Möglichkeit nicht
aus. Wir dürfen nicht auf eine Arbeitsniederlegung am Tag der
Trauerfeier verzichten, weil der Arbeitgeber diese
Arbeitsniederlegung nicht will, zum Beispiel weil er Anhänger der AfD
ist. Ein Verzicht aus diesem Grund wäre der Tod der Meinungsfreiheit
in einem sehr wichtigen Moment..." praktische und rechtliche Hinweise
von Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt, vom 29. Februar 2020 (pdf) zur
Freiheit, in Betrieben und Verwaltungen am kommenden Mittwoch gegen
rechts zu demonstrieren - wir danken!
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/03/Hopmann040320.pdf
Siehe Hintergründe und die Petition zum Mitzeichnen im Dossier, darin
übers Wochenende neu Aufrufe zu betrieblichen Gedenkminuten vom
ver.di-Landesbezirk Hessen und ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg!
https://www.labournet.de/?p=163409
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