Montag, 25. März 2019

Diskriminierende Einstellungspraxis: Bundesarbeitsgericht schränkt kirchliches Arbeitsrecht deutlich ein


wurstteller_grossver.di begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt, das den Kirchen enge Grenzen bei der Einstellungspraxis setzt. Demnach dürfen Bewerberinnen und Bewerber auf Arbeitsplätze in sogenannten verkündigungsfernen Tätigkeiten nicht abgelehnt werden, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das Urteil des BAG folgt damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018. (…) Im Konkreten hatte das BAG über den Fall von Vera Egenberger zu entscheiden. Die Berlinerin hatte sich auf eine Projektstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung zur nationalen und internationalen Rassismusbekämpfung beworben. Die Bewerbung wurde abgelehnt, weil die Bewerberin weder der evangelischen noch der katholischen Kirche angehörte. Eine solche Zugehörigkeit hatte die Diakonie in der Ausschreibung als Einstellungsvoraussetzung angegeben. Vera Egenberger, vom ver.di-Rechtsschutz juristisch und finanziell unterstützt, zeigt sich mit dem heutigen Urteil „hoch zufrieden“. „Das war ein sehr langer Rechtsweg. Nach dem Europäischen Gerichtshof gibt mir nun auch das Bundesarbeitsgericht Recht; dieses Urteil bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung bei verkündungsfernen Stellenangeboten beendet werden muss“, so Egenberger. Für die nicht erfolgte Einstellung steht Egenberger nun eine Entschädigung zu…“ Beitrag von ver.di vom 25.10.2018 externer Link, siehe dazu:
  • Bundesarbeitsgericht: Diakonie klagt gegen Urteil zu kirchlichem Arbeitsrecht New 
    “… In einem Rechtsstreit um das kirchliche Arbeitsrecht hat die Diakonie Verfassungsklage eingereicht. Der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirche sehe sich in unzulässiger Weise in seinem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht beschränkt, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Klage richtet sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Oktober 2018, das einer konfessionslosen Stellenbewerberin nach einer Ablehnung eine Diskriminierungsentschädigung von knapp 4.000 Euro zugesprochen hatte. Das BAG stützte sich dabei auf ein vorausgegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum selben Fall. (…) “Die Diakonie will und muss als der soziale Dienst der evangelischen Kirche erkennbar bleiben. Dazu gehört nach unserem Selbstverständnis, dass nicht nur an wichtigen Stellen evangelische Christen arbeiten, die unsere Einrichtungen prägen”, sagte Lilie in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur…” Meldung vom 19. März 2019 bei der Zeit online externer Link, siehe dazu:
    • Kirchliche Einstellungspraxis: ver.di kritisiert Verfassungsklage der Diakonie
      Eigentlich sollte es keine Frage des Glaubens sein, wenn jemand in kirchlichen Einrichtungen als Erzieher oder Pflegekraft arbeitet oder sich auf eine kirchliche Projektstelle zur Bekämpfung von Rassismus bewirbt. So sehen es auch die Gerichte. Die Diakonie allerdings hält an ihrem Glaubensgrundsatz für Beschäftigte fest. ver.di hat mit großer Verwunderung und Kritik auf die Ankündigung der Diakonie reagiert, Verfassungsklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und mittelbar des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Diskriminierung von Beschäftigten wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft einzureichen. „Man kann der Diakonie nur dringend empfehlen, im 21. Jahrhundert anzukommen und die Realitäten anzuerkennen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Statt krampfhaft an überkommenen Mustern festzuhalten, sollte die Diakonie ihren Sonderweg sowohl beim individuellen als auch beim kollektiven Arbeitsrecht insgesamt überdenken, sonst schadet sie sich selbst am meisten.“ Im konkreten Fall hatte das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) die Berlinerin Vera Egenberger, die sich im Jahr 2012 auf eine Referentenstelle beim EWDE beworben hatte, nicht für ein Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie kein Kirchenmitglied ist. Dagegen hatte Vera Egenberger mit Unterstützung von ver.di erfolgreich geklagt. Der EuGH und in der Folge das BAG hatten das Vorgehen der Diakonie als Diskriminierung gewertet und klargemacht, dass weltliche Gerichte die kirchliche Einstellungspraxis überprüfen können…” ver.di-Pressemitteilung vom 20. März 2019 externer Link
    • Ökonomische Interessen: Kirche beharrt auf Diskriminierung
      “In allgemeinpolitischen Debatten präsentiert sich die evangelische Kirche gern liberal. Doch damit ist Schluss, sobald es um die eigenen Beschäftigten geht. Weit mehr als eine Million Menschen arbeiten in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Beratungsstellen und anderen Einrichtungen der Diakonie oder ihres katholischen Gegenstücks Caritas. Für sie alle soll ein Sonderrecht gelten, das die Kirchenoberen eigenmächtig festlegen. Dieses »Selbstordnungsrecht« stammt aus den alten Zeiten der Weimarer Reichsverfassung. Allerdings bedeutete es schon damals nicht, dass die Kirchen tun und lassen können, was ihnen beliebt. Vielmehr gilt die Selbstverwaltung lediglich für die »eigenen Angelegenheiten« und nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. (…) Doch die Spitze der Diakonie lebt offenbar in ihrer eigenen Welt – und will dort bleiben. Am Dienstag gab der evangelische Wohlfahrtsverband bekannt, dass er im Falle der abgelehnten Bewerberin Verfassungsklage eingereicht habe. (…) Der tieferliegende Grund dürfte nicht in theologischen Überzeugungen begründet sein, sondern in handfesten ökonomischen Interessen. Und hier geht es vor allem ums kollektive Arbeitsrecht. Die meisten Einrichtungen von Diakonie und Caritas weigern sich nach wie vor stur, reguläre Tarifverträge mit den Gewerkschaften auszuhandeln. Damit verschaffen sie sich auf dem umkämpften Sozial- und Gesundheitsmarkt einen Wettbewerbsvorteil gegenüber öffentlichen Trägern. Das Kalkül ist vermutlich: Wenn die kirchliche Selbstherrlichkeit im individuellen Arbeitsrecht bröckelt, steht sie bald auch auf kollektiver Ebene zur Disposition. Um das zu bremsen, nimmt die Kirchenspitze weitere Imageverluste in Kauf.” Kommentar von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 20. März 2019 externer Link

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