Montag, 25. März 2019

Der Kampf gegen Glyphosat als Teil des Kampfes gegen Monsanto


Dossier

Stop GlyphosatWas ist Glyphosat? Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes “Totalherbizid”. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen “Roundup”, ein Produkt von Monsanto. Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei. Nach heftigen Protesten konnte die EU-Kommission Glyphosat im Sommer 2016 nicht wie geplant für weitere 15 Jahre wiederzulassen; auch nach mehreren Versuchen kam unter den EU-Mitgliedstaaten die notwendige Mehrheit nicht zustande. Am Ende wusste sich die EU-Kommission nicht anders zu helfen, als die Entscheidung um 18 Monate zu vertagen…” Aus den Grundinformationen bei BUND externer Link, siehe hier zu den Protesten (und zum Hintergrund unser Dossier: Der BAYER/MONSANTO-Deal: Vereinigung zu Lasten Dritter):
  • BAYER erleidet Niederlage: Gericht macht Glyphosat für Krebsleiden mitverantwortlich New 
    Auch der zweite große Glyphosat-Prozess vor einem US-amerikanischen Gericht droht für den BAYER-Konzern mit einer Niederlage zu enden. Die Geschworenen-Jury des Federal Court von San Francisco urteilte, das unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Herbizid habe zu einem „erheblichen Faktor“ zu der Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman beigetragen. Damit hat der 70-jährige Mann gute Aussichten, eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) begrüßt dieses Votum. „Die Beweislage zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat ist eindeutig. Dem hat das Gericht Rechnung getragen. Jetzt muss BAYER die Konsequenzen ziehen und sich freiwillig zu Schadensersatz-Zahlungen bereiterklären“, fordert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG. (…) Nach Ansicht der Coordination kann die Entscheidung der Geschworenen die Bundesregierung nicht unberührt lassen. „CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Glyphosat-Ausstieg geeinigt. Sie haben aber noch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Im Gegenteil, das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ hat in diesem Jahr sogar noch eine neue Glyphosat-Formulierung zugelassen. So darf es nicht weitergehen, Glyphosat hat auf den Feldern nichts mehr zu suchen“, erklärt der Diplom-Kaufmann abschließend.” Presse-Information von und bei CBG vom 20.03.19 externer Link
  • [Gutachten zu Krebsrisiken von Glyphosat] Zensurheberrecht: Bundesregierung mahnt FragDenStaat ab, FragDenStaat verklagt Bundesregierung New 
    “… Die Bundesregierung hat die Transparenzinitiative FragDenStaat wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Auf seiner Website hatte FragDenStaat ein Gutachten zu Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat veröffentlicht, das es zuvor vom staatlichen Bundesinstiut für Risikobewertung (BfR) durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatte. Das BfR, das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untersteht, wirft FragDenStaat vor, es habe das sechs Seiten starke Dokument nur privat nutzen, nicht jedoch veröffentlichen dürfen. Dagegen hat das FragDenStaat am gestrigen Dienstag eine negative Feststellungsklage eingereicht. Jetzt muss das Landgericht Berlin entscheiden, ob das Vorgehen der Bundesregierung rechtswidrig ist. (…) Bei ihrer Abmahnung nutzt die Bundesregierung eine Lücke im deutschen Urheberrecht: So legt das Urheberrechtsgesetz zwar fest, dass Texte wie Gesetze und Verordnungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine solche Ausnahme für sämtliche staatlichen Dokumente gibt es allerdings trotz lange wiederholter Forderungen nicht. Der Anwalt Raphael Thomas, der die Klage für FragDenStaat eingereicht hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Das Versteckspiel mit Informationen, die nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Allgemeinheit zustehen, ist unehrenhaft, demokratiefeindlich und zum Glück mit den gesetzlichen Vorgaben unserer Zeit nicht mehr vereinbar. Es ist bedauernswert, dass Bundesbehörden wie das BfR hier immer noch auf gerichtlichen Nachhilfeunterricht angewiesen sind.“ Im Januar hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit den Afghanistan-Papieren bereits dagegen ausgesprochen, das Urheberrecht zur Verhinderung der freien Berichterstattung zu missbrauchen. Auch im Fall des Glyphosat-Gutachtens könnte letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Für die Finanzierung des Gerichtsstreits sucht FragDenStaat derzeit noch nach Spenden.” Beitrag von Markus Reuter vom 20. März 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • EU-Gericht: Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden  
    “Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als Geschäftsinteressen: Das Gericht der EU hat die EU-Lebensmittelbehörde dazu verpflichtet, umstrittene Glyphosat-Studien zu veröffentlichen. Vier grüne Europaparlamentarier aus verschiedenen Ländern und ein britischer Aktivist haben geklagt: 2016 wollten sie Auskunft von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, bekommen. Es ging um Studien zu der Frage, ob Glyphosat eine krebserregende Wirkung hat. (…) Die EFSA gab schließlich einen Teil der 75 Studien frei. Den Rest dürfe sie nicht veröffentlichen, weil das die Geschäftsinteressen der Firmen verletzen würde, die die Studien vorgelegt hatten. Die Daten, die die Behörde freigegeben hätte, würden ausreichen, um das Risiko von Glyphosat zu beurteilen. Auch die Namen der Experten, die zu den Studien beigetragen hätten, würde sie nicht veröffentlichen und außerdem nichts zu der Frage, ob diese vielleicht einen Interessenkonflikt hätten – also inwiefern sie den Firmen verpflichtet seien. Die EU-Richter der ersten Instanz sagen nun: So geht es nicht. Nach europäischem Recht müssen die Interessen der Firmen zurückstehen, wenn das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Wann das der Fall sei, würden die europäischen Gesetze genau festlegen: So müsse die Öffentlichkeit bei Emissionen – also bei Auswirkungen auf die Umwelt – über alles informiert werden. Es gehe nicht um hypothetische, also nur um mögliche Emissionen…” Meldung von Gigi Depp vom 7. März 2019 bei Tagesschau.de externer Link, sie basiert auf der Pressemitteilung Nr.25/19 des Gerichts der Europäischen Union, Luxemburg, vom 7. März 2019 externer Link 
  • Glyphosat-Prozess gegen Bayer-Tochter: Monsantos Schicksalstage beginnen  
    Der für Bayer hochbrisante US-Großprozess gegen die Tochter Monsanto startet mit einem Aufreger. Der Richter knöpft sich zunächst die Anwältin des Klägers vor.
    Der große US-Rechtsstreit um mögliche Krebsgefahren glyphosathaltiger Produkte der Bayer-Tochter Monsanto hat turbulent begonnen. Die Auseinandersetzung vor Gericht gipfelte am Montag darin, dass der zuständige Bundesrichter Vince Chhabria der Klägerseite mit Sanktionen drohte. Die Anwältin des Klägers Edwin Hardeman, der Monsantos Unkrautvernichter Roundup für seine Erkrankung an Lymphdrüsenkrebs verantwortlich macht, habe sich nicht an die vorgegebene Prozessordnung gehalten, so Chhabria. Der Richter warf der Klägeranwältin vor, gezielt vom festgelegten Thema abgewichen zu sein. Chhabria hatte im Januar entschieden, das Verfahren in zwei Teile zu trennen – zunächst geht es darum, ob Monsanto-Produkte krebserregend sind. Nur wenn die Klägerseite dies ausreichend belegen kann, würde die Frage verhandelt, ob das Unternehmen Risiken verschwiegen hat. Die Anwältin habe sich an diese vorgegebene Linie in ihrem eröffnenden Statement aber nicht gehalten. Chhabria verdonnerte sie per gerichtlicher Anordnung, noch im Laufe des Tages eine schriftliche Erklärung zu ihrem Verhalten abzugeben. (…) Für die Leverkusener Bayer AG, die Monsanto vergangenes Jahr für rund 63 Milliarden Dollar (55 Mrd Euro) übernommen hatte, ist der Rechtsstreit hochbrisant. Denn es handelt sich um einen „Bellwether Case“ genannten Musterfall in einem Massenverfahren, der richtungsweisend für viele weitere Klagen ist. Insgesamt ist Bayer mit rund 9300 US-Klägern konfrontiert, Hunderte Fälle unter dem Bundesgesetz sind bei Richter Chhabria in San Francisco gebündelt
    …” Meldung vom 26.2.2019 bei der taz online externer Link
  • Zensurheberrecht: Bundesinstitut will Glyphosat-Gutachten geheimhalten – FragDenStaat veröffentlicht es trotzdem  
    “Das Bundesinstitut für Risikobewertung will weiterhin seine zweifelhafte Rolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Glyphosat verbergen. Deswegen hat es uns verboten, eines seiner Gutachten dazu zu veröffentlichen. Hier ist es externer Link . (…) Das Urheberrecht ist kaputt. (…) Es stellt noch immer nicht klar, dass sämtliche Werke, die vom Staat und damit von Steuergeldern erstellt werden, gemeinfrei sind – wie es in einer Demokratie der Standard sein sollte. (…) In Extremfällen kann das Urheberrecht so zum Zensurheberrecht werden. Ein aktuelles Beispiel liefert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Es hat uns mit Verweis aufs Urheberrecht verboten, eine seiner Stellungnahmen zum krebserregenden Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zu veröffentlichen. Darin fasst das BfR Studien der Internationalen Agentur für Krebsforschung zu Glyphosat zusammen, in denen es unter anderem um die Verursachung von Tumoren durch den chemischen Stoff geht. Wir haben das Dokument per IFG-Anfrage erhalten. Das Vorgehen der Bundesbehörde halten wir für gefährlich. Immerhin wird dem BfR vorgeworfen, bei wichtigen Untersuchungen zu Glyphosat nicht unabhängig geforscht, sondern von der Industrie abgeschrieben zu haben. Deswegen ist es wichtig, dass die Arbeit des BfR transparent wird. Wir veröffentlichen hier das Dokument des Bundesinstituts, das dafür bekannt ist, durchaus klagewütig zu sein. Wenn das BfR uns also deswegen verklagen will, nur zu. Dann können wir die Lage des Urheberrechts zumindest auf juristischem Wege verbessern…” Kommentar von Arne Semsrott vom 14. Februar 2019 zur Veröffentlichung der BfR-Stellungnahme bei FragDenStaat externer Link
  • Nach taz-Bericht über Pflanzengift: Bayer ändert Aussage zu Glyphosat  
    Dass 800 Studien ein Krebsrisiko bestreiten, behauptet der Chemiekonzern jetzt nicht mehr. Die Zahl der Klagen von Glyphosat-Geschädigten steigt weiter. Nach den taz-Recherchen externer Link zu falschen Aussagen über das Krebsrisiko des Pflanzengifts Glyphosat hat Bayer seine Kommunikation zum Thema verändert. Im letzten Quartalsbericht vom Juli hatte das Chemieunternehmen noch behauptet, „mehr als 800 wissenschaftliche Studien“ hätten „bestätigt, dass Glyphosat bzw. Glyphosat-basierte Herbizide nicht krebserregend sind und dass die bestimmungsgemäße Anwendung sicher ist“. Tatsächlich befassten sich aber überhaupt nur rund 50 Studien mit dem Krebsrisiko – und kamen zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen. Im jüngsten Quartalsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ist die Aussage deutlich verändert worden. „Mehr als 800 wissenschaftliche Studien und Aufsichtsbehörden weltweit haben bestätigt, dass Glyphosat sicher ist, wenn es entsprechend den Anwendungshinweisen verwendet wird“, heißt es nun…” Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 14.11.2018 bei der taz online externer Link, siehe dazu auch:
    • Glyphosat und Krebs: Bayer täuscht Öffentlichkeit
      “Die Bayer-AG behauptete in der Vergangenheit wiederholt, dass rund 800 Studien vorliegen würden, die beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs bestehe. Eine Recherche der Tageszeitung taz zeigt nun: Diese Zahl hat der Konzern, der vor Kurzem den Agrarriesen Monsanto übernommen hat, frei erfunden. (…) Die Tageszeitung taz schreibt nun externer Link , dass diese Zahl wohl frei erfunden ist. Tatsächlich liegen nämlich nur etwa 50 Studien vor, die sich überhaupt dem Thema Glyphosat und Krebs widmen. Und in einigen davon können ExpertInnen durchaus Hinweise auf ein Krebsrisiko erkennen. Kaum wurde diese Irreführung öffentlich, ruderte Bayer zurück. Der Sprecher des Konzerns beteuerte: „Hinsichtlich der Studien haben wir uns ausweislich des Wortlauts sowohl auf solche bezogen, die sich dezidiert mit Krebsrisiken auseinandersetzen, als auch auf solche, die insgesamt die Sicherheit von Glyphosat bestätigen.“ Dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht, zeigt ein kurzer Blick auf die Unternehmenswebseite mit dem – spätestens jetzt fragwürdigen – Titel „Hier sind die Fakten“. Dort findet man nämlich folgenden Satz: „Mehr als 800 Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.“ Damit ist die Aussage des Sprechers widerlegt…“ Beitrag om 14.11.2018 beim Umweltinstitut externer Link
  • Zensurheberrecht: Bundesinstitut gab 80.000 Euro gegen Glyphosat-Berichterstattung aus
     Das Bundesamt für Risikobewertung ging in der Affäre um umstrittene Glyphosat-Gutachten mit dem Urheberrecht gegen Berichterstattung des MDR vor. Seine Anwälte entlohnte das Amt dafür fürstlich. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Europäischen Gerichtshof. (…) Aber nicht nur Schmidts Vorgehen machte Schlagzeilen, auch die Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Vorfeld der Zulassung zogen heftige Kritik auf sich. Dem für die Prüfung möglicher Krebsfolgen zuständigen Institut wurde vorgeworfen, statt unabhängiger Untersuchungen vor allem industrienahe Studien zu verwerten – und damit glyphosat-freundlich zu agieren. Auch der MDR berichtete regelmäßig über Gutachten des BfR. In der Sendung „Fakt“ zeigte der öffentlich-rechtliche Sender Ende 2015, dass das Institut Hinweise auf Krebsbefunde heruntergespielt hatte. Die Dokumente dazu – ein Report und eine BfR-Stellungnahme an die Internationale Agentur für Krebsforschung – veröffentlichte der Sender auf seiner Internetseite, damit sich Zuschauer „selber informieren können“. Das Institut reagierte harsch auf die kritische Berichterstattung. Es mahnte den MDR wegen der Veröffentlichung der Dokumente ab externer Link und verklagte ihn schließlich. Mit der Veröffentlichung habe der Sender das geistige Eigentum verletzt. In jüngst veröffentlichten Urteilen zeigt sich: Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln sahen in den Veröffentlichungen der staatlichen Dokumente eine Verletzung des Urheberrechts. Die Richter konnten bei ihren Urteilen keine Einschränkung der Pressefreiheit erkennen. Der MDR musste daraufhin die Gutachten löschen und entfernte auch den Mitschnitt der Fernsehsendung. Sie ist nur noch als private Kopie online einsehbar. Besonders absurd am Urteil: Die Dokumente waren schon während des Gerichtsverfahrens wieder öffentlich einsehbar – diesmal veröffentlicht externer Link  von der zuständigen Internationalen Agentur für Krebsforschung…“ Artikel Arne Semsrott vom 12.11.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • EU-Kommission verbietet Glyphosat-Verbot  
    Erinnert sich noch jemand an die Tricks, mit denen die EU-Kommission die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat verlängert hat – trotz Warnungen vor einem Krebsrisiko? Nun verbietet Brüssel auch noch das Verbot von Glyphosat. (…) Es gebe keinen Grund, Glyphsat als krebserregend einzustufen. Damit vertritt die EU-Behörde objektiv die Interessen Deutschlands und der Bayer-Tochter Monsanto, der Glyphosat herstellt. Die Bundesregierung hatte die Zulassung in Brüssel durchgedrückt…” Beitrag vom 23. Oktober 2018 bei Lost in EUrope externer Link
  • Tochter-Gesellschaft MONSANTO verklagt die NGO AVAAZ – BAYER muss den Prozess stoppen!  
    “Die BAYER-Tochter MONSANTO hat die Initiative AVAAZ verklagt. Die Gesellschaft verlangt von der Organisation die Herausgabe sämtlicher Dokumente zu dem umstrittenen Pestizid Glyphosat. Sie brauche die Unterlagen zu ihrer Verteidigung in dem Prozess, den die beiden Glyphosat-Geschädigten Ronald Peterson und Jeff Hall angestrengt haben, lautet die Begründung. „Die Anordnung bezieht sich auf die von Avaaz und den Anwälten der Kläger koordinierte Kampagne, die Falschinformationen über die Sicherheit von Glyphosat in Umlauf gebracht oder das Mittel als krebserregend bezeichnet hat“, heißt es konkret in dem Gerichtsschreiben. So fordert der nunmehr zu BAYER gehörende Konzern als Beweismittel etwa die gesamte Korrespondenz von Avaaz mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA ein sowie alle Schriftstücke und E-Mails, die im Zusammenhang mit Briefen an Mitglieder des Europäischen Parlaments und an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit, Vytenis Povilas Andriukaitis, stehen. Zudem will er Einblick in alle Unterlagen zum Engagement der Initiative gegen die Übernahme MONSANTOs durch den Leverkusener Multi nehmen. Avaaz bezeichnet die von MONSANTO vorgebrachten Gründe als reinen Vorwand, um an Informationen über die Strategien der NGO zu gelangen. Gäbe das Gericht dem Begehr bei der auf den 6. September anberaumten Verhandlung statt, hätte die Firma überdies Zugriff auf immense Daten-Sätze von Mitgliedern, UnterstützerInnen und Kooperationspartnern. Nicht zuletzt dient das Manöver nach Meinung der AktivistInnen schließlich dazu, eine Drohkulisse aufzubauen. „Das eigentliche Ansinnen: eine Bürgerbewegung einzuschüchtern und zu malträtieren“, so formulieren es die AnwältInnen der Gruppe.  Allein schon die Gerichtskosten stellen für das Netzwerk eine Belastung dar. Zudem würde die Zusammenstellung der Dokumenten-Massen der Initiative zufolge „Tausende Personal-Stunden“ kosten, was „verheerend für Avaaz’ Kernaufgaben“ wäre. „Der BAYER-Konzern muss das Verfahren umgehend einstellen. Seine Tochter MONSANTO versucht mittels juristischer Winkelzüge gegen konzern-kritische Arbeit vorzugehen. Das ist infam“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN. Für den Diplom-Kaufmann hat der Prozess zudem Beispiel-Charakter. „Das ist nicht nur ein Fall ‚Avaaz’. Bekäme MONSANTO Recht, könnte sich jeder Multi jederzeit den Zugriff auf Unterlagen von Organisationen, die ihnen nicht passen, erstreiten“, warnt Köhler-Schnura abschließend.“ Presse-Information vom 28.08.2018 von Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link
    • BAYER-Tochter MONSANTO scheitert mit Klage gegen die Initiative AVAAZ  
      Am vergangenen Donnerstag wies ein US-amerikanisches Gericht die Klage der BAYER-Tochter MONSANTO gegen die Initiative AVAAZ ab. Die Konzern-Gesellschaft hatte von der NGO die Herausgabe sämtlicher interner Dokumente zu Glyphosat verlangt. Alle Unterlagen wie etwa die Korrespondenz der Organisation mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA und Angehörigen des Europäischen Parlaments sowie Mails von Avaaz-Mitgliedern an PolitikerInnen wollte das seit Juni zum Leverkusener Multi gehörende Unternehmen einsehen. Es brauche die Unterlagen zur Verteidigung in dem Prozess, den die beiden Glyphosat-Geschädigten Ronald Peterson und Jeff Hall angestrengt haben, lautete die Begründung. Der „New York County Supreme Court“ lehnte das Begehr jedoch ab. Die verlangten Schriftstücke seien „absolut irrelevant“ für dieses Schadensersatz-Verfahren, urteilte der Richter Shlomo Hagler. Eine gerichtliche Verfügung, sie herausgeben zu müssen, hätte ihm zufolge einen „enormen einschüchternden Effekt“ nicht nur auf Avaaz, sondern auch auf andere zivilgesellschaftliche Organisationen gehabt. „Kein Mitglied möchte, dass seine Privatsphäre verletzt und seine Aktivitäten öffentlich gemacht werden“, befand Hagler. Nach Einschätzung der AktivistInnen hätte die Klage bei Erfolg ihre ganze Arbeit lahmlegen können. „Tausende Personal-Stunden“ kalkulierte sie für das Zusammenstellen der Dokumenten-Massen ein und bezeichnete das als „verheerend für Avaaz’ Kernaufgaben“. Entsprechend erleichtert zeigte sich die Initiative nach dem Votum des Supreme Courts…” Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 10.9.2018, siehe auch:
    • Avaaz.org – The World in Action: Monsanto – Wir haben GEWONNEN
      “…“unser Gerichtstermin war gestern — und *der Richter hat die Anordnung von Monsanto vollständig ABGELEHNT!!!* Er sagte, dass die gerichtliche Anordnung (sog. subpoena) eine “gewaltig abschreckende Wirkung” hätte, und erklärte: “Kein Mitglied möchte, dass seine Privatsphäre verletzt und seine Aktivitäten öffentlich gemacht werden”. *Er hielt Monsanto einen Vortrag über Demokratie und freie Meinungsäußerung!!!!* Avaaz-Mitglieder im Gerichtssaal applaudierten spontan (…)  Monsanto kann immer noch in die Berufung gehen oder uns auf andere Weise hinterherkommen. Aber mit diesem jüngsten Erfolg ist uns etwas Erstaunliches gelungen und wir haben einen Präzedenzfall geschaffen. Und mit unserem hervorragenden juristischen Team und unserer wunderbaren Bewegung sind wir für alles bereit und haben keine Angst. Ziel dieser juristischen Angriffe ist es, uns Angst einzujagen..“ E-Mail vom Avaaz-Team vom 07.09.2018
  • Glyphosat-Krebs-Urteil in den USA: Folgen und Bewertungen
    • Monsanto muss 285 Millionen Dollar Schmerzensgeld zahlen
      „Ein US-Gericht hat den Agrarkonzern Monsanto zur Zahlung von 285 Millionen Dollar (knapp 250 Millionen Euro) Schmerzensgeld verurteilt, weil seine glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Krebs verursacht haben sollen. Die Mittel hätten “wesentlich” zur Krebserkrankung des Klägers beigetragen, befand das Geschworenengericht am Freitag in San Francisco. Das Geld wurde dem ehemaligen Hausmeister Dewayne Johnson zugesprochen, der unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt ist und die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich macht. Der 46-jährige Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte Monsantos Roundup für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Saatguthersteller vorgeworfen, die Gefahren des Unkrautvernichters verschwiegen zu haben. Die Jury sah das genauso und folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klägeranwälte. Monsanto kündigte jedoch umgehend an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das Unternehmen ist mit Tausenden ähnlichen US-Klagen konfrontiert. Es weist einen Zusammenhang zwischen Krebs und seinen Produkten zurück. (…) Obwohl es sich nur um einen Einzelfall und keine Sammelklage handelte, ist der Prozessausgang für Bayer und Monsanto brisant, da es die erste Gerichtsentscheidung überhaupt ist und sie wegweisend für die zahlreichen anderen Verfahren sein könnte. Der jetzige Fall war zuerst verhandelt worden, weil Kläger Johnson bereits im Sterben liegt und deshalb in Kalifornien Anrecht auf einen schnelleren Prozessbeginn hatte. Johnson hatte vor seiner Krebserkrankung als Platzwart für das kalifornische Schulsystem gearbeitet und dort regelmäßig mit Monsantos Unkrautvernichtern hantiert. (…) Tatsächlich ist die Frage, ob Monsantos Verkaufsschlager Roundup zu Krebs führen kann, hoch umstritten. Trotz der zahlreichen vom Unternehmen zitierten Studien, stufte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Unkrautvernichter 2015 als “wahrscheinlich krebserregend” für Menschen ein.“ Beitrag vom 11.08.2018 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Bayer-Aktie verliert nach Urteil gegen Monsanto
      „Der Saatguthersteller soll Schadensersatz in Höhe von 289 Millionen Dollar zahlen. Das Urteil könnte aufgehoben werden – doch der Vertrauensverlust an der Börse ist groß. Ein Schadensersatzurteil in den USA gegen die Bayer-Tochter Monsanto hat Anleger des Leverkusener Dax-Konzerns verprellt: Zu Beginn des Handels fiel die Bayer-Aktie um mehr als neun Prozent und war damit der mit Abstand größte Verlierer an der deutschen Börse. (…) Dennoch ist der Prozessausgang für Monsanto und Bayer brisant: Die Entscheidung in Kalifornien könnte wegweisend für viele ähnliche Verfahren sein – derzeit sieht sich Monsanto mehr als 5.000 ähnlicher Klagen gegenüber. Anleger und Aktienhändler schätzen solche Unsicherheit nicht. “Das Urteil sorgt für massive Unsicherheit”, sagte ein Börsenhändler. “Dabei geht es nicht so sehr um die Summe, die gezahlt werden muss, sondern mehr darum, dass jetzt noch viel mehr Klagen erwartet werden.” Beitrag vom 13.08.2018 in der Zeit online externer Link
    • Stellungnahme zum Glyphosat-Urteil im Fall Dewayne Johnson
      „Die Reaktionen auf das Urteil aus den USA sind entlarvend: Sorgen machen sich die Bayer-Analysten offenbar um die massiven Kursverluste der Bayer-Aktie – und weder um den Lymphdrüsenkrebs von Glyphosat-Opfer Dewayne Johnson, noch um die Millionen Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Landarbeiter*innen weltweit, die durch die Pestizide von Bayer immensen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Auch in Brasilien hat vergangene Woche ein Gericht Zulassungen für glyphosathaltige Produkte für 30 Tage aufgehoben. Neben Glyphosat vertreibt Bayer in Afrika, Asien und Lateinamerika auch andere hochgiftige Pestizide, die in Europa längst verboten sind. Wieder einmal zeigt sich, dass für die großen Agrarkonzerne Menschen- und Arbeitsrechte eine nachgeordnete Rolle spielen – vor allem dann, wenn sie nicht vor der eigenen Haustür verletzt oder aufgeweicht werden. Deshalb ist die Politik gefragt: Die Bundesregierung muss ihre Möglichkeiten ausschöpfen und eine schärfere Fusionskontrolle umsetzen sowie rechtliche Instrumente schaffen, um große Konzerne entflechten zu können.“ Pressestatement von INKOTA-Agrarreferentin Lena Michaelsen vom 13.08.2018 externer Link 
    • Urteil zu Glyphosat: Aussitzen der Risikobewertung ist keine Option
      Die EU sollte beim Thema Glyphosat nach dem Vorsorgeprinzip handeln – unabhängig von Industrieinteressen und vorausschauend, um seine Bürger vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, kommentiert Britta Fecke. Es sei keine Option, auf einen signifikanten Anstieg der Krebsrate zu warten...” Kommentar von Britta Fecke vom 11.08.2018 beim Deutschlandfunk externer Link
    • Glyphosat-Prozess in den USA startet heute: BAYER für MONSANTO auf der Anklagebank„In den USA beginnt heute das erste Schadensersatz-Verfahren in Sachen „Glyphosat“. Der 46-jährige DeWayne Johnson hatte die Klage eingereicht. Der Familien-Vater leidet am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer bestimmten Form des Lymphdrüsen-Krebses, und macht das Herbizid dafür verantwortlich, das er in seinem früheren Beruf als Platzwart häufig einsetzen musste. Mit dieser juristischen Auseinandersetzung startet in den Vereinigten Staaten eine wahre Prozess-Lawine. Losgetreten hatte diese die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation mit ihrer Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“. Daraufhin zogen in den Vereinigten Staaten über 4.000 NHL-PatientInnen, die als LandwirtInnen, LandschaftspflegerInnen oder als Hobby-GärtnerInnen in Kontakt mit der Agro-Chemikalie gekommen waren, vor Gericht. Die Klagen richteten sich ursprünglich gegen MONSANTO, gehen nun aber auf den BAYER-Konzern als neuen Besitzer des US-amerikanischen Unternehmens über. (…) Besondere Brisanz erhält die Klage Johnsons dadurch, dass das Gericht die im Zuge anderer Verfahren ans Licht der Öffentlichkeit geratenen Firmen-Unterlagen zu dem Ackergift, die berühmt-berüchtigten MONSANTO-Papers, zur Beweisaufnahme zugelassen hat. „Die interne Korrespondenz könnte das Gericht zu der Ansicht bewegen, dass MONSANTO bereits seit langer Zeit über die von Glyphosat ausgehende Krebs-Gefahr Bescheid wusste“, mit diesen Worten begründete der Jurist Curtis Karnow vom „San Francisco County Superior Court“ seine Entscheidung. Auch den Dokumenten über die Desinformationskampagnen zu der unter dem Namen „Roundup“ vermarkteten Agro-Chemikalie erkannte er Prozess-Relevanz zu. „Man kann nicht sagen, dass Roundup nicht krebserregend ist“, hält etwa die MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer in diesen Papieren fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen Roundup bereitete ihrem Kollegen William Heydens’ ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragsstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen. Wie die MONSANTO-Papers belegen, griffen die Konzern-ForscherInnen zur Not auch selbst zur Feder, um ihrem Produkt einen Persilschein auszustellen, und kauften sich dann bekannte ExpertInnen ein, die für viel Geld ihren Namen unter den Text setzten. Zudem nutzte das Unternehmen all seinen Einfluss, um die Umweltbehörde EPA daran zu hindern, eine Untersuchung zu Glyphosat zu veranlassen…“ Presse-Information vom 18.06.2018 von Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link
  • Glyphosat – was wirklich droht 
    “Alle Welt spricht zurzeit über ein Pestizid: Glyphosat. Obwohl Glyphosat seit den 70er Jahren eingesetzt wird, sind bei uns noch keine großen gesundheitlichen Schäden bekannt geworden. Andere Pestizide aus dieser Zeit sind längst vom Markt verschwunden. Ist die Aufregung unnötig? Wir dürfen nicht nur auf Europa schauen – das Glyphosatsystem ist global. Mit gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen wie Soja und dem Kombipack Roundup Ready konnte Monsanto seinen Pestizidabsatz auch nach Ablauf des Patentschutzes sicherstellen. Beim ständigen Anbau ohne Pflug und der Unkrautbekämpfung nur mit Glyphosat werden Unkräuter resistent gegen das Agrargift. Die Aufwandmengen müssen immer weiter erhöht werden – bestens für die Hersteller! Als Ende der 90er Jahre herbizidresistentes Soja auf den Markt kam, musste die EU die Rückstandsgrenzwerte um 200% erhöhen, damit das Soja weiter importiert werden konnte. Nun will die EU unbemerkt von der Öffentlichkeit neue GV-Sojasorten mit Resistenzen gegen gleich drei Herbizide zulassen. (…) Ein Verbot nur der Anwendung bei uns, wäre ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit den lateinamerikanischen Bäuerinnen und Bauern. Was wir aber wirklich brauchen, ist ein Wechsel: weg vom Glyphosatsystem der Konzerninteressen, hin zu einer Agrarpolitik für Mensch und Natur.” Beitrag von Angela Müller vom 15. Dezember 2017 beim ISW München externer Link
  • Bundesregierung hilft bei Geheimhaltung von Glyphosat-Studien 
    “… Neue Entwicklung im Dauerstreit um Glyphosat: Die Bundesregierung hat sich in ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, in dem es um potenzielle Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters geht. Laut einem Dokument des Gerichtshofs unterstützt die Bundesregierung die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa bei dem Versuch, die Veröffentlichung von Studien über das Herbizid zu verhindern. Die Efsa hatte Glyphosat für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Vier Grünen-Europaabgeordnete hatten daraufhin im Mai beim EuGH auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis des Efsa-Urteils gehörten. Sie waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden. In dem Dokument vom 30. November, das dem SPIEGEL vorliegt, lässt der EuGH die beiden Unternehmen als sogenannte Streithelfer in dem Verfahren zu. Sie dürfen damit Argumente vorbringen, warum die Efsa die Studien weiterhin unter Verschluss halten sollte. Pikant: In dem Dokument taucht auch Deutschland auf – als Unterstützer der Efsa…” Beitrag von Markus Becker vom 7. Dezember 2017 beim Spiegel online externer Link
  • Eil-Aktion: Glyphosat jetzt national verbieten!  
    In einem beispiellosen Vorgang hat Agrarminister Christian Schmidt die Zulassung des umstrittenen Pestizids Glyphosat in der EU für weitere fünf Jahre erwirkt. Er hat dabei nicht nur SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks brüskiert, sondern hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Kopf gestoßen, die für ein Verbot kämpfen. Sofort nach der Entscheidung in Brüssel hat Frankreich ein nationales Verbot von Glyphosat angekündigt. Ein solches Verbot ist auch in Deutschland möglich! Schreiben Sie jetzt an den SPD-Vorsitzenden Martin Schulz und fordern Sie ihn auf, ein Glyphosat-Verbot bei den anstehenden Koalitionsgesprächen zur Bedingung zu machen!” foodwatch-Aktion vom 29.11.2017 zum Mitzeichnen externer Link
  • Glyphosat: EU-Ausschuss stimmt für Lizenzverlängerung um 5 Jahre. Der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sorgt diesmal für die “qualifizierte Mehrheit”  
    Nach zwei vergeblichen Anläufen im Oktober und Anfang November gab es im zuständigen Ausschuss der EU-Kommission heute eine qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung des Herbizid-Wirkstoffes Glyphosat um fünf Jahre. 18 der 28 EU-Länder stimmten dafür. Sie repräsentieren 65,71 Prozent der europäischen Bevölkerung. Für eine qualifizierte Mehrheit waren 55 Prozent der Staaten nötig, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren. Die Abstimmung fiel also knapp aus. Den Unterschied machte Deutschland, dessen Vertreter sich diesmal anders als bei den beiden vorherigen Abstimmungen nicht der Stimme enthielt, sondern für die Zulassung votierte. Dahinter steckt ein kleines Politikum. Es war nämlich der CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, der gegen die Auffassung der SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks mit Ja stimmte. (…) Die Abstimmung fiel also knapp aus. Den Unterschied machte Deutschland, dessen Vertreter sich diesmal anders als bei den beiden vorherigen Abstimmungen nicht der Stimme enthielt, sondern für die Zulassung votierte. Dahinter steckt ein kleines Politikum. Es war nämlich der CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, der gegen die Auffassung der SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks mit Ja stimmte. (…) Die Auseinandersetzung über die toxische Wirkung des Pestizid das andere große Politikum. Sie wird sehr hitzig geführt, wie ein “Glaubenskrieg”…” Beitrag von Thomas Pany vom 27. November 2017 bei telepolis externer Link
  • Umstrittener Pflanzenschutz: Monsanto droht mit Schadenersatzklage  
    Die Glyphosat-Industrie erhöht im Streit um das Unkrautvernichtungsmittel den Druck auf die EU-Kommission und kündigt rechtliche Schritte an. In Deutschland setzt die Branche mit Glyphosat bis zu 90 Millionen Euro Jahr um. (…) Unter Juristen werden Schadenersatzansprüche von bis zu 15 Milliarden Euro für möglich gehalten. Dies entspricht etwa dem Beitrag, den Deutschland als größter Nettozahler zum Haushalt der EU im Jahr beisteuert. Das entscheidende Kriterium für die Höhe der Schadenersatzforderungen seien die Umsatzausfälle bei einer Nicht-Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, sagen Juristen…” Artikel von Markus Grabitz vom 10. November 2017 bei den Stuttgarter Nachrichten online externer Link
  • Glyphosat: Nur die Spitze des Eisbergs 
    “Der Skandal um das Pestizid Glyphosat vertieft eine seit langem bestehende Vertrauenskrise in das europäische System der Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken. »Wahrscheinlich krebserregend« sei das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Das war im März 2015 das Ergebnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO), genauer, ihrer Krebsforschungsagentur, der International Agency for Research on Cancer (IARC). Ein halbes Jahr später, im November 2015, wurde das „wahrscheinlich“ plötzlich zu einem »unwahrscheinlich«. Zumindest, wenn man der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) glaubte. Zwei Jahre später, im März 2017, erschien ein neues Gutachten. Diesmal von der Europäischen Agentur für chemische Produkte (ECHA). Auch sie kam zur Erkenntnis, dass Glyphosat nicht krebserregend oder mutagen sei. Seit kurzem nun glaubt man der EFSA und der ECHA gar nichts mehr. Das liegt an unabhängigen Experten, die vor einem gemeinsamen Umwelt- und Agrarausschuss des Europaparlamentes zu Glyphosat-Studien angehört wurden. Die Experten stellten klar, dass die zuständigen EU-Behörden EFSA und ECHA ihre Gutachten in weiten Teilen vom Agrarkonzern Monsanto abgeschrieben haben. Ein Skandal, der in der EU nur die Spitze des Eisberges sein dürfte…” Beitrag von Jean Feyder vom 25. Oktober 2017 bei Makroskop externer Link
  • Glyphosat am Ende? – EU-Umweltausschuss stimmt für Ende der Zulassung – Petition erreicht 80.000 Unterschriften
    soeben hat der Umweltausschuss des Europaparlaments mit großer Mehrheit (39 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen) gegen die Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat gestimmt…” Meldung vom 19. Oktober 2017 von und bei Sven Giegold externer Link
  • 2 Petitionen vor der Beratung über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat am 25. Oktober durch Vertreter der europäischen Regierungen in Brüssel 
    • Stoppt die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat!
      Petition an Bundesregierung von Sven Giegold & Martin Häusling bei change externer Link
    • Frau Merkel, sagen Sie Nein zu Glyphosat!
      “… diese Geschichte macht uns fassungslos: Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll bei seiner Bewertung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ganze Textpassagen aus Studien des Chemiekonzerns Monsanto kopiert haben! Das hat eine Analyse der Umweltorganisation Global 2000 ergeben. Das BfR sieht darin kein Problem: Texte aus Studien der Antragssteller zu übernehmen, das sei “üblich”. (…) Wir finden: Deutschland sollte nicht den Chemie-Konzernen nach dem Mund reden, sondern sich für das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip stark machen. Solange es begründete Zweifel an der Unschädlichkeit von Glyphosat gibt, muss die Bundesregierung gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat stimmen! Es sind nur noch wenige Tage bis zur wichtigen Abstimmung der EU-Staaten in Brüssel. Unterschreiben Sie jetzt unseren Eil-Appell an Bundeskanzlerin Merkel!” Erinnerung von foodwatch vom 13.10.2017 an die eigene Petition externer Link
  • Geheimniskrämerei um Glyphosat. »Die Akte Glyphosat« untersucht den Streit um Glyphosat-Studien
    Bis Ende 2017 gilt für Glyphosat eine Schonfrist in Europa. Vielleicht auch eine Galgenfrist, denn die Kritik an einer weiteren Zulassung des Totalherbizids wird erneut lauter. Aktuell sorgen die »Monsanto-Papers« auch in Europa für Furore: Unterlagen aus Gerichtsprozessen in den Vereinigten Staaten über Monsantos Einflussnahme auf behördliche Zulassungen des inzwischen weltweit am häufigsten eingesetzten Pestizids. Da kommt das Buch »Die Akte Glyphosat« gerade zur richtigen Zeit. Der Pestizidexperte der Umweltorganisation GLOBAL 2000, Helmut Burtscher-Schaden, untersucht darin die Geschichte der Zulassungsverfahren seit 1973 in den USA und das Wiederzulassungsverfahren in Europa seit 2012. Unterstützt durch den Zugang zu Behördenunterlagen in den USA analysiert er die Einflussnahme des US-Saatgutkonzerns seit den Anfängen…” Besprechung von Haidy Damm vom 18.10.2017 beim ND online externer Link
  • Bundesregierung will Glyphosat-Einsatz retten. Das deutsche Agrarministerium verhandelt über einen Kompromiss: Das Gift soll noch weitere zwei bis drei Jahre zugelassen werden.
    Berlin arbeitet an einem Plan B, um die weitere Verwendung des umstrittenen Wirkstoffs Glyphosat auf Äckern EU-weit sicher zu stellen. Nach Tagesspiegel-Informationen will Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) durchsetzen, dass der Wirkstoff, dessen Zulassung am 15. Dezember ausläuft, auf EU-Ebene für weitere zwei bis drei Jahre eine Genehmigung erhält. Wie zu hören ist, verhandelt das Landwirtschaftsministerium mit den beiden SPD-geführten Bundesministerien für Wirtschaft sowie Umwelt. Auch die Grünen, die demnächst Sondierungsgespräche über die Bildung der Bundesregierung führen und als Anwärter für das Bundesumweltministeriums gelten, sind in diese Gespräche eingebunden…” Artikel von Markus Grabitz vom 17.10.2017 beim Tagesspiegel online externer Link
  • Glyphosat: Die Methode Monsanto
    Der Konzern ist überaus talentiert darin, Misstrauen gegen sich und gegen den Pflanzenvernichter zu produzieren. Seit mehr als zwei Jahren wird in der EU um den Unkrautvernichter Glyphosat gerungen. So langsam läuft der Kommission die Zeit davon. Bis Jahresende muss sie mit den Mitgliedsländern entscheiden, ob das Mittel zugelassen bleibt oder verboten wird. Doch das wird zusehends schwieriger. Immer mehr Details sickern durch, die das Prüfverfahren infrage stellen. (…) Völlig inakzeptabel ist es, dass Monsanto am Mittwoch nicht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament erschienen ist, trotz Einladung. Gelingt es dem Konzern nicht, die Vorbehalte gegen den Pflanzenvernichter auszuräumen, dann muss dieser konsequenterweise verboten werden.” Artikel von Silvia Liebrich vom 11. Oktober 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Glyphosat: Die Gefährlichkeit bestimmt Monsanto 
    “Das entscheidende Gutachten für die weitere Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat stammt aus der Feder des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die Passagen zur Gefährlichkeit des Herbizids hat die Behörde einfach vom Hersteller Monsanto übernommen. Die deutsche Sprache hält für den Umgang deutscher und europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden mit dem Ackergift Glyphosat eine treffende Redewendungen bereit: Man hat den Bock zum Gärtner gemacht. Zur Klärung der Frage, ob das Pflanzenschutzmittel in der EU für weitere zehn Jahre zugelassen werden soll, hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nämlich vor allem einer Quelle bedient: den Glyphosat-Hersteller Monsanto. Seitenweise hat das BfR Textpassagen kopiert und hat dabei gerade auch besonders heikle Bewertungen des Herstellers einfach übernommen. So hatte Monsanto im Glyphosat-Zulassungsverfahren Studien, die Krebs erregende und Erbgut schädigende Wirkungen des global eingesetzten Herbizids nahe legten, durchweg als irrelevant qualifiziert. Diese und andere Textpassagen wurden wörtlich von der BfR übernommen, wie aus Unterlagen hervorgeht, die der FR vorliegen. Der angesichts dessen wenig überraschende Tenor der BfR-Stellungnahme lautete: Glyphosat sei bei sachgemäßer Anwendung ungefährlich…” Beitrag von Stefan Sauer vom 19. September 2017 bei der Frankfurter Rundschau externer Link. Siehe auch:
    • Der Skandal, der keiner sein darf
      Die europäischen Medien sind voll davon. Doch in Brüssel und Berlin wird der neue Skandal um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat und den Monsanto-Konzern glatt geleugnet. “Glyphosat: Der EU-Expertenbericht ist voller Copy-and-Paste-Versatzstücke von Monsanto”, titelt “Le Monde”. “Die Vorwürfe sind genauso alt wie falsch”, kontert die EU-Kommission. Worum geht es? Um rund 100 der 4.300 Seiten des Schlussberichts der europäischen Agentur EFSA aus dem Jahr 2015, und zwar ausgerechnet um die umstrittensten Kapitel. Die EFSA mit Sitz im italienischen Parma hatte sich vor zwei Jahren für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ausgesprochen – dem will die EU-Kommission demnächst folgen. Doch nun kommt heraus, dass Schlüsselpassagen der angeblich unabhängigen  “Expertise” bei Monsanto kopiert wurden…” Beitrag vom 18. September 2017 von und bei Eric Bonse externer Link
  • “Tödliche Agri Kultur – Wie Monsanto die Welt vergiftet”
    Seit 20 Jahren werden in Argentinien riesige Flächen mit gentechnisch veränderter Soja bepflanzt. In Monokultur. Anfangs war das für die Landwirte, die Saatgutverkäufer und die Chemie-Konzerne ein Freudenfest. Allen voran: Monsanto. Heute ist das Modell Monsanto gescheitert. Nicht für die Investmentfonds, aber für die Landwirte vor Ort und für die Verbraucher in den Städten. 20 Millionen Hektar Land werden mit Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden und künstlichem Dünger überflutet. Die Folge sind Überschwemmungen riesiger Landesteile. Staatliche Kontrollen sind nicht vorhanden. Argentinien hält den weltweiten Rekord, was den Verbrauch an Glyphosat angeht. Was die Lebensmittelindustrie von diesen Feldern in die Supermärkte bringt und exportiert, ist giftig. Aber es gibt Alternativen zu dieser tödlichen Agri-Kultur.”  Dokumentarfilm von Gaby Weber bei youtube externer Link 

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