“Gezählt, gewogen und gemessen. Bis ins Detail will der Staat mit einer Volkszählung erfassen, wie seine Bürger leben. Dagegen regt sich Widerstand – so zum Beispiel gegen den Testlauf für die nächste Volkszählung im Jahr 2021, der nächste Woche starten soll. Doch es geht vor allem ums Geld. (…) Die Verantwortlichen versprechen sich durch so einen Testlauf herauszufinden, ob der neue Standard für die Datenübertragung von den Kommunen zu den Statistischen Ämtern funktioniert. „Um mögliche Probleme, die dann auftreten könnten, schon im Vorwege zu sehen und zu beheben.“ (…) Dafür schicken die Kommunen dem Statistischen Bundesamt schon jetzt umfangreiche Datensätze der Bürger. Der Bundestag hatte dieses Vorgehen Mitte Oktober im Schnellverfahren gebilligt. Doch jetzt, kurz vor dem Testlauf, gibt es Widerstand. Ein Verein von Juristen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um den Testlauf zu stoppen. Ulf Buermeyer ist Richter in Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Die Bundesregierung verstößt gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für Volkszählungen aufgestellt hat, indem sie schon für einen Probelauf eben nicht anonyme oder pseudonyme Datensätze verwenden möchte, sondern die Originaldaten aller Menschen, die in Deutschland gemeldet sind.“ Das sei mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar – und außerdem sei die Speicherung von Echtdaten für einen Test völlig überflüssig. „Denn dafür gibt es inzwischen eine ganze Reihe von technischen Maßnahmen, mit denen man dafür sorgen kann, dass man nicht die echten Daten verwenden muss für solche Testläufe, sondern eben Testdaten,“ erklärt Buermeyer…” Beitrag Arne Schulz beim Deutschlandfunk vom 11. Januar 2019

(Audiolänge: ca. 19 Min., abrufbar bis zum 20. Juli 2019). Siehe dazu:
- Zensus 2021: alle Daten, alle Bürger.innen. Digitalcourage: “Wir halten das Gesetz für offensichtlich verfassungswidrig” / Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gegen den Testlauf
“Am 13. Januar 2019 hat die Bundesrepublik begonnen, die umfangreichste Datenbank in ihrer jungen Geschichte zu schaffen. Dafür sollen sensible Informationen wie Name, Geschlechtsidentität, Familienstand oder Religionszugehörigkeit von allen Bundesbürger.innen im Rahmen eines Testlaufs für den Zensus 21 im Statistischen Bundesamt zentral zusammengeführt werden – ohne sie vorher zu anonymisieren oder pseudonymisieren. Im Test soll die Datenübermittlung für den angestrebten Zensus des Landes 2021 unter anderem auf Funktion getestet werden. Ein solcher Zensus soll der Regierung ein möglichst umfangreiches und exaktes Bild der Gesellschaft bieten. Der Staat möchte nicht nur wissen, wer wo wohnt, sondern auch wie viele Zimmer die Wohnung hat, wer sonst noch in der Etage wohnt und in welcher Beziehung die Wohnpartnerinnen zueinander stehen. Diese umfangreiche Erfassung und Auswertung personenbezogener Daten wollen die deutschen Behörden nun ab 13. Januar zentral zusammenführen und die Qualität der Daten, sowie den technischen Ablauf prüfen. Innerhalb von vier Wochen sollen sämtliche Meldeämter die Klarnamen der bei Ihnen erfassten Personen an das Statistische Bundesamt übermitteln, hinzu kommen unter anderem folgende Daten: (…) Wie mit den Daten nach dem Test verfahren werden soll ist unklar, ein dokumentiertes Löschverfahren gibt es nicht. Digitalcourage hat derweil eine IFG-Anfrage auf fragdenstaat.de an das Statistische Bundesamt gerichtet, um offene Verfahrensfragen zu klären (…) Wir halten das Gesetz für offensichtlich verfassungswidrig. Der Testlauf stellt einen gefährlichen und überflüssigen Eingriff in die Intimsphäre der deutschen Bürgerinnen und Bürger dar. Der angestrebte Datenschatz ist ein sehr attraktives Ziel für Hacker und verstößt gegen elementare Erwägungen des Datenschutzes. Ist im tatsächlichen Zensus noch vorgegeben, wenigstens den Klarnamen von sonstigen Daten zu trennen, sind für den Probelauf keine derartigen Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten von bis zu 82 Millionen Bundesbürger.innen steht und fällt mit dem Vertrauen in die IT-Infrastruktur des Bundes. Datendesaster aus der Vergangenheit rechtfertigen hier keinen Vertrauensvorschuss. (…) Aus diesen Gründen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte(GFF) zusammen mit den Datenschützern Rhein-Main und dem Arbeitskreis Zensus einen Eilantrag gegen das neue Gesetz gestellt. Leider hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Die Entscheidung liegt also umso mehr beim Bundesverfassungsgericht. (…) Die GFF bittet um Spenden, um die Klage zu finanzieren…” Beitrag von David Leeuwestein vom 17.01.2019 bei Digitalcourage 
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