“Gezählt, gewogen und gemessen. Bis ins Detail will der Staat mit einer Volkszählung erfassen, wie seine Bürger leben. Dagegen regt sich Widerstand – so zum Beispiel gegen den Testlauf für die nächste Volkszählung im Jahr 2021, der nächste Woche starten soll. Doch es geht vor allem ums Geld. (…) Die Verantwortlichen versprechen sich durch so einen Testlauf herauszufinden, ob der neue Standard für die Datenübertragung von den Kommunen zu den Statistischen Ämtern funktioniert. „Um mögliche Probleme, die dann auftreten könnten, schon im Vorwege zu sehen und zu beheben.“ (…) Dafür schicken die Kommunen dem Statistischen Bundesamt schon jetzt umfangreiche Datensätze der Bürger. Der Bundestag hatte dieses Vorgehen Mitte Oktober im Schnellverfahren gebilligt. Doch jetzt, kurz vor dem Testlauf, gibt es Widerstand. Ein Verein von Juristen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um den Testlauf zu stoppen. Ulf Buermeyer ist Richter in Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Die Bundesregierung verstößt gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für Volkszählungen aufgestellt hat, indem sie schon für einen Probelauf eben nicht anonyme oder pseudonyme Datensätze verwenden möchte, sondern die Originaldaten aller Menschen, die in Deutschland gemeldet sind.“ Das sei mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar – und außerdem sei die Speicherung von Echtdaten für einen Test völlig überflüssig. „Denn dafür gibt es inzwischen eine ganze Reihe von technischen Maßnahmen, mit denen man dafür sorgen kann, dass man nicht die echten Daten verwenden muss für solche Testläufe, sondern eben Testdaten,“ erklärt Buermeyer…” Beitrag Arne Schulz beim Deutschlandfunk vom 11. Januar 2019 Dienstag, 15. Januar 2019
Widerstand gegen Testlauf: Der Streit um die Volkszählung 2021
“Gezählt, gewogen und gemessen. Bis ins Detail will der Staat mit einer Volkszählung erfassen, wie seine Bürger leben. Dagegen regt sich Widerstand – so zum Beispiel gegen den Testlauf für die nächste Volkszählung im Jahr 2021, der nächste Woche starten soll. Doch es geht vor allem ums Geld. (…) Die Verantwortlichen versprechen sich durch so einen Testlauf herauszufinden, ob der neue Standard für die Datenübertragung von den Kommunen zu den Statistischen Ämtern funktioniert. „Um mögliche Probleme, die dann auftreten könnten, schon im Vorwege zu sehen und zu beheben.“ (…) Dafür schicken die Kommunen dem Statistischen Bundesamt schon jetzt umfangreiche Datensätze der Bürger. Der Bundestag hatte dieses Vorgehen Mitte Oktober im Schnellverfahren gebilligt. Doch jetzt, kurz vor dem Testlauf, gibt es Widerstand. Ein Verein von Juristen, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, hat einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, um den Testlauf zu stoppen. Ulf Buermeyer ist Richter in Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte: „Die Bundesregierung verstößt gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für Volkszählungen aufgestellt hat, indem sie schon für einen Probelauf eben nicht anonyme oder pseudonyme Datensätze verwenden möchte, sondern die Originaldaten aller Menschen, die in Deutschland gemeldet sind.“ Das sei mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar – und außerdem sei die Speicherung von Echtdaten für einen Test völlig überflüssig. „Denn dafür gibt es inzwischen eine ganze Reihe von technischen Maßnahmen, mit denen man dafür sorgen kann, dass man nicht die echten Daten verwenden muss für solche Testläufe, sondern eben Testdaten,“ erklärt Buermeyer…” Beitrag Arne Schulz beim Deutschlandfunk vom 11. Januar 2019
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