Dienstag, 15. Januar 2019

Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen – Grundrechte schützen!

Dossier

Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen - Grundrechte schützen!Sie wollen ein neues Polizeigesetz verabschieden, das die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Polizei massiv ausweitet. Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung werden untergraben. Das neue Gesetz ist damit ein Angriff auf die Grundrechte aller Menschen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche rechtspopulistische Regierungsbeteiligung dürfen keine unverhältnismäßigen Instrumente eingeführt werden, bei denen man darauf angewiesen wäre, dass die Landesregierung es gut mit Demokratie und Meinungsfreiheit meint. Deshalb lehnen wir die geplante Gesetzesnovelle entschieden ab und fordern Sie auf, das neue Brandenburger Polizeigesetz nicht zu beschließen. (…) Heute politisch aktiv, morgen schon “Gefährder” Im Rahmen der “Terrorismus”-Abwehr werden polizeiliche Befugnisse weit ins Vorfeld einer konkreten Gefahrensituation verlagert. Um den umstrittenen Begriff der “drohenden Gefahr” zu vermeiden, werden andere allerdings genauso unklare Begriffe genutzt, um Menschen und Gruppen als “Terror”-Verdächtige einzustufen. (…) Obwohl schon jetzt Videoüberwachungen möglich sind, werden die Anlässe zur Überwachung durch die Polizei immer beliebiger. (…) Mit Aufenthaltsgeboten – im Gesetz als Meldeauflagen bezeichnet – kann die Polizei bestimmen, wo sich bestimmte Personen aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Zwar soll das nur für bestimmte Personengruppen gelten, die Definitionen sind aber sehr unklar...” Umfangreich begründete Petition bei Campact externer Link, siehe dazu das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz externer Link und den Polizeigesetzentwurf externer Link  sowie neu:
  • Polizeigesetze: Brandenburg ist nicht Kalabrien New 
    “Auch Brandenburg bekommt ein neues Polizeigesetz. Erstmals könnte hier die Linkspartei die Einführung von Staatstrojanern mittragen. Bei der Sachverständigenanhörung kam heraus, dass die Polizei die Spähsoftware eher gegen Viehdiebe als Terroristen einsetzen würde. Wir haben die besten Zitate gesammelt. (…) Das Polizeigesetz könnte noch vor der Landtagswahl im Herbst verabschiedet werden, obwohl es eine ganze Menge Sprengstoff enthält: Derzeit streiten sich Politiker:innen von SPD und Linke um Aspekte wie den heimlichen polizeilichen Wohnungseinbruch und den Einsatz von staatlicher Spähsoftware bei bloßem Verdacht auf eine terroristische Straftat. Eine brandenburgische Besonderheit: Im Unterschied zu anderen Bundesländern könnte hier nicht nur das Handy der verdächtigten Person gehackt werden, sondern auch das ihrer Freund:innen und Bekannten. (…) Mit seltener Einigkeit stellten Polizisten und Juristen in dieser Anhörung klar: Es gibt keinen Bedarf für neue (technische) Instrumente zur Überwachung von vermeintlichen terroristische Gefährdern durch die brandenburgische Polizei. Für den Gesetzgeber gibt es folglich zwei Optionen: Entweder ein Großteil der Neuregelungen zur Überwachung sind überflüssig oder sie sind erst praktisch anwendbar, wenn sie derart ausgeweitet würden, dass sie auch auf vermeintlich gewaltbereite Fußballfans und Viehdiebe, also auf Alltagskriminalität, anwendbar wären. Die Mitglieder des Innenausschusses haben nun die Chance, den Gesetzentwurf nachzubessern. Sie könnten die ganz konkreten Forderungen aus den Stellungnahmen der Juristen umsetzen, beispielsweise ein Einsichtsrecht für Betroffene zu Aufnahmen von Bodycams und die Streichung bzw. Beschränkung von staatlicher Spähsoftware auf bereits bekannte Sicherheitslücken sowie die Herabsetzung der Höchstdauer des präventiven Gewahrsams…” Beitrag von Marie Bröckling vom 11. Januar 2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Polizeigesetz Brandenburg: Scharfe Kritik an heimlicher Wohnungsdurchsuchung  
    Experten haben in einer Anhörung datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform des brandenburgischen Polizeigesetzes geäußert. Nach Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen will auch Brandenburg sein Polizeirecht aufbohren und den Ermittlern damit etwa eine Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern für das Abhören von Messenger-Diensten und Internet-Telefonie einräumen. Die rot-rote Landesregierung verfolge damit eine brandgefährliche Linie, warnten Sachverständige am Montag in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags in Potsdam. Dass die Lizenz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung mit einem Recht der Fahnder zur “heimlichen Wohnungsdurchsuchung” verknüpft werden solle, sei ein absolutes Novum, meinte Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Brandenburger Polizei. Dabei handle es sich um “mehr als ein Betretungsrecht wie beim großen Lauschangriff”, sodass die Eingriffsintensität der an sich bereits fraglichen Methode noch erheblich erhöht würde. Es gebe keine Untersuchungen, wie sich ein solche Vorgehen auf Betroffene auswirken könnte, aber die psychologischen Folgen dürften wohl ähnlich wie bei einem Wohnungseinbruchsdiebstahl sein. (…) Die “Kumulation neuer Befugnisse und das Herabsenken der Einschreitschwellen” erhöhen Hartge zufolge die Datenmengen auf ein Besorgnis erregendes Ausmaß. Dies werfe die Frage auf, “ob Brandenburg mit dem Gesetzentwurf nicht bereits nahe an eine flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten herankommt”...” Artikel von Stefan Krempl vom 09.01.2019 bei heise news externer Link

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