Dienstag, 22. Januar 2019
Nach Italien abgeschoben: Ein Mitorganisator der Proteste in Ellwangen berichtet – Petition für Rückkehr!
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt in extrem ungewöhnlicher
Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa M.
erneut ab und ordnet seine Abschiebung an - Rechtsmittel werden
eingelegt - Solidarität notwendig!
"Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018
einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns
anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der
Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine
rassistische Pogrom¬stimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die
Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste
die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“
musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung
im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir
bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der
Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender
gefragt ist. In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019
(zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines
Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine
Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen
Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive
Verschlechterung des Gesundheitszustandes) bezogen auf Italien
vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet.
Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten
falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen,
ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die
menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der
BAMF-Bescheid ist rechtswidrig. Wir werden im Auftrag von Alassa M.
sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der
Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der
aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
erheben..." Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom
19. Januar 2019 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/alassa190119.pdf
Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=136324
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