Dienstag, 22. Januar 2019

Nach Italien abgeschoben: Ein Mitorganisator der Proteste in Ellwangen berichtet – Petition für Rückkehr!



Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt in extrem ungewöhnlicher  
Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa M.  
erneut ab und ordnet seine Abschiebung an - Rechtsmittel werden  
eingelegt - Solidarität notwendig!

"Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018  
einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns  
anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der  
Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine  
rassistische Pogrom¬stimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die  
Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste  
die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“  
musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung  
im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir  
bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der  
Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender  
gefragt ist. In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des  
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019  
(zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines  
Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine  
Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen  
Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive  
Verschlechterung des Gesundheitszustandes) bezogen auf Italien  
vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet.  
Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten  
falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen,  
ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die  
menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der  
BAMF-Bescheid ist rechtswidrig. Wir werden im Auftrag von Alassa M.  
sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der  
Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der  
aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe  
erheben..." Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom  
19. Januar 2019 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/01/alassa190119.pdf

Siehe Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=136324

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