Sonntag, 6. Januar 2019

GDL vereinbart bei der Bahn neben Lohnerhöhungen auch Freizeitschutz und Besetzungsnormen

Lokführergewerkschaft erreicht Entlastung


Von Daniel Behruzi
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Nach sieben Verhandlungsrunden schrieb die GDL angeblich eine exakte Trennung von Arbeit und Freizeit im Tarifvertrag fest
Am Ende ging es ohne Streik: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Bahn AG einigten sich am Freitag in Frankfurt am Main nach sieben Verhandlungsrunden auf einen neuen Tarifvertrag. Wie bei der DGB-Gewerkschaft EVG sieht dieser schrittweise Lohnerhöhungen von insgesamt 6,1 Prozent bei einer Laufzeit von 29 Monaten vor. Man habe mit der »gleichen linearen Entgelterhöhung für alle Beschäftigten« leben können, weil ab 2020 ein neues Zulagensystem für Lokführer und Zugbegleiter greift, so die GDL in einer Mitteilung. »An dieser Stelle haben wir hervorragende Ergebnisse erzielt«, betonte Gewerkschaftschef Claus Weselsky. »Zum Beispiel haben wir im Zulagensystem ein zusätzliches Volumen von 1,5 Prozent mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vereinbart.« Die EVG hatte Mitte Dezember neben anderen Verbesserungen neue Zulagen im Volumen von 0,7 Prozent erreicht.
Mindestens so wichtig wie die Gehaltserhöhung war beiden Gewerkschaften in diesem Jahr die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die GDL schrieb nach eigenen Angaben unter anderem eine »exakte Trennung von Berufs- und Privatleben« fest. GDL-Sprecher Stefan Mousiol erläuterte auf jW-Nachfrage, Beschäftigte könnten Telefonanrufe, E-Mails oder SMS in ihrer Freizeit künftig ignorieren. Auch bislang sind sie zwar nicht verpflichtet, außerhalb des Dienstplans kurzfristig einzuspringen. Den Druck hätten die Kollegen bisher jedoch individuell aushalten müssen, jetzt gebe es eine tarifliche Vereinbarung, die ihre Freizeit schütze, so Mousiol.
Weitere Verbesserungen betreffen die Pausenregelungen, die Absicherung bei einem Betreiberwechsel, die betriebliche Altersversorgung und den Rechtsschutz von Beschäftigten mit Kundenkontakt. Zudem hat die GDL sogenannte Besetzungsnormen vereinbart, die festschreiben, wieviel Personal mit welcher Qualifikation in ICEs und ICs eingesetzt werden muss.

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