Dienstag, 15. Januar 2019

Brüssel vor der Gretchenfrage: Sind nur Unternehmens-Interna oder auch Whistleblower schutzbedürftig?


Kampagne „Whistles for Whistleblowers““Auf diese Frage muss der Europäische Rat jetzt schnell seine Antwort geben. Die Mitgliedsstaaten müssen sich auf einheitliche Mindeststandards zum Whistleblowerschutz verständigen, um in den Trilog mit Kommission und dem EP eintreten zu können. Ein gemeinsamer Entwurf der geplanten „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ sollte dem Parlament im Februar vorliegen, damit ein harmonisierter Whistleblowerschutz rechtzeitig vor den Europawahlen im Mai vom gegenwärtigen EP noch beschlossen werden kann. Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk, mahnt angesichts grassierender EU-Verdrossenheit zu einem klaren Signal an die europäischen Bürgerinnen und Bürger: „Es grenzte an eine demokratische Bankrotterklärung der nationalen Regierungs-Parteien, wenn sie der Zivilgesellschaft im anstehenden Wahlkampf erklären müssten, dass Whistleblower in Europa auch weiterhin unzureichend geschützt sind, während der Schutz von Geschäftsgeheimnissen (RL 2016/943) ausgeweitet wurde. Meinungs- und Informationsfreiheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht wären demnach zweitrangig.“ (…) In Deutschland herrscht beim Whistleblowerschutz noch immer das traditionell arbeitgeberfreundliche Richterrecht, nur punktuell ergänzt durch sektorale Gesetze. Das bedeutet eine unzumutbare Rechtsunsicherheit für potentielle Whistleblower. Ein horizontales Gesetz muss hier endlich mehr Klarheit schaffen…”
 Beitrag von Annegret Falter vom 10. Januar 2019 beim Whistleblower-Netzwerk externer Link, siehe dazu auch unser Dossier: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen gefährdet Presse- und Meinungsfreiheit: Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern Schutz von Journalisten und Whistleblowern

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