Dienstag, 2. Januar 2018

Karfreitag in Bochum: Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW


Nach der "Brian-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts: Zahlt die 
Stadt Bochum ein Bußgeld zurück? Ein besonderer Fall 
verfassungsrechtlicher Arglist

"Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde 
der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW 
nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr. 
Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen 
Anmerkung „einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist“. „Die 
Kammer hat  die Bochumer Verfassungsbeschwerde zwar „nicht zur 
Entscheidung angenommen“, gibt in der Begründung aber dem 
Schutzanliegen der Beschwerde Recht: der Beschwerdeführer habe nämlich 
die Möglichkeit gehabt, vom Regierungspräsidenten für die 
Filmvorführung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein 
vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, so das Bundesverfassungsgericht, 
wäre nach den Grundsätzen seiner „Karfreitagsentscheidung“ erfolgreich 
gewesen und hätte ein Bußgeld von vornherein verhindern können. (...) 
Ralf Feldmann problematisiert, mit welch zweierlei Maß das BVerG das 
Recht der Christen auf einen besonderen Stilleschutz einerseits und 
eine Fülle von Freiheitsrechten von Nicht-Christen andererseits 
behandelt. (...) „Wird sie schlussendlich wenigstens grundgesetzlichen 
Anstand zeigen und zumindest das Bußgeld, mit dem sie Wahrnehmung 
bürgerlicher Grundfreiheiten bestraft hat, zurückzahlen? Oder beharrt 
sie auf der Rechtskraft eines verfassungswidrigen Bußgeldes? (...) Wer 
einen Gottlosen bestraft, weil er nicht so lebt, wie Gläubige es nach 
ihrer Religion tun sollten, verletzt ein unverzichtbares Grundprinzip 
unserer Verfassung, auch wenn er nicht mehr foltert oder verbrennt, 
sondern nur ein Bußgeld verhängt.“ Mitteilung von Bochum Alternativ 
vom 18. Dezember 2017 - wir gratulieren!!!
http://www.bo-alternativ.de/2017/12/18/zahlt-die-stadt-das-bussgeld-zurueck/

Siehe dazu auch die ausführliche Anmerkung zum Beschluss des 
Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2017 (1 BvR 1489/16) von Dr. Ralf 
Feldmann (pdf)
http://www.bo-alternativ.de/aktuell/wp-content/uploads/2017/12/Ein-besonderer-Fall-verfassungsrechtlicher-Arglist.pdf

Siehe die Vorgeschichte im Dossier
http://www.labournet.de/?p=95531

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