Dienstag, 2. Januar 2018
Karfreitag in Bochum: Das Leben des Brian und das Feiertagsgesetz NRW
Nach der "Brian-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts: Zahlt die
Stadt Bochum ein Bußgeld zurück? Ein besonderer Fall
verfassungsrechtlicher Arglist
"Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat eine Verfassungsbeschwerde
der Initiative Religionsfrei im Revier gegen das Feiertagsgesetz NRW
nicht zur Entscheidung angenommen. Der Bochumer Amtsrichter a. D. Dr.
Ralf Feldmann nennt die Stellungnahme des BVerG in einer ausführlichen
Anmerkung „einen besonderen Fall verfassungsrechtlicher Arglist“. „Die
Kammer hat die Bochumer Verfassungsbeschwerde zwar „nicht zur
Entscheidung angenommen“, gibt in der Begründung aber dem
Schutzanliegen der Beschwerde Recht: der Beschwerdeführer habe nämlich
die Möglichkeit gehabt, vom Regierungspräsidenten für die
Filmvorführung eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Ein
vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren, so das Bundesverfassungsgericht,
wäre nach den Grundsätzen seiner „Karfreitagsentscheidung“ erfolgreich
gewesen und hätte ein Bußgeld von vornherein verhindern können. (...)
Ralf Feldmann problematisiert, mit welch zweierlei Maß das BVerG das
Recht der Christen auf einen besonderen Stilleschutz einerseits und
eine Fülle von Freiheitsrechten von Nicht-Christen andererseits
behandelt. (...) „Wird sie schlussendlich wenigstens grundgesetzlichen
Anstand zeigen und zumindest das Bußgeld, mit dem sie Wahrnehmung
bürgerlicher Grundfreiheiten bestraft hat, zurückzahlen? Oder beharrt
sie auf der Rechtskraft eines verfassungswidrigen Bußgeldes? (...) Wer
einen Gottlosen bestraft, weil er nicht so lebt, wie Gläubige es nach
ihrer Religion tun sollten, verletzt ein unverzichtbares Grundprinzip
unserer Verfassung, auch wenn er nicht mehr foltert oder verbrennt,
sondern nur ein Bußgeld verhängt.“ Mitteilung von Bochum Alternativ
vom 18. Dezember 2017 - wir gratulieren!!!
http://www.bo-alternativ.de/2017/12/18/zahlt-die-stadt-das-bussgeld-zurueck/
Siehe dazu auch die ausführliche Anmerkung zum Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2017 (1 BvR 1489/16) von Dr. Ralf
Feldmann (pdf)
http://www.bo-alternativ.de/aktuell/wp-content/uploads/2017/12/Ein-besonderer-Fall-verfassungsrechtlicher-Arglist.pdf
Siehe die Vorgeschichte im Dossier
http://www.labournet.de/?p=95531
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