Dienstag, 17. März 2015

Staatsanwälte werden aktiv

Weil die 19jährige Anti-IS-Kämpferin Ivana Hoffmann als deutsche Staatsbürgerin im Ausland starb, wird gegen Unbekannt ermittelt. Wegen des politischen Hintergrunds nimmt die Bundesanwaltschaft ihre Freunde ins Visier Ihr Leichnam wurde zeitweilig beschlagnahmt, ihre Freunde werden kriminalisiert: Während die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen zum Tod der 19jährigen Ivana Hoffmann aufgenommen hat, die am vergangenen Samstag im Kampf gegen die Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) in Syrien gestorben ist, nimmt die Bundesanwaltschaft die türkische Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) ins Visier. Nach einem Bericht von Spiegel online prüft die Strafverfolgungsbehörde ein mögliches Vorgehen gegen die MLKP, die dem Vernehmen nach mehrere Internationalisten an der Seite der kurdischen Volks- und Frauenselbstverteidigungskräfte (YPG und YPJ) stellt und Ivana Hoffmann als ihre Genossin bezeichnet. Denkbar wäre laut Spiegel online ein Verfahren gegen Anhänger der Organisation wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Was absurd klingt, da sowohl gutbürgerliche Zeitungen als auch Boulevardmedien in Deutschland YPG und YPJ für die Verteidigung der Stadt Kobani im vergangenen Jahr lobten, ist tatsächlich die offizielle Linie der Bundesregierung: Bei den Volksverteidigungseinheiten handle es sich um den militärischen Arm der Partei der Demokratischen Union PYD – und diese gelte als »syrischer Zweig« der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). So argumentierte die Bundesregierung Ende 2014 in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat dagegen Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Todes einer 19jährigen deutschen Staatsangehörigen aufgenommen. Der Leichnam der jungen Duisburgerin sei zwischenzeitlich über die Türkei nach Deutschland überführt und von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden, teilte diese am Freitag nachmittag mit. Eine Obduktion dauere noch an. Nach Angaben der türkischen Behörden habe die junge Frau zwei Schussverletzungen erlitten, von denen eine tödlich gewesen sei. »Das Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden, weil das deutsche Strafrecht auch dann Anwendung findet, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland getötet werden«, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anna Christiana Weiler. Am Freitag abend teilten ihre Freunde dann über Facebook mit, dass der Leichnam der jungen Frau von der Behörde freigegeben worden sei. Ivana Hoffmann könne somit wie geplant am Samstag in Duisburg beerdigt werden kann. Eine Trauerdemonstration mit internationalen Gästen, darunter Vertreter kurdischer Parteien aus der selbstverwalteten Region Rojava in Nordsyrien, ist ab 13 Uhr vor dem Hamborner Rathaus geplant. (jW)

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