Sonntag, 29. September 2013

Erste DNS-Entnahme im »RAZ-Verfahren«

Im Verfahren wegen der angeblichen »Bildung einer Nachfolgeorganisation der militanten Gruppe (mg), den Revolutionären Aktionszellen« (RAZ) wurde vergangene Woche die erste DNS-Probe genommen. Da der Beschuldigte nicht zur Vorladung in der Woche zuvor erschienen war, wurde er zur Abnahme verpflichtet und am Donnerstag in Stuttgart ins Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht. Die DNS-Entnahme ist seit Anfang September richterlich angeordnet. Die Beschuldigten gaben daraufhin bekannt, ihre DNS nicht freiwillig abzugeben, um zu verdeutlichen, dass sie sich dem »Repressionsdruck« nicht beugen werden.

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