Samstag, 10. August 2013

Regelsatz zu gering – Hartz IV Bezieher können Stromkosten nicht bezahlen

Aus eigenen Untersuchungen der Energieberatung “Stromspar-Check” lagen dem katholische Wohlfahrtsverband Verbrauchsdaten von 80.000 Haushalten in Deutschland vor, davon 3.000 Ein-Personen-Haushalte mit Hartz IV Bezug. Die Untersuchung der Hartz IV Haushalte hat ergeben, dass diese mehr Strom verbrauchen als im Regelsatz dafür vorgesehen ist – von 382 Euro werden ca. 32 Euro für Haushaltsenergie vom Gesetzgeber eingeplant. Die Berechnungen der Caritas ergeben, dass Leistungsbeziehern in Einpersonenhaushalten monatlich 9,30 Euro zur Deckung der Stromkosten fehlen. „Der Stromverbrauch von ALG-II-Empfängern ist unter anderem deshalb höher, weil sie häufiger zu Hause essen und tagsüber häufiger zu Hause sind als Personen mit einem Einkommen oberhalb der Grundsicherung“, sagte Caritas-Generalsekretär Georg Cremer der “taz”. Dabei macht Cremer auf die problematische Ermittlung des Regelsatzes aufmerksam, bei dem die statistischen Werte für Ausgaben zugrunde gelegt werden, die einem Erwerbstätigen im untersten Niedriglohnbereich für den persönlichen Lebensbedarf entstehen, auf die noch Abschläge vorgenommen werden. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Caritasverband eine Erhöhung des Regelsatzes, und zwar nicht nur um die 9,30 Euro sondern eine allgemeine Anpassung an die steigenden Strompreise. Gleichzeitig muss finanziell schwächeren Haushalten mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, um stromeffizientere Haushaltsgeräte wie z.B. Kühlschränke anschaffen zu können. Um die Energiekosten langfristig zu begrenzen, will sich die Caritas auch für die Durchführung energetischer Gebäudesanierungen einsetzen. Bei diesem Lösungsansatz taucht jedoch das Problem auf, dass im Umkehrschluss die ohnehin schon zu hohen Mieten, besonders in Großstädten, weiter ansteigen. Als Resonanz würden dann wieder noch mehr Streitigkeiten zwischen Hartz IV Beziehern und Jobcentern über die Übernahme der angemessenen Wohnkosten entstehen, weshalb der Verband von den Jobcentern und Sozialämtern die Übernahme aller real anfallenden Wohnkosten verlangt. Stromkosten vom Mund absparen Dieses Sprichwort wird bei finanziell schwachen Haushalten zur bitteren Realität. Wenn das Geld für die Übernahme der Stromkosten nicht reicht, müssen Hartz IV Bezieher an anderer Stelle sparen, häufig beim Essen oder anderen Dingen des täglichen Bedarfs. Aber selbst das reicht manchmal nicht aus, so dass im Jahr 2011 in 312.000 Haushalten der Strom abgestellt wurde und über sechs Millionen die Stromsperre angedroht wurde, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Zumindest Kranken, Schwangeren, und Familien mit Kindern dürfe der Strom nie gekappt werden, lautet die Forderung der Caritas. Handlungsbedarf sieht das Bundesarbeitsministerium dagegen nicht. „Der Regelbedarf ist so ausgestaltet, dass er den existenznotwendigen Bedarf deckt“, teilte eine Sprecherin des Ministeriums der “taz” auf die Kritik der Berechnung des Regelsatzes mit. Der Gesetzgeber sieht keine Veranlassung, anders als nach dem sorgfältig entwickelten und von den Gerichten bestätigten Berechnungsverfahren vorzugehen.

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