Freitag, 23. August 2013

Europäische Union polizeilicher Terrorphantasien: Gefährliche Terror-Waffe: Konzertkarten!

"Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek aus Luxemburg, 7.8.13 Die Anatolische Föderation Deutschlang organisierte am 8. Juni in Oberhausen (BRD) ein Konzert gegen Rassismus und für Gerechtigkeit für die NSU-Opfer mit »Grup Yorum«, der wahrscheinlich bekanntesten Musikgruppe in der Türkei: am 14.4.2013 kamen in Istanbul 550.000 zu ihrem Konzert. 14.000 kamen in Oberhausen, auch weil in Wien zwei Mitglieder der Anatolischen Föderation Österreich – Yusuf Tas und Özgür Aslan – fleißig Karten verkauften. Das mißfiel den BRD-Behörden, die lange Zeit unter dem Titel »Döner-Morde« eine falsche Spur zu Gunsten der unter Kontrolle des Verfassungsschutzes stehenden Neofaschisten legte. In einer Konzert-Pause sagte eine Angehörige eines der 10 Opfer denn auch, sie hätte die Polizei von Anfang an auf den Neonazi-Hintergrund hingewiesen, sie sei aber nur belächelt worden. Das Imperium schlägt zurück War der erste Akt politischer Aufklärung somit ein Erfolg für die Anatolische Föderation, setzte als Antwort darauf der bloßgestellte BRD-Staat seinen Repressionsapparat in Bewegung. Am 26. Juni 2013 kam es in Wien und Niederösterreich zu Hausdurchsuchungen auf Basis eines deutschen Auslieferungsantrages. Dabei wurden Unbescholtene wie Terroristen behandelt und Wohnungen verwüstet – von österreichischen Polizisten unter Führung deutscher Kollegen. Zunächst wurde Yusuf Tas und wenig später auch Özgür Aslan verhaftet. Nun ist es wohl so, daß Österreich gezwungen ist ein Verfahren durchzuführen nach einem einmal gestellten Auslieferungsantrag, doch sollte dieses Verfahren ausschließlich von österreichischen Behörden geführt werden – und einen Automatismus zur Inhaftnahme kann es dabei nicht geben. Das ganz besonders nicht angesichts der von deutscher Seite vorgebrachten »Begründung» für das Auslieferungsbegehr: Yusuf Tas und Özgür Aslan haben Karten fürs Konzert in Oberhausen verkauft; sie nahmen in der BRD teil an Demonstrationen zum 1. Mai sowie an Aktionen zur Solidarität mit politischen Gefangenen. Laut BRD-Behörden sei das der Beleg für die Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, weshalb sie nach dem entsprechenden deutschen Strafparagraphen 129b vor Gericht zu stellen seien. Das ist also die Demokratie, die sie meinen, die Herrschenden im Nachfolgestaat des Dritten Reiches! Wobei es solche Verfahren wegen Bildung einer angeblich terroristischen Vereinigung tatsächlich bereits gegeben hat: in Köln sitzt eine stellvertretende Vorsitzende der Anatolischen Föderation Deutschland nach einer solchen Verurteilung in Isolationshaft, etwas das laut Internationaler Anti-Folter-Konvention als geächtete Foltermethode zu gelten hat. Antrag ablehnen! All das sollte reichen, um die eindeutige Verletzung der Menschenrechte gegenüber antikapitalistisch eingestellten MigrantInnen in der BRD ebenso zu erkennen wie die Fadenscheinigkeit der Auslieferungsgründe im deutschen Begehr. Doch sieht es einstweilen nicht nach einer raschen und klaren Ablehnung aus. Es hat sich in Wien deshalb ein Unterstützungskomitee gebildet, das erstmals mit einer Kundgebung am 1. August um 17 Uhr vor dem Landesgericht für Strafsachen in die Öffentlichkeit trat. 100 Menschen folgten diesem Aufruf, womit die Behörden zumindest erfuhren, daß die beiden Inhaftierten nicht allein sind. Die österreichische Presse ignorierte das allerdings ebenso wie eine Presseaussendung – nur die »Kronen Zeitung« hatte laut Polizeibericht vermeldet, zwei »mutmaßliche türkische Terroristen» seien bei einer konzertierten deutsch-österreichischen Polizeiaktion verhaftet worden. Dieses Verschweigen einer Polizeistaatsaktion ist ein weiterer Skandal! Dies umso mehr als der 1974 in Hatay geborene Yusuf Tas aus einer christlich-orthodoxen Familie stammt und deshalb Asyl erhielt in Österreich als religiös Verfolgter. Vor kurzem wurde ihm noch die österreichische Staatsbürgerschaft in Aussicht gestellt. Özgur Aslan seinerseits stammt aus einer Arbeiterfamilie, lebt seit 1997 in Österreich und ist seit 2006 bei der Anatolischen Föderation Österreich aktiv. Wahlkampf ist In der BRD wie in Österreich läuft gerade ein Parlamentswahlkampf, und Fremdenfeindlichkeit war noch immer ein Rezept, um Stimmen zu keilen. Das erklärt wohl auch, daß am 25. Juli um 7 Uhr morgens 70 österreichische Polizisten, diesmal begleitet von deutschen Beamten in Zivil, im kärtnerischen Döbriach ein Feriencamp der Anatolischen Föderation umstellten – unter dem Vorwand einer »gewöhnlichen fremdenpolizeilichen Maßnahme« wurden alle Anwesenden kontrolliert und registiert. Beim Besitzer der Lokalitäten, der SPÖ, wurde die Polizei ebenfalls vorstellig: wieso sie einer terroristischen Organisation (sic!) das Camp erlaubten. Die SPÖ wies die Anschuldigung immerhin zurück: die anatolische Föderation sei keinesfalls terroristisch, und sie hätten seit Jahren jeden Sommer »bei uns« ihr Sommercamp. Besuchsverweigerung So lockert nimmt die zuständige Staatsanwältin Magistra Frank die Sache nicht. Sie hat dem in Wien wohnenden Cousin von Yusuf Tas dessen Besuch verweigert: sie müsse zuerst die deutschen Behörden fragen, ob sie damit einverstanden seien. Eine österreischische Staatsanwältin braucht die Zustimmung aus der BRD? Wo sind wir eigentlich: in Berlin oder in Wien? Auch darf bei den streng überwachten Besuchen nur Deutsch geredet werden – es sei denn, die Besucher brächten auf eigene Kosten einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher mit. Die Eltern von Özgür Aslan konnten deshalb kaum ein Wort mit ihrem Sohn wechseln... Die Antwort auf all das ist seit 1.8. ein Hungerstreik von Yusuf Aslan und seit 3.8. von Angehörigen in einem Zelt vor dem Justizministerium in der Wiener Museumstraße. Damit hat der Wiener Statmagistrat jetzt ein Problem wegen Zweckentfremdung einer öffentlichen Grünfläche. Wien bleibt Wien war schon immer eine gefährliche Drohung! jmj

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