Samstag, 17. August 2013
Justiz drangsaliert Atomwaffengegner
Friedensaktivist wehrt sich gegen Strafbefehl wegen Aufforderung zu Sitzblockaden am Fliegerhorst Büchel
Von Michael Merz
Für sein Engagement gegen Atomkraft und Nuklearwaffen hat Hermann Theisen schon mehrfach den Arm des Gesetzes zu spüren bekommen. Nun ist es wieder soweit. Theisen verteilte Flugblätter, die zur Sitzblockade des Fliegerhorstes Büchel Anfang August (jW berichtete) aufriefen. Hier werden, so sind sich nicht nur Friedensaktivisten sicher, unter strengster Geheimhaltung die letzten amerikanischen Atomwaffen auf deutschem Boden gelagert.
Vor dem Haupttor des Stützpunktes wurde der Flugblattverteiler am 22. Mai vertrieben. Die Bundeswehr erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, die Polizei erteilte Platzverweise. Zwei Tage später stand Theisen mit den Flugblättern vor dem Bahnhof Koblenz. Ein Staatsanwalt gesellte sich dazu, erkannte im »Aufruf zu gewaltfreien Aktionstagen in der Eifel« sofort »Gefahr in Verzug« und ließ 125 Flugblätter beschlagnahmen.
Doch damit nicht genug. Die Rechnung erhielt Theisen Anfang August per Strafbefehl vom Amtsgericht Koblenz. 600 Euro soll er für das Verbreiten von Schriften zahlen, die angeblich zu einer rechtswidrigen Tat auffordern. Alternativ kann er auch einen Tag im Knast absitzen. Theisen erhob Einspruch. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte auf jW-Nachfrage mit, der zuständige Richter des Amtsgerichts Koblenz werde einen Termin zur öffentlichen Hauptverhandlung bestimmen – sofern der Einspruch zulässig sei.
»Das ist Realsatire«, ärgert sich Theisen. Ihm kommt das wohlbekannt vor. Schon vor 26 Jahren, 1987, hat er Flugblätter mit ähnlichem Inhalt verteilt. Die Reaktion der Justiz war zunächst vergleichbar. Damals hatte Theisen zur Blockade der Raketenbasis Pydna bei Hasselbach aufgerufen. Sein Fall ging durch mehrere Instanzen. 1995 urteilte das Bundesverfassungsgericht in der sogenannten Sitzblockadeentscheidung, daß solche Protestaktionen nicht als Nötigung ausgelegt werden können. Es folgte der Freispruch für den heute 49jährigen Heidelberger, 1996 wurde er deshalb für zwei Tage Erzwingungshaft mit 40 D-Mark entschädigt. Doch für die Koblenzer Richter hat das heute keine Bedeutung mehr. »Sie verwiesen mich auf die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der gewaltfreie Sitzblockaden nun doch wieder strafbar sein können, wenn sie den Verkehr behindern«, erläuterte Theisen im Gespräch mit jW. Nach Rechtsprechung des BGH ist nämlich eine Sitzblockade immer dann strafbar, wenn sich dadurch ein Verkehrsstau bildet. Und der sei vor dem Kasernentor in Büchel zu erwarten gewesen. Auch das Verfassungsgericht bestätigte die »Zweite-Reihe-Rechtsprechung« des BGH. Dabei ging es um eine Sitzblockade kurz vor dem Irak-Krieg im März 2004. Am US-Luftwaffenstützpunkt Frankfurt am Main blockierten rund 40 Menschen die Zufahrtsstraße zur Wohnsiedlung Gateway Gardens. Als sich die Autos in mehreren Reihen stauten, schleppten Polizisten die Blockierer weg.
Für den Aktivisten Theisen geht es in der juristischen Auseinandersetzung um Grundrechte: »Keine Justizbehörde hat auch nur ansatzweise den Artikel fünf zur Meinungsfreiheit in Betracht gezogen.«
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