Freitag, 23. August 2013
35 Jahre Haft für Wikileaks-Informanten Bradley Manning
Bürgerrechtsorganisationen kritisieren Strafe für Bradley Manning als unverhältnismäßig
Fort Meade (Agenturen/nd). Der Wikileaks-Informant Bradley Manning ist zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Das gab eine US-Militärrichterin am Mittwoch in Fort Meade bei Washington bekannt. Zudem wurde er unehrenhaft aus der Armee entlassen.
Der Soldat hatte Hunderttausende vertrauliche Dokumente an die Enthüllungsplattform gegeben und war Ende Juli unter anderem wegen Geheimnisverrats, Spionage, Computerbetrugs und Diebstahls für schuldig erklärt worden. In dem am schwersten wiegenden Punkt »Unterstützung des Feindes« (aiding the enemy) wurde er dagegen freigesprochen.
Die Ankläger hatten mindestens 60 Jahre gefordert. Insgesamt dreieinhalb Jahre werden von der Strafe abgezogen, weil Manning bereits seit Mai 2010 in Untersuchungshaft sitzt und dabei nach Ansicht der Richterin Denise Lind teilweise besonders schwere Bedingungen erleiden musste. Eine Entlassung Mannings aus dem Gefängnis vor Ablauf seiner Strafe ist rechtlich möglich.
Unverhältnismäßige Strafe
Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert die Haftstrafe für den Wikileaks-Informanten Bradley Manning als unverhältnismäßig hart. Mit dem am Mittwoch verkündeten Strafmaß von 35 Jahren Haft ist eine US-Militärrichterin zwar hinter der Forderung der Anklage zurückgeblieben. Dennoch wird Manning viele Jahre im Gefängnis verbringen.
»Das Urteil gegen Bradley Manning ist ein weiterer Beleg, dass die USA endlich ein Gesetz zum Informantenschutz brauchen«, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. Leider nehme es die US-Öffentlichkeit seit den Anschlägen vom 11. September 2001 allzu leicht hin, wenn die nationale Sicherheit als Argument gegen Pressefreiheit und andere Bürgerrechte ausgespielt werde.
»Wenn Präsident Barack Obama seinen Feldzug gegen Whistleblower nicht schnell beendet, werden Journalisten in den USA bald immer weniger in der Lage sein, Fehlverhalten von Regierung und Behörden aufzudecken.« An die Prüf- und gegebenenfalls Berufungsinstanzen der US-Militärgerichtsbarkeit appellierte Rediske, die Möglichkeiten einer Strafmilderung für Manning auszuschöpfen.
Ein trauriger Tag
Auch die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU sprach von einem »traurigen Tag«. Wenn ein Rechtssystem nicht zwischen Verrat und der Weitergabe von Informationen unterscheide, um eine öffentliche Debatte anzustoßen, führe das zu ungerechten Ergebnissen. Der Öffentlichkeit werde so wichtige Informationen vorenthalten, erklärte die ACLU. Manning werde härter bestraft als andere, die für Folter von Gefangenen verantwortlich seien.
Ähnlich reagierte Amnesty International. Die USA sollten lieber Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem »Kampf gegen den Terror« nachgehen, erklärte Widney Brown für die Bürgerrechtsorganisation. »Bradley Manning hat aus dem Glauben heraus gehandelt, er könne eine wichtige öffentliche Debatte über die Kosten des Krieges anstoßen«. Das Anti-Spionage-Gesetz der USA müsse dringend überarbeitet werden, forderte sie.
Der Journalist Glenn Greenwald verglich den Fall von Manning mit dem des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden. »Oh, ich frage mich warum Snowden dem US-Justizsystem als Whistleblower nicht traut«, schrieb er im dem Online-Netzwerk Twitter. Greenwald arbeitet mit Snowden zusammen, um Informationen über Internetüberwachung durch britische und US-Geheimdienste öffentlich zu machen.
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