Montag, 26. Oktober 2009

Kinderarmut durch die Hartz-Gesetze

Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20.
Oktober 2009 (..) über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1
BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar
2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen
SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für
Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw.
Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind…“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Informationen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096

Siehe dazu auch:

a) Mehr soziale Gerechtigkeit? Beginn der Verhandlungen vor dem
Bundesverfassungsgericht

„Am Dienstag, den 20. Oktober, geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelungen für Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres und für Erwachsene verfassungsgemäß sind.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des
gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall das
Bundesverfassungsgericht verhandelt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 19.10.09
https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/sozial-gerecht

b) Worum geht es bei der Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistungen für
Kinder durch das Bundesverfassungsgericht? Die drei wesentlichen Fragen

Special bei den Erwerbslosen in ver.di
https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/drei-fragen

c) Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ‚Hartz IV’-Regelsätzen:
Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig

„Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in
Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung
der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für
Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den
vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt…“ Pressemitteilung
vom 20.10.2009 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/kinderbfg_bag.pdf

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