Freitag, 9. Oktober 2009

Zwangsarbeit in der antikommunistischen Wohlstandsgesellschaft

Urteil: Amt darf Hartz-IV-Empfänger zu Praktikum zwingen

„Das Bundessozialgericht schränkt die Rechte von Hartz-IV-Empfängern ein.
Demnach dürfen die Behörden Arbeitslose verpflichten, zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bewerbungen, Praktika oder Kurse
zu besuchen. Die Richter legen somit fest, welche Zwänge die Jobsuchenden
hinnehmen müssen…“ Artikel in Die Welt vom 22. September 2009
http://www.welt.de/wirtschaft/article4589149/Amt-darf-Hartz-IV-Empfaenger-zu-Praktikum-zwingen.html

Siehe dazu:

a) Kein Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung

Medieninformation des Bundessozialgerichts vom 22. September 2009 (Az.: B
4 AS 13/09 R)
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2009&nr=11141&pos=1&anz=42

b) Arbeitsagentur darf Hartz IV Empfänger zum Prakikum zwingen –
umfangreiche Debatte zum Urteil bei chefduzen
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,19701.msg179751.html#msg179751

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