Kriminalisierung der Gegenaktionen zum Naziaufmarsch am 03.Oktober in
Bitterfeld
„Im Rahmen der Mobilisierung gegen eine Nazidemo am 03.Oktober in
Bitterfeld (Sachsen Anhalt) wurde der Mobi-Blog http://abw.blogsport.de
der zu Gegenaktionen zum Naziaufmarsch aufrief gesperrt. Hintergrund ist
ein Ermittlungsverfahren gegen die Seite durch die Polizeidirektion
Sachsen-Anhalt Ost wegen Verstoß gegen § 21 Versammlungsgesetz in
Verbindung mit § 111 STGB (Aufruf zu Straftaten)…“ Bericht vom 29.09.2009
bei indymedia, dort auch Aufruf für die Gegenaktionen zum Naziaufmarsch am
03. Oktober in Bitterfeld
http://de.indymedia.org/2009/09/262197.shtml
Siehe auch den Aufruf des Aktionsbündnis gegen den Naziaufmarsch am
dritten Oktober in Bitterfeld
http://ab-03oktober.blogspot.com/
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