Bundesagentur für Arbeit bügelt Fehler aus. Sanktionierte sollten tätig
werden
„Das Bündnis für ein Sanktionsmoratorium begrüßt die überfällige
Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA), Fälle von regelwidrig
verhängten Hartz-IV-Sanktionen aufzurollen, die einen der zahlreichen
Sanktionstatbestände betreffen. Die BA hatte in einer Dienstanweisung vom
20.12.2008 klargestellt, dass die Weigerung, eine
Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, nicht mehr sanktioniert werden
dürfe. Dennoch weist die Statistik der BA für dieses Jahr bis
einschließlich Juni (spätere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht) über
2.000 Sanktionen für diesen Tatbestand aus. (Die BA spricht in ihrer
Dienstanweisung von ca. 1.000 für den Zeitraum Januar bis Mai.) „Wir haben
die BA in einem Offenen Brief vom 18.9.2009 zu diesem Vorgang befragt“, so
Claudia Daseking vom Bündnis für ein Sanktionsmoratorium. „Nun hat die BA
endlich ihre Mitarbeiter angewiesen, diese Fälle spätestens bis zum
30.11.2009 zu überprüfen und die zu Unrecht geminderten Beträge an die
Betroffenen auszuzahlen“, berichtet Daseking…“ PM des Sanktionsmoratoriums
vom 27.10.2009 bei Tacheles
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1866
Siehe dazu:
a) Die angesprochene PM vom 18.9.09 (pdf):
http://www.harald-thome.de/media/files/Buendnis_f_e_Sanktionsmorator_Off_Brief-2009_09_18.pdf
b) Die BA-Weisung:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/VI-SGB-2-2009-10-13.html
c) Siehe dazu auch: Diskussion > (Lohn)Arbeit: Realpolitik > Zwang >
Schikanen > Sperren
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/zwang/sperre.html
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