„Am 7.10. gab das Arbeitsgericht Berlin dem Antrag auf Einstweilige
Verfügung gegen den Boykottaufruf der FAU für das Kino Babylon Mitte
statt. Grund für dieses Urteil war laut Angaben der Richterin die
angeblich fehlende Tariffähigkeit der Basisgewerkschaft Freie
ArbeiterInnen-Union (FAU): die Gewerkschaft sei zu klein. Damit war
ausdrücklich nicht der Organisierungsgrad im Kino selbst gemeint, wo über
ein Drittel der Belegschaft einen FAU-Ausweis besitzt, sondern die
betriebsübergreifende Mitgliederzahl…“ Presseerklärung der FAU vom
13.10.09
http://www.fau.org/artikel/art_091013-075030
Zum Hintergrund siehe im LabourNet: Branchen > Medien u. IT > Bild und
Ton: Rundfunk / Fernsehen / Kino allgemein > Babylon
http://www.labournet.de/branchen/medien-it/babylon.html
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