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Montag, 26. Oktober 2009

Weiteres zu Kinderarmut vor Gericht...

Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht – es geht nicht „nur“ um Kinder

a) Stellungnahme zur Entstehung und zur Höhe der Regelleistungen im SGB
II/SGB XII

„Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Regelleistungen hat
der Kläger Thomas Kalley eine umfassende Stellungnahme in Auftrag gegeben.
In dieser wird von Rüdiger Böker (Dipl. Kaufmann und Mitglied des
Deutschen Sozialgerichtstag e.V.) die Stellungnahme der Bundesregierung
zur Ermittlung der Höhe der Regelleistungen zerpflückt…“ Stellungnahme
dokumentiert bei Tacheles
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Ermittlung_Regelleistungen_Stellungnahme.aspx

b) Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht - Erste Kurzeinschätzung von
Seiten Tacheles

„Viele Fragen, kaum Antworten – die Bundesregierung blamiert sich vor dem
obersten Gericht.
Darauf hatten viele Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II,
Sozialpolitiker/innen und Fachjuristen lange gewartet: Am 20. Oktober 2009
befasste sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erstmals mit der
Frage, ob die Hartz IV-Regelleistungen IV für ein menschenwürdiges Leben
ausreichen. Nachdem am 20.12.2007 in einem Urteil des Zweiten Senats des
BVerfG die 2005 gegründeten Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und
Kommunen für verfassungswidrig erklärt wurden, droht der Hartz IV-Reform
beim Ersten Senat nun ein ähnliches Schicksal in Bezug auf die Festlegung
der Regelleistungen…“ Kommentar der Tacheles-Online Redaktion vom 22.
Oktober 2009
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/HartzIV_Verfassungsgericht.aspx

c) Rückwirkend Ansprüche sichern? – Rechtliche Tipps zur anstehenden
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über die Regelleistungen

„Das BVerfG wird am 20. Oktober die Höhe der Regelleistungen überprüfen.
Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der Bemessung der Kinderregelleistung
festgestellt werden. Wir geben hier ein paar Tipps, wie gegebenenfalls
rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche gesichert werden können…“
Infos von und bei Tacheles
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

d) Thomas Kalley: Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!

Offner Brief an die Bewegung vom 25. Oktober 2009 von Thomas Kalley, einer
der Kläger von Karlsruhe
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Verfassungsgericht_Stellungnahme_Kalley.aspx

e) Siehe dazu auch: Diskussion > (Lohn)Arbeit: Realpolitik > Hartz IV >
ALG II und Kinder/Jugendliche > Hartz-IV-Regelleistungen für Kinder vor
dem Bundesverfassungsgericht
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/kinder_bvg.html

Vor Gericht: Kinderarmut durch die Hartz-Gesetze

Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

a) Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht: Viele Fragen, kaum Antworten
– die Bundesregierung blamiert sich vor dem obersten Gericht

Bericht vom 20.10.2009 von und bei Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits-
und Sozialrecht, Fürth/Bayern
http://www.400-euro.de/bverfg.html

b) Armut: Abrechnung in Karlsruhe

Fast 1,7 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Jetzt muss das
Bundesverfassungsgericht prüfen, ob ihr Leben durch politische Willkür
unnötig erschwert wurde. Artikel von Dietmar Hipp und Guido Kleinhubbert
bei Spiegel online vom 19. Oktober 2009
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,655928,00.html

c) Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das
Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und
der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ:
Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der
Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt
dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum…“ Artikel von Wolfgang
Lieb vom 19. Juni 2006 auf den Nachdenkseiten
http://www.nachdenkseiten.de/?p=1356

d) Liebe ALG II-Empfänger, wir lernen doch noch...

Die Bundesregierung gerät beim Thema ALG II zunehmend in Erklärungsnot.
Eine Rolle spielen Pelzmäntel, Lernprozesse und Haarshampoo. Kommentar von
Bettina Winsemann im telepolis-Blog vom 21.10.2009
http://www.heise.de/tp/blogs/5/146396

Kinderarmut durch die Hartz-Gesetze

Mündliche Verhandlung in Sachen „Hartz IV“

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 20.
Oktober 2009 (..) über eine Vorlage des Hessischen Landessozialgerichts (1
BvL 1/09) und über zwei Vorlagen des Bundessozialgerichts vom 27. Januar
2009 (1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) zu der Frage, ob die Regelungen im neuen
SGB II, die die Höhe der Regelleistung bei der Grundsicherung für
Arbeitssuchende für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bzw.
Familien mit Kindern in diesem Alter betreffen, verfassungsgemäß sind…“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Informationen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-096

Siehe dazu auch:

a) Mehr soziale Gerechtigkeit? Beginn der Verhandlungen vor dem
Bundesverfassungsgericht

„Am Dienstag, den 20. Oktober, geht es vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelungen für Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres und für Erwachsene verfassungsgemäß sind.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vertritt im Rahmen des
gewerkschaftlichen Rechtschutzes eine Familie, über deren Fall das
Bundesverfassungsgericht verhandelt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 19.10.09
https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/sozial-gerecht

b) Worum geht es bei der Überprüfung der Hartz-IV-Regelleistungen für
Kinder durch das Bundesverfassungsgericht? Die drei wesentlichen Fragen

Special bei den Erwerbslosen in ver.di
https://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/drei-fragen

c) Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zu ‚Hartz IV’-Regelsätzen:
Regelleistung von Kindern und Jugendlichen um 40 Prozent zu niedrig

„Aufgrund der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in
Sachen ‚Hartz IV’ am 20. Oktober erklärt die Bundesarbeitsgemeinschaft
(BAG) Prekäre Lebenslagen e.V., dass der Gesetzgeber bei der Festlegung
der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (‚Hartz IV’) für
Kinder und Jugendliche im Durchschnitt um 40 Prozent unter den
vergleichbaren Ausgaben von Eltern, die nicht auf Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII angewiesen sind, liegt…“ Pressemitteilung
vom 20.10.2009 (pdf)
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/kinderbfg_bag.pdf