Mittwoch, 19. Februar 2020

Missverständnisse über die Bestrafung im Islam

Ist es denn heule noch möglich, jene vorsintflutlichen Strafen aus der Wüste anzuwenden? Kann es denn angehen, eine Hand wegen eines Viertel Dinars abzuhacken? Heute, wo wir uns im 21. Jahrhundert befinden, in dem der Verbrecher als ein Opfer der Gesellschaft bezeichnet wird, das man behandeln und heilen muss, an den man jedoch keinesfalls Hand anlegen darf?

Im 21. Jahrhundert ist es erlaubt, beispielsweise in Nordafrika in einem Gemetzel 40 000 unschuldige Menschen umzubringen, jedoch es ist nicht erlaubt, an einer einzelnen Hand anzulegen, der als Schwerverbrecher überführt ist.
Wie sehr doch die Menschen immer wieder auf Schlagwörter hereinfallen und sich davon täuschen lassen!
Lassen wir die Zivilisation des 21. Jahrhunderts zurück, um sie sich durch ihre eigenen Verbrechen schlagen zu lassen, und beschäftigen wir uns mit dem Verbrechen und seiner Bestrafung im Islam.
Im allgemeinen wird unter dem Begriff Verbrechen ein Angriff eines Individuums auf die Allgemeinheit verstanden. [1] Deshalb waren die Ideen, die man in den verschiedenen Völkern über das Verbrechen und seine Bestrafung hatte, eine kennzeichnende Eigenschaft der Völker in der Natur ihrer Beziehungen zwischen Individuum und Gesellschaft. So übersteigern individualistische Völker, wie z.B. die kapitalistischen Staaten des Westens, die Wichtigkeit des Einzelnen und machen sie zum Zentrum des gesamten gesellschaftlichen Lebens, ebenso wie sie das Recht der Gemeinschaft am einzelnen untertreibt, so dass seine Freiheit nicht zugunsten der Gesellschaft eingeschränkt werden darf. Diese Ansicht überträgt sich selbstverständlich auch auf die Betrachtung von Verbrechen und Strafe. So stehen jene Staaten dem Kriminellen mit Mitleid gegenüber, und sehen in ihm ein Opfer der Gesellschaft, der schlechten Umgebung, der psychischen Komplexe oder anderer nervlicher Belastungen, unter denen er sich nicht mehr in der Hand haben konnte. Es erfolgt daher eine Erleichterung der Strafen, so weil dies möglich ist. besonders in Verbrechen charakterlicher Art. wo es sogar so weit geht, überhaupt den Rahmen gesetzlicher Sanktion zu verlassen. Hier greift die Psychologie ein, um das Verbrechen durch Analyse zu entkräften.
Es war Sigmund Freud, der diesen bahnbrechenden Umsturz in der Bewertung des Verbrechens verursachte, indem er erklärte, dass der Verbrecher ein Opfer seines von Religion, Gesellschaft, Tradition und Charakter unterdrückten Geschlechtstriebs sei, der eine sexuelle Kraft entstehen ließe, die nach Entladung suche. Ihm folgten andere Schulen der Psychoanalyse, gleich, ob sie die Theorien Freuds von der Sexualität als Hauptkraft des Lebens bestätigten oder nicht. Der Verbrecher wurde demnach als Wesen definiert, in dem sich eine Anzahl von negativen Faktoren ansammelt, und der sich gegen die Einflüsse der Gesellschaft und die besonderen Umstände seines Lebens nicht wehren kann, und daher eher einem Kind gleicht. Man glaubte an die sogenannte Macht der Seele, die dem Menschen keinen Willen und keine Kraft über seine Psyche lässt, so dass er unter innerlichem Zwang handelt. 
Auf der anderen Seite stehen jene Völker, bei denen die Gesellschaft als Mittelpunkt gilt, und bei denen es dem Individuum strengstens untersagt wird, aus diesem Rahmen herauszufallen. Daher reichen die für solche Delikte festgesetzten Strafen bis zur Folter und zur Hinrichtung. Besonders der Kommunismus glaubt daran, dass der Grund für Verbrechen nur in Ökonomischen Problemen zu suchen ist und nicht in psychischen Gebrechen, wie dies Freud und andere Psychoanalytiker annehmen. In einem ökonomisch falsch geführten System können keine guten Charaktere entstehen, und daher ist der Verbrecher auch nicht zur Verantwortung zu ziehen. In einem kommunistisch geführten Land wie Russland jedoch herrscht ein wirtschaftlich völlig gerechtes System, und ich frage mich, wie es dort trotzdem zu Verbrechen kommen kann, und warum dort die Gerichte mit Gefängnisstrafen operieren müssen!
Jedenfalls gibt es keinen Zweifel daran, dass jede der beiden Anschauungsweisen teils im Recht ist, teils aber auch ins Extrem geht. Einerseits ist es sicherlich richtig, dass die Umstände das Individuum prägen, und dass Komplexe und psychische Krankheiten zu Verbrechen fuhren können. Aber der Mensch ist doch trotz allem nicht ein solch hilfloses, passives Wesen, das völlig unfähig ist, diese Umstände zu überwinden. Der Fehler der Psychoanalytiker besteht, durch ihre Arbeitsweise bedingt, darin, dass sie die treibende Kraft im Menschen einem Dynamo gleichsetzen, jedoch die zurückhaltenden Kräfte in ihm nicht auch als Bremsen erkennen, obwohl doch gerade das ein grundlegender und nicht von außen auferlegter Zug in der menschlichen Persönlichkeit ist. Jene Kraft, die das Kind selbst ohne die
Einwirkung von außen in einem bestimmten Alter dazu bewegt, den Harndrang zu beherrschen, so dass es nachts nicht mehr in sein Bett nässt, ist ein Ausdruck oder ein Beispiel jener bremsenden Kraft, die unsere Handlungsweisen und Reaktionen regelt, und nicht immer wird sie von den Trieben oder von Leidenschaften verdeckt.
Auf der anderen Seite sind natürlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse an der Bildung der Gefühls- und Handlungswelt des Einzelnen beteiligt. Der Hunger treibt den Menschen zum Verbrechen und zum charakterlichen Niedergang, trägt zur Auflösung des Selbstbewusstseins bei und lässt Hass und Missgunst entstehen. Jedoch daraus abzuleiten, dass der ökonomische Status die einzige treibende Kraft und allein verantwortlich für die Handlungsweise des Menschen sei, ist eine übertriebene Anschauung, die einige Realitäten des Lebens außer Acht lässt. Überdies widerspricht dem die Situation in der Sowjetunion selbst, in der es Verbrechen gibt, obwohl ihre Vertreter behaupten, dass sie den Hunger und die Armut besiegt hätten.


Nun bleibt uns noch zu fragen: Wie weit geht die Verantwortung des Verbrechers für seine Tat, so dass wir ihn dafür bestrafen müssen oder nicht? Von diesem Blickpunkt aus betrachtet der Islam das Problem der Tat und Bestrafung. Er setzt die Bestrafung nicht aufs Geratewohl fest, oder vollzieht sie gar ohne Überlegung. Der Islam ist in seinem System einzigartig, da er sowohl den Auffassungen der kapitalistischen wie auch der kommunistischen Länder entgegenkommt, jedoch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beiden herstellt, und alle Umstände und Rahmenbedingungen vereint. Das Verbrechen wird sowohl aus den Augen des Täters betrachtet wie auch aus der Sicht der Gesellschaft, an der es begangen wurde. Danach wird dafür eine gerechte Konsequenz festgesetzt, die sich weder an verkorksten Ideen noch an den Interessen einzelner oder mehrerer Personen orientiert. 
Der Islam sieht in einigen Fällen abschreckende Strafen vor, die oberflächlich betrachtet hart und entsetzlich erscheinen, aber man darf dabei nicht übersehen, dass sie erst dann angewendet werden, wenn man sich vorher versichert hat, dass das Verbrechen auch tatsächlich vom Beschuldigten begangen wurde. Dabei darf es auch nicht den geringsten Zweifel an seiner Schuld geben, und er darf auch nicht unter äußeren Zwängen gestanden haben. So wird z.B. einem Dieb die Hand abgeschlagen, jedoch darf dies auf keinen Fall geschehen, wenn Hunger der ausschlaggebende Anlass für seine Tat gewesen ist. Ehebrecher werden mit Steinigung bestraft, jedoch nur dann, wenn es sich um verheiratete Täter handelt, und vier Augenzeugen diese Tat sicher bestätigen können. Das ist gleichbedeutend damit, dass die beiden diese Unsittlichkeit  in  der Öffentlichkeit begingen, da es sonst unmöglich wäre, die Aussage von vier Augenzeugen zu erhalten.
Dies ist die Vorgangsweise bei allen anderen festgesetzten Strafen im Islam Wir können dies an einem einfachen Grundprinzip ablesen, das Umar Ibn Al-Khattab festgesetzt hat, und er ist einer der brillantesten islamischen Rechtsgelehrten, und überdies zahlt er zu den genauesten Anwendern dieses Gesetzes. So ließ er während eines gesamten Jahres, in dem Hunger herrschte, das Strafmaß für Diebstahl außer Acht, da hier der Zweifel bestand, die Menschen könnten aus Mangel an Nahrung zum Diebstahl verleitet werden. Die nachfolgende Erzählung aber zeigt besser das Prinzip, das wir veranschaulichen wollen: "Es wurde berichtet, dass Burschen des Ibnu Hatib Bin Abi Balta'a die Kamelstute eines Mannes gestohlen hatten, der mit ihnen zu Umar kam. Es wurde in einer Untersuchung festgestellt, dass sie tatsächlich die Schuldigen waren und Kathier Bin As-Salt entschied, dass ihnen die Hände abzuschlagen seien. Als er sich daran schicken wollte, das Urteil vollstrecken zu lassen, hielt Umar ihn zurück und sagte: "Bei Allah, wenn ich nicht wüsste, dass ihr sie arbeiten lasst und dann aber hungrig lasst, so dass es selbst erlaubt für sie wäre, das zu essen, was Allah verboten hat, so würde ich ihnen die Hände abschlagen!" Dann wandte er sich an Ibnu Hatib und sagte zu ihm: "Bei Allah, ich werde dir eine Strafe erteilen, die dich schmerzen wird!" Sodann wandte er sich an den Besitzer der gestohlenen Kamelstute und fragte ihn: "Für wieviel wäre die Stute von dir gekauft worden?" Der Mann antwortete: "Für vierhundert." Da wandte sich "Umar an Ibnu Hatib und befahl ihm: "Geh und gib ihm 800 (Dirham)." Dies ist der Ausdruck eines klaren Prinzips: Die Anwendung der Höchststrafe hat sich nach dem Ausmaß der äußeren, zur Tat treibenden Begleitumstände zu richten. Wegweisend dafür ist der Ausspruch des Propheten: "Die Höchststrafen werden durch die Zweifel eingeschränkt." (überliefert von Abdullah Bin Abbas).
Wenn wir die islamische Politik genauer betrachten, so linden wir, dass bei allen festgesetzten Strafen zuerst eine Änderung der Gesellschaft vorausgeht, bei der Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die das Entstehen der Straftaten vom Prinzip her verhindern soll. Erst dann kommt man zur Bestimmung von harten, abschreckenden Strafen, wobei sie zu jenem Zeitpunkt als gerecht erscheinen, da der einzelne keinen reellen Grund mehr hat, das Verbrechen zu begehen. Sollte die Gesellschaft jedoch aus irgendeinem Grund versagt haben, und somit Anlass für das Entstehen von Verbrechen gegeben haben, bzw. falls auch nur der geringste Zweifel daran besteht, so dürfen die Höchststrafen nicht mehr angewendet werden, der
Richter hat dann entweder entsprechend mildere Strafen festzusetzen oder den Beschuldigten überhaupt freizulassen, wobei sich dann das Strafmaß nach dem Grad der Verantwortlichkeit bzw. nach dem Grad der Veranlassung zu richten hat.
Ein Beispiel ist die Verteilung des Volksvermögens, die gerecht erfolgen muss, so wie es zu Zeiten des Umar Ibn Abdul-Aziz gelang, die Armut völlig zum Verschwinden zu bringen. So ist der Staat verantwortlich für jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft, ungeachtet der Religion, des Geschlechts, der Sprache, der Hautfarbe oder der Stellung innerhalb der Gesellschaft. Der Staat ist außerdem verpflichtet, jeden mit entsprechender Arbeit zu versehen, bzw. ihn aus dem Staatsvermögen oder Baytu-l-Mal zu versorgen, falls keine Arbeit gefunden werden kann oder der Betroffene dazu nicht fähig ist. 
Auf diese Weise verhindert das islamische System in erster Linie alle Anlässe für das Entstehen von Verbrechen. Sollte jedoch trotzdem eine Tat begangen werden, so muss in einem Verfahren eindeutig geklärt werden, ob die Tat wirklich vom Beschuldigten begangen wurde und dass kein zwingender Anlass dafür bestand, erst dann darf das Strafausmaß festgesetzt werden.
Der Islam anerkennt auch den Sexualtrieb und seinen gewaltigen Einfluss auf die seelische Entwicklung des Menschen. Aber er arbeitet auf die Sättigung dieses menschlichen Triebes in wirkungsvoller Weise hin, und zwar durch die Ehe, zu der bereits recht früh geschritten werden soll. Auch hier wird aus dem Baytu-l-Mal Kapital zur Verfügung gestellt, wenn dem einen oder anderen keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen. Zugleich werden alle anderen Wege und Methoden der sexuellen Aufreizung vermieden, die Zielsetzung der Gesellschaft weist vielmehr darauf hin, dass man die übrige Kraft zum Wohle der Menschheit einsetzen, und seine Freizeit mit sinnvollen Tätigkeiten ausfüllen sollte, die einem helfen, seinem Schöpfer näherzukommen.
Auf diese Weise geht der Islam vor, um alle Quellen des Verbrechens zum Versiegen zu bringen. Trotzdem werden erst dann Strafmaßnahmen ergriffen, wenn der Täter sich auf eindeutige und herausfordernde Weise gegen die Gesellschaft vergangen hat und seine Tat auf derart niedrige Weise beging, die es vier Augenzeugen ermöglichte, ihn dabei zu beobachten. Das Erste, was hierbei zu bemerken ist, ist die Tatsache, dass die heutigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und charakterlichen Umstände die Jugend immer mehr von der Ehe entfernen, und immer mehr dem Verbrechen annähern. Wenn der Islam aber nicht als Ganzes angenommen und gelebt wird, so ist er nicht mehr verantwortlich für all diese Auswüchse der Unwissenheit. Neben all den negativen Erscheinungen des arabischen Kinos, der allgemeinen Presse, der oberflächlichen Musik und Kunst ist es vor allem die allgemeine Armut, die den Menschen den Weg zur Ehe sehr schwer macht. Erst wenn diese Erscheinungen aus dem Weg geräumt sind, und die Menschen die Vorzüge eines islamischen Systems genießen, kann auch das Strafsystem wieder seinen Sinn haben.
So sieht die Vorgangsweise des Islam in allen legislativen Bereichen aus: Zuerst werden alle Vorsichtsmaßnahmen und Vorsorgen getroffen, dann wird das Strafausmaß festgesetzt, in dem noch zur zusätzlichen Sicherheit alle Bedenken vorher abgeklärt werden müssen. Welch anderes System geht mit einer solchen Gerechtigkeit vor?
So bildeten die Henker der imperialistischen Mächte mit ihren Galgen für geraume Weile ein Schreckensbild für die Muslime. Ausgerechnet aus dieser Ecke kommen heute die Anschuldigungen gegen das islamische legislative System. Sie sehen darin eine "Bedrohung des Individuums", da sie die islamischen Ansichten über Verbrechen und Strafe in Wahrheit nicht studiert haben. Sie gehen daher von der Annahme aus, dass die islamischen Strafen, so wie ihre eigenen "zivilisierten". Tag für Tag angewendet werden müssen, so dass sie sich eine wilde und absurde Vorstellung von der islamischen Gesellschaft machen: Hier wird einer ausgepeitscht, dort einem anderen die Hand abgehackt, der dritte wird gesteinigt, usw. In Wahrheit werden diese abschreckenden Strafen jedoch kaum ausgeführt. So genügt es zu wissen, dass die Höchststrafe für Diebstahl nur sechs Mal in 400 Jahren durchgeführt werden musste, um daraus zu erkennen, dass solche Strafen eine Abschreckung darstellen sollen, um das Geschehen der Tat überhaupt zu verhindern. Außerdem gibt uns das islamische System, bei dem zuerst alle Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Verbrechens getroffen werden müssen, die Gewissheit der Gerechtigkeit in den wenigen Fällen, in denen die festgesetzten Strafen zur Anwendung kommen.
Das Bild, das man sich also allgemein von der islamischen Justiz macht, kann nur dann eintreffen, wenn alle Angehörigen der Gesellschaft von Natur aus Verbrecher wären, die zur Kriminalität neigen, obwohl ihnen kein Anlass dafür geboten wird!
Es muss allerdings auch die Annahme zurückgewiesen werden, dass es sich um Strafmaßnahmen von rein symbolischem Wert handelt, die nicht wirklich vollzogen würden. Auch das ist nicht richtig, denn es handelt sich um tatsächlich festgesetzte und durchzuführende Strafen, die der Abschreckung jener dienen sollen, die Verbrechen begehen, ohne dafür zwingende Gründe zu haben. So werden solche Personen die Tat aus Angst vor der Strafe sicherlich mehrmals gründlich einer Überlegung unterziehen, ehe sie zur Tat schreiten. Es ist das Recht der Gesellschaft, die zum Wohle aller arbeitet und sich um deren Versorgung kümmert, dass ihre Seelen, ihr Ansehen und ihr Vermögen vor kriminellem Zugriff geschützt werden. Der Islam verbietet außerdem nicht die Fürsorge und das Bemühen um Heilung solcher vom Weg Abgekommener, und er lässt sie nicht, falls sie entdeckt werden. Beute von negativen Elementen der Gesellschaft werden, die andere in den Untergang treiben wollen.
Dies ist das Strafsystem des Islam, das so mancher "kultivierte" Jüngling fürchtet, und von dem einige Rechtsgelehrte Abstand nehmen, auf dass sie nicht von den Europäern als "barbarisch" verdammt werden, dabei könnten sich gerade diese vom islamischen Rechtssystem so einiges abgucken!

[1] Dar Islam war das erste System auf Erden, das die Gemeinschaft als verbrecherisch ansah, wenn sie dem Einzelnen nicht ein sicheres Leben garantierte, und er verband damit das Recht des Einzelnen und seine Verwirklichung im Angriff auf die Gemeinschaft.

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